Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich
spätestens 40 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin: die nach Arbeitstagen bereinigte Produktion gegliedert nach Abteilungen der ÖNACE 2008 sowie nach Verwendungskategorien (Vorleistungen, Energie, Investitionsgüter, langlebige Konsumgüter, kurzlebige Konsumgüter) sowie die Beschäftigten, die Bruttoverdienste, das Arbeitsvolumen, die Auftragseingänge und die Umsätze gegliedert nach Abschnitten der ÖNACE 2008 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet;
spätestens 70 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin: die nach Arbeitstagen bereinigte Gesamtproduktion bezogen auf die einzelnen Bundesländer;
in Form von absoluten Zahlen spätestens 90 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin bezogen auf das gesamte Bundesgebiet über
Unternehmen, Betriebe gewerblicher Art und Verbände von Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 3 Abs. 1 Z 1, 3 und 4) gegliedert nach Abteilungen der ÖNACE 2008: die Zahl der Unternehmen, die Gesamtzahl der Beschäftigten, der unselbständig Beschäftigten, der Angestellten einschließlich der kaufmännischen Lehrlinge, der Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge, den Gesamtwert der Bruttoverdienste, der Bruttolöhne und der Bruttogehälter, die gesetzlichen Sozialbeiträge und freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers, den Gesamtumsatz, den Umsatz aus Handelswaren, den im Ausland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Eurozone (ohne Österreich) und Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten) erzielten Umsatz sowie die Exportintensität, den Umsatz je unselbständig Beschäftigtem, das Bruttogehalt je Angestelltem, den Bruttolohn je Arbeiter, die Sonderzahlungen je unselbständig Beschäftigtem;
Betriebe (§ 3 Abs. 1 Z 2) gegliedert nach Abteilungen der ÖNACE 2008: die Zahl der Betriebe, die Gesamtzahl der Beschäftigten, der unselbständig Beschäftigten, der Angestellten einschließlich der kaufmännischen Lehrlinge, der Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge, die Gesamtzahl der bezahlten sowie geleisteten Arbeitsstunden, den Gesamtwert der Bruttoverdienste, der Bruttolöhne und der Bruttogehälter einschließlich der Lehrlingsentschädigungen, die gesetzlichen Sozialbeiträge und freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers, den Gesamtwert und den Wert der aus dem Ausland (Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) und Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten) stammenden Auftragseingänge, den Gesamtwert und den Wert der aus dem Ausland (Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) und Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten) stammenden Auftragsbestände, Produktionswerte der technischen Gesamtproduktion und der abgesetzten Produktion;
Güter gegliedert nach 10-Stellern gemäß dem nach § 4 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt Statistik Österreich aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Güterverzeichnis für den Produzierenden Bereich – ÖPRODCOM in der für die Berichtsperiode geltenden Fassung: den Wert und die Menge (soweit im Güterverzeichnis vorgesehen) der abgesetzten Produktion (Güteransatz).
die Grundgesamtheit der statistischen Einheiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie nach Abteilungen der ÖNACE 2008: Zahl der Unternehmen, Beschäftigte insgesamt, unselbständig Beschäftigte insgesamt, Brutto-Verdienste insgesamt, Gesamtumsatz und Exportintensität;
die Grundgesamtheit der statistischen Einheiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie nach Abteilungen der ÖNACE 2008 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet sowie auf die einzelnen Bundesländer: Zahl der Betriebe, Beschäftigte insgesamt, unselbständig Beschäftigte insgesamt, geleistete Arbeitsstunden insgesamt, Wert der technischen Gesamtproduktion sowie Wert der abgesetzten Produktion.
(2) Weiters sind die Ergebnisse der Konjunkturstatistik spätestens 90 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin in Form von absoluten Zahlen zumindest in folgender Gliederung auf weiteren elektronischen Datenträgern bereitzustellen:
die in Abs. 1 Z 2 lit. a angeführten Statistikdaten gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie nach Abteilungen, Gruppen und Klassen der ÖNACE 2008 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet,
zu den in Abs. 1 Z 2 lit. b angeführten Statistikdaten gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie den Abteilungen, Gruppen und Klassen der ÖNACE 2008 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet sowie auf die einzelnen Bundesländer: die gesetzlichen Sozialbeiträge, die freiwilligen Sozialleistungen der Arbeitgeber, die geleisteten und bezahlten Arbeiterstunden sowie die Auftragseingänge und -bestände aus dem Inland, der Produktionswert (Aktivitätsansatz) nach den Produktionsarten.
