Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 22/2003) hinterlegt:
Staaten Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Ungarn 28. Oktober 2002
Rumänien 12. Dezember 2002
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