Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Lehrgang „Beratung und Coaching/Lebens- und Sozialberatung“, Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-01-01
Letzte Aktualisierung 2026-06-02
Status Aufgehoben · 2004-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Das Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich, Wiener Straße 150, 4024 Linz, ist berechtigt, den Lehrgang “Beratung und Coaching/Lebens- und Sozialberatung” als “Lehrgang universitären Charakters” zu bezeichnen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

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