(3) Daten in einer detaillierteren als in Abs. 1 und 2 angeführten Darstellung sind in der elektronischen Datenbank gemäß § 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000 zu veröffentlichen.
(4) Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Berechnung der Ergebnisse der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich durch Metadaten zu dokumentieren.
Publikation der Ergebnisse
§ 11. (1) Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Ergebnisse der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich gemäß § 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000 der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zumindest in folgender Gliederung zur Verfügung zu stellen:
in Form von Indizes
spätestens 40 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin: die nach Arbeitstagen bereinigte Produktion gegliedert nach Abteilungen der ÖNACE 2025 sowie nach Verwendungskategorien (Vorleistungen, Energie, Investitionsgüter, langlebige Konsumgüter, kurzlebige Konsumgüter) sowie die Beschäftigten, die Bruttoverdienste, das Arbeitsvolumen, die Auftragseingänge und die Umsätze gegliedert nach Abschnitten der ÖNACE 2025 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet;
spätestens 70 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin: die nach Arbeitstagen bereinigte Gesamtproduktion bezogen auf die einzelnen Bundesländer;
in Form von absoluten Zahlen spätestens 90 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin bezogen auf das gesamte Bundesgebiet über
Unternehmen, Betriebe gewerblicher Art und Verbände von Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 3 Abs. 1 Z 1, 3 und 4) gegliedert nach Abteilungen der ÖNACE 2025: die Zahl der Unternehmen, die Gesamtzahl der Beschäftigten, der unselbständig Beschäftigten, der Angestellten einschließlich der kaufmännischen Lehrlinge, der Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge, den Gesamtwert der Bruttoverdienste, der Bruttolöhne und der Bruttogehälter, die gesetzlichen Sozialbeiträge und freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers, den Gesamtumsatz, den Umsatz aus Handelswaren, den im Ausland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Eurozone (ohne Österreich) und Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten) erzielten Umsatz sowie die Exportintensität, den Umsatz je unselbständig Beschäftigtem, das Bruttogehalt je Angestelltem, den Bruttolohn je Arbeiter, die Sonderzahlungen je unselbständig Beschäftigtem;
Betriebe (§ 3 Abs. 1 Z 2) gegliedert nach Abteilungen der ÖNACE 2025: die Zahl der Betriebe, die Gesamtzahl der Beschäftigten, der unselbständig Beschäftigten, der Angestellten einschließlich der kaufmännischen Lehrlinge, der Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge, die Gesamtzahl der bezahlten sowie geleisteten Arbeitsstunden, den Gesamtwert der Bruttoverdienste, der Bruttolöhne und der Bruttogehälter einschließlich der Lehrlingsentschädigungen, die gesetzlichen Sozialbeiträge und freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers, den Gesamtwert und den Wert der aus dem Ausland (Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) und Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten) stammenden Auftragseingänge, den Gesamtwert und den Wert der aus dem Ausland (Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) und Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten) stammenden Auftragsbestände, Produktionswerte der technischen Gesamtproduktion und der abgesetzten Produktion;
Güter gegliedert nach 10-Stellern gemäß dem nach § 4 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt Statistik Österreich aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Güterverzeichnis für den Produzierenden Bereich – ÖPRODCOM in der für die Berichtsperiode geltenden Fassung: den Wert und die Menge (soweit im Güterverzeichnis vorgesehen) der abgesetzten Produktion (Güteransatz).
die Grundgesamtheit der statistischen Einheiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie nach Abteilungen der ÖNACE 2025: Zahl der Unternehmen, Beschäftigte insgesamt, unselbständig Beschäftigte insgesamt, Brutto-Verdienste insgesamt, Gesamtumsatz und Exportintensität;
die Grundgesamtheit der statistischen Einheiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie nach Abteilungen der ÖNACE 2025 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet sowie auf die einzelnen Bundesländer: Zahl der Betriebe, Beschäftigte insgesamt, unselbständig Beschäftigte insgesamt, geleistete Arbeitsstunden insgesamt, Wert der technischen Gesamtproduktion sowie Wert der abgesetzten Produktion.
