Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2002-07-27
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Verkauf des Waffensystems M60A3 samt Umlauf- und Ersatzteilen um 31 337 436,00 Euro an die Arabische Republik Ägypten.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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