(2) Weiters sind die Ergebnisse der Konjunkturstatistik spätestens 90 Arbeitstage nach dem in § 8 Abs. 1 festgelegten Termin in Form von absoluten Zahlen zumindest in folgender Gliederung auf weiteren elektronischen Datenträgern bereitzustellen:
die in Abs. 1 Z 2 lit. a angeführten Statistikdaten gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie nach Abteilungen, Gruppen und Klassen der ÖNACE 2025 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet,
zu den in Abs. 1 Z 2 lit. b angeführten Statistikdaten gegliedert nach den zusammengefassten Abschnitten B und C, den Abschnitten D, E und F sowie den Abteilungen, Gruppen und Klassen der ÖNACE 2025 bezogen auf das gesamte Bundesgebiet sowie auf die einzelnen Bundesländer: die gesetzlichen Sozialbeiträge, die freiwilligen Sozialleistungen der Arbeitgeber, die geleisteten und bezahlten Arbeiterstunden sowie die Auftragseingänge und -bestände aus dem Inland, der Produktionswert (Aktivitätsansatz) nach den Produktionsarten.
(3) Daten in einer detaillierteren als in Abs. 1 und 2 angeführten Darstellung sind in der elektronischen Datenbank gemäß § 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000 zu veröffentlichen.
(4) Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Berechnung der Ergebnisse der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich durch Metadaten zu dokumentieren.
Verweisungen
§ 12. (1) Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern, ABl. Nr. L 374/1 vom 31. Dezember 1991 S 1 (CELEX-Nr. 31991R3924);
Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken, ABl. Nr. L 162 vom 5. Juni 1998 S 1 (CELEX-Nr. 31998R1156);
Verordnung (EG) Nr. 2223/96 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 310 vom 30. November 1996, S 1 (CELEX-Nr. 31996R2223), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 113/2002, ABl. Nr. L 021 vom 24. Jänner 2002, S 3 (CELEX-Nr. 32002R0113);
Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 76 vom 30. März 1993, S 1 (CELEX-Nr. 31993R0696);
Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990 S 1 (CELEX-Nr. 31990R3037), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 29/2002, ABl. Nr. L 6 vom 10. Jänner 2002 S 3 (CELEX-Nr. 32002R0029);
Körperschaftsteuergesetz, BGBl. Nr. 401/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2002;
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, BGBl. Nr. 129/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/1998;
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002;
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/2002;
Entgeltfortzahlungsgesetz, BGBl. Nr. 399/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2002;
Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000.
Verweisungen
§ 12. Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern, ABl. Nr. L 374/1 vom 31. Dezember 1991 S 1 (CELEX-Nr. 31991R3924);
Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken, ABl. Nr. L 162 vom 5. Juni 1998 S 1 (CELEX-Nr. 31998R1156);
Verordnung (EG) Nr. 2223/96 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 310 vom 30. November 1996, S 1 (CELEX-Nr. 31996R2223), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 113/2002, ABl. Nr. L 021 vom 24. Jänner 2002, S 3 (CELEX-Nr. 32002R0113);
Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 76 vom 30. März 1993, S 1 (CELEX-Nr. 31993R0696);
Körperschaftsteuergesetz, BGBl. Nr. 401/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2002;
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, BGBl. Nr. 129/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/1998;
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002;
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/2002;
Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000;
Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 134/2003.
Verwendung der geschlechtsspezifischen Form
§ 12. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3, 4, 6 und 10a Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 bis 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2007 Anwendung.
(3) § 11 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 315/2007 findet auf die Veröffentlichung von Ergebnissen für Berichtsperioden ab Jänner 2009 Anwendung. Die Ergebnisse der Konjunkturstatistik über Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2008 sind gemäß § 10a Abs. 1 Z 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 zu veröffentlichen.
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3, 4, 6 und 10a Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 bis 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2007 Anwendung.
(3) § 11 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 315/2007 findet auf die Veröffentlichung von Ergebnissen für Berichtsperioden ab Jänner 2009 Anwendung. Die Ergebnisse der Konjunkturstatistik über Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2008 sind gemäß § 10a Abs. 1 Z 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 zu veröffentlichen.
(4) Der Titel, die § 3 Abs. 1, 5 und 6, § 4 Abs. 1 Z 2 bis 5 sowie § 4 Abs. 2 Z 2, § 5 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 5 Abs. 3, § 6, § 7, § 8, § 11 Abs. 1 Z 2 lit. a, § 11 Abs. 1 Z 2 lit. d und e, § 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
(5) Die §§ 3 bis 8 und 11 in der Fassung BGBl. II Nr. 315/2007 finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2013 Anwendung.
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3, 4, 6 und 10a Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 bis 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2007 Anwendung.
(3) § 11 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 315/2007 findet auf die Veröffentlichung von Ergebnissen für Berichtsperioden ab Jänner 2009 Anwendung. Die Ergebnisse der Konjunkturstatistik über Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2008 sind gemäß § 10a Abs. 1 Z 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 zu veröffentlichen.
(4) Der Titel, die § 3 Abs. 1, 5 und 6, § 4 Abs. 1 Z 2 bis 5 sowie § 4 Abs. 2 Z 2, § 5 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 5 Abs. 3, § 6, § 7, § 8, § 11 Abs. 1 Z 2 lit. a, § 11 Abs. 1 Z 2 lit. d und e, § 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
(5) Die §§ 3 bis 8 und 11 in der Fassung BGBl. II Nr. 315/2007 finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2013 Anwendung.
(6) Der Titel, § 1, § 3 Abs. 1, 5 und 6, § 4 Abs. 1 Z 2 bis 5 und Abs. 2 Z 2, § 5 Abs. 1 Z 1 b), § 6, § 8 Abs. 1, § 9, § 11 Abs. 1 Z 1 und Z 2 a) und d), § 14 und die Punkte 2. und 3. der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 493/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(7) Die §§ 3 bis 8 und 11 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2013 finden auf die Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2022 Anwendung.
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3, 4, 6 und 10a Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 bis 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2007 Anwendung.
(3) § 11 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 315/2007 findet auf die Veröffentlichung von Ergebnissen für Berichtsperioden ab Jänner 2009 Anwendung. Die Ergebnisse der Konjunkturstatistik über Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2008 sind gemäß § 10a Abs. 1 Z 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 70/2005 zu veröffentlichen.
(4) Der Titel, die § 3 Abs. 1, 5 und 6, § 4 Abs. 1 Z 2 bis 5 sowie § 4 Abs. 2 Z 2, § 5 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 5 Abs. 3, § 6, § 7, § 8, § 11 Abs. 1 Z 2 lit. a, § 11 Abs. 1 Z 2 lit. d und e, § 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
(5) Die §§ 3 bis 8 und 11 in der Fassung BGBl. II Nr. 315/2007 finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2013 Anwendung.
(6) Der Titel, § 1, § 3 Abs. 1, 5 und 6, § 4 Abs. 1 Z 2 bis 5 und Abs. 2 Z 2, § 5 Abs. 1 Z 1 b), § 6, § 8 Abs. 1, § 9, § 11 Abs. 1 Z 1 und Z 2 a) und d), § 14 und die Punkte 2. und 3. der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 493/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(7) Die §§ 3 bis 8 und 11 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2013 finden auf die Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2022 Anwendung.
(8) § 1, § 3 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 5, § 4, § 6 Abs. 2, § 11 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 362/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(9) § 3 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 5, § 4, § 6 Abs. 2 sowie § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 493/2022 finden auf die Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2024 Anwendung.
Verweisungen
§ 14. Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1991 S. 1 (CELEX-Nr. 31991R3924) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1 (CELEX-Nr. 32006R1893);
Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken, ABl. Nr. L 162 vom 05.06.1998 S. 1 (CELEX-Nr. 31998R1156), in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006;
Verordnung (EG) Nr. 2223/96 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 310 vom 30.11.1996 S. 1 (CELEX-Nr. 31996R2223), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1267/2003, ABl. Nr. L 180 vom 18.07.2003 S. 1 (CELEX-Nr. 32003R1267);
Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 76 vom 30.03.1993 S. 1 (CELEX-Nr. 31993R0696), zuletzt geändert durch die Verordnung 1882/2003, ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003 S. 1 (CELEX-Nr. 32003R1882);
Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2007;
Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2007.
Verweisungen
§ 14. Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1991 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 219/2009, ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2009 S. 109;
Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken, ABl. Nr. L 162 vom 05.06.1998 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 461/2012, ABl. Nr. L 142 vom 01.06.2012 S. 26;
Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 174 vom 26.06.2013 S. 1;
Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 76 vom 30.03.1993 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. Nr. L 311 vom 21.11.2008 S. 1;
Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2013;
Steuerstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 229/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II 252/2011;
Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/2013.
Verweisungen
§ 14. Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, ABl. Nr. L 327 vom 17.12.2019 S. 1;
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, ABl. Nr. L 271 vom 18.08.2020 S. 1;
Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken, ABl. Nr. L 162 vom 05.06.1998 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 461/2012, ABl. Nr. L 142 vom 01.06.2012 S. 26;
Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 174 vom 26.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1342, ABl. Nr. L 207 vom 04.08.2015 S. 35;
Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1243, ABl. Nr. L 198 vom 25.07.2019 S. 241;
Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 76 vom 30.03.1993 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. Nr. L 311 vom 21.11.2008 S. 1;
Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2021;
Steuerstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 229/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II 477/2020;
Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2021.
Verweisungen
§ 14. Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, ABl. Nr. L 327 vom 17.12.2019 S. 1, in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1704, ABl. Nr. L 339 vom 24.09.2021 S 33;
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, ABl. Nr. L 271 vom 18.08.2020 S. 1, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2552, ABl. Nr. L 336 vom 29.12.2022 S. 1;
Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 174 vom 26.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/734, ABl. Nr. L 97 vom 05.04.2023 S. 1;
Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2, ABl. Nr. L 19 vom 20.01.2023 S. 5 in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 2024/90539 vom 06.09.2024;
Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 76 vom 30.03.1993 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. Nr. L 311 vom 21.11.2008 S. 1;
Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2024;
Steuerstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 229/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 477/2020;
Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2024.
Anlage I
```
```
Erhebungsmerkmale gemäß § 4
```
```
Merkmale
```
```
```
Identifizierungsmerkmale
```
```
```
1.1 Name
```
```
1.2 Standort
```
```
1.3 Tätigkeit(en)
```
```
1.4 Rechtsform
```
```
1.5 Umsatzsteuernummer
```
```
1.6 Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger
```
```
1.7 Firmenbuchnummer
```
```
```
Beschäftigte
```
```
```
2.1 Zahl der Gesamtbeschäftigten - Eigenpersonal nach
Geschlecht
```
```
2.1.1 Zahl der Selbständigen nach Geschlecht
```
```
2.1.1.1 Zahl der tätigen Inhaber (auch
Mitinhaber, Pächter) nach Geschlecht
```
```
2.1.1.2 Zahl der mithelfenden
Familienangehörigen nach Geschlecht
```
```
2.1.2 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger
(unselbständig Beschäftigte) - ohne Heimarbeiter
- nach Geschlecht
```
```
2.1.2.1 Zahl der Angestellten nach Geschlecht
```
```
2.1.2.2 Zahl der kaufmännischen Lehrlinge nach
Geschlecht
```
```
2.1.2.3 Zahl der Arbeiter nach Geschlecht
```
```
2.1.2.4 Zahl der gewerblichen Lehrlinge nach
Geschlecht
```
```
2.1.3 Zahl der Heimarbeiter nach Geschlecht
```
```
2.1.4 Zahl der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger
nach Geschlecht
```
```
2.1.5 Zahl der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger
nach Geschlecht
```
```
2.2 Zahl des in der Einheit tätigen Fremdpersonals
```
```
2.2.1 Zahl der Angestellten
```
```
2.2.2 Zahl der Arbeiter
```
```
```
Arbeitskosten und Verdienste
```
```
```
3.1 Arbeitskosten insgesamt
```
```
3.1.1 Bruttolöhne und -gehälter insgesamt
```
```
3.1.1.1 Bruttogehälter der Angestellten
```
```
3.1.1.2 Brutto-Entschädigung für kaufmännische
Lehrlinge
```
```
3.1.1.3 Bruttolöhne der Arbeiter
```
```
```
Darunter: Sondererstattungen im
```
Bauwesen
```
```
3.1.1.4 Brutto-Entschädigung für gewerbliche
Lehrlinge
```
```
3.1.1.5 Brutto-Heimarbeiterentgelte
```
```
3.1.2 Brutto-Sonderzahlungen, -Prämien,
-Gratifikationen, -Abfertigungen insgesamt
```
```
3.1.2.1 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
Angestellte
```
```
3.1.2.2 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
kaufmännische Lehrlinge
```
```
3.1.2.3 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
Arbeiter
```
```
3.1.2.4 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
gewerbliche Lehrlinge
```
```
3.1.2.5 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
Heimarbeiter
```
```
3.1.2.6 Brutto-Abfertigungen für Angestellte
```
```
3.1.2.7 Brutto-Abfertigungen für Arbeiter
```
```
3.1.2.8 Brutto-Abfertigungen für Heimarbeiter
```
```
3.1.3 Gesetzliche und freiwillige Sozialbeiträge des
Arbeitgebers (plus Steuern minus Subventionen)
insgesamt
```
```
3.1.3.1 Gesetzliche Sozialbeiträge des
Arbeitgebers
```
```
3.1.3.2 Freiwillige Sozialleistungen des
Arbeitgebers
```
```
3.2 Nettolöhne und -gehälter, insgesamt
```
```
3.2.1 Gehälter der Angestellten und kaufmännische
Lehrlingsentschädigungen - netto
```
```
3.2.2 Löhne der Arbeiter, Heimarbeiterentgelte und
gewerbliche Lehrlingsentschädigungen - netto
```
```
```
Arbeitsvolumen
```
```
```
4.1 Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten
Arbeitsstunden insgesamt
```
```
4.1.1 Geleistete Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger
```
```
4.1.1.1 Darunter: Geleistete Arbeitsstunden
der teilzeitbeschäftigten
Gehaltsempfänger
```
```
4.1.2 Geleistete Arbeitsstunden der Lohnempfänger
```
```
4.1.2.1 Darunter: Geleistete Arbeitsstunden
der teilzeitbeschäftigten
Lohnempfänger
```
```
4.2 Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern bezahlten
Arbeitsstunden insgesamt
```
```
4.2.1 bezahlte Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger
```
```
4.2.2 bezahlte Arbeitsstunden der Lohnempfänger
```
```
```
Auftragsvolumen
```
```
```
5.1 Auftragseingänge insgesamt
```
```
5.1.1 Auftragseingänge - Inlandsmarkt
```
```
5.1.1.1 Darunter öffentliche Auftragseingänge
- Inlandsmarkt
```
```
5.1.2 Auftragseingänge - Eurozone
```
```
5.1.2.1 Darunter öffentliche Auftragseingänge
- Eurozone
```
```
5.1.3 Auftragseingänge - Nicht-Eurozone
```
```
5.1.3.1 Darunter öffentliche Auftragseingänge
- Nicht-Eurozone
```
```
5.2 Auftragsstornierungen (-kürzungen) insgesamt
```
```
5.2.1 Auftragsstornierungen (-kürzungen) -
Inlandsmarkt
```
```
5.2.2 Auftragsstornierungen (-kürzungen) - Eurozone
```
```
5.2.3 Auftragsstornierungen (-kürzungen) -
Nicht-Eurozone
```
```
5.3 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
insgesamt
```
```
5.3.1 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
- Inlandsmarkt
```
```
5.3.2 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
- Eurozone
```
```
5.3.3 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
- Nicht-Eurozone
```
```
```
Umsatz
```
```
```
6.1 Umsatz, insgesamt
```
```
6.1.1 Umsatz - Inland
```
```
6.1.1.1 Darunter: Handelswarenumsatz - Inland
```
```
6.1.2 Umsatz - Eurozone
```
```
6.1.2.1 Darunter: Handelswarenumsatz -
Eurozone
```
```
6.1.3 Umsatz - Nicht-Eurozone
```
```
6.1.3.1 Darunter: Handelswarenumsatz -
Nicht-Eurozone
```
```
```
Produktion
```
```
```
7.1 Eigenproduktion insgesamt
```
```
7.1.1 Eigenproduktion, für den Absatz bestimmt (EA)
```
```
7.1.2 Eigenproduktion, für den Wiedereinsatz bestimmt
(EW)
```
```
7.1.3 Eigenproduktion für unternehmensinterne
Lieferungen und Leistungen (EI)
```
```
7.2 Durchgeführte Lohnarbeit (DL)
```
```
7.3 Abgesetzte Produktion (AP)
```
```
7.4 Unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (IL)
```
```
Anlage
```
```
Erhebungsmerkmale gemäß § 4
```
```
Merkmale
```
```
```
Identifizierungsmerkmale
```
```
```
1.1 Name
```
```
1.2 Standort
```
```
1.3 Tätigkeit(en)
```
```
1.4 Rechtsform
```
```
1.5 Umsatzsteuernummer
```
```
1.6 Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger
```
```
1.7 Firmenbuchnummer
```
```
```
Beschäftigte
```
```
```
2.1 Zahl der Gesamtbeschäftigten - Eigenpersonal nach
Geschlecht
```
```
2.1.1 Zahl der Selbständigen nach Geschlecht
```
```
2.1.1.1 Zahl der tätigen Inhaber (auch
Mitinhaber, Pächter) nach Geschlecht
```
```
2.1.1.2 Zahl der mithelfenden
Familienangehörigen nach Geschlecht
```
```
2.1.2 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger
(unselbständig Beschäftigte) - ohne Heimarbeiter
- nach Geschlecht
```
```
2.1.2.1 Zahl der Angestellten nach Geschlecht
```
```
2.1.2.2 Zahl der kaufmännischen Lehrlinge nach
Geschlecht
```
```
2.1.2.3 Zahl der Arbeiter nach Geschlecht
```
```
2.1.2.4 Zahl der gewerblichen Lehrlinge nach
Geschlecht
```
```
2.1.3 Zahl der Heimarbeiter nach Geschlecht
```
```
2.1.4 Zahl der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger
nach Geschlecht
```
```
2.1.5 Zahl der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger
nach Geschlecht
```
```
2.2 Zahl des in der Einheit tätigen Fremdpersonals
```
```
2.2.1 Zahl der Angestellten
```
```
2.2.2 Zahl der Arbeiter
```
```
```
Arbeitskosten und Verdienste
```
```
```
3.1 Arbeitskosten insgesamt
```
```
3.1.1 Bruttolöhne und -gehälter insgesamt
```
```
3.1.1.1 Bruttogehälter der Angestellten
```
```
3.1.1.2 Brutto-Entschädigung für kaufmännische
Lehrlinge
```
```
3.1.1.3 Bruttolöhne der Arbeiter
```
```
```
Darunter: Sondererstattungen im
```
Bauwesen
```
```
3.1.1.4 Brutto-Entschädigung für gewerbliche
Lehrlinge
```
```
3.1.1.5 Brutto-Heimarbeiterentgelte
```
```
3.1.2 Brutto-Sonderzahlungen, -Prämien,
-Gratifikationen, -Abfertigungen insgesamt
```
```
3.1.2.1 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
Angestellte
```
```
3.1.2.2 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
kaufmännische Lehrlinge
```
```
3.1.2.3 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
Arbeiter
```
```
3.1.2.4 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
gewerbliche Lehrlinge
```
```
3.1.2.5 Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für
Heimarbeiter
```
```
3.1.2.6 Brutto-Abfertigungen für Angestellte
```
```
3.1.2.7 Brutto-Abfertigungen für Arbeiter
```
```
3.1.2.8 Brutto-Abfertigungen für Heimarbeiter
```
```
3.1.3 Gesetzliche und freiwillige Sozialbeiträge des
Arbeitgebers (plus Steuern minus Subventionen)
insgesamt
```
```
3.1.3.1 Gesetzliche Sozialbeiträge des
Arbeitgebers
```
```
3.1.3.2 Freiwillige Sozialleistungen des
Arbeitgebers
```
```
3.2 Nettolöhne und -gehälter, insgesamt
```
```
3.2.1 Gehälter der Angestellten und kaufmännische
Lehrlingsentschädigungen - netto
```
```
3.2.2 Löhne der Arbeiter, Heimarbeiterentgelte und
gewerbliche Lehrlingsentschädigungen - netto
```
```
```
Arbeitsvolumen
```
```
```
4.1 Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten
Arbeitsstunden insgesamt
```
```
4.1.1 Geleistete Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger
```
```
4.1.1.1 Darunter: Geleistete Arbeitsstunden
der teilzeitbeschäftigten
Gehaltsempfänger
```
```
4.1.2 Geleistete Arbeitsstunden der Lohnempfänger
```
```
4.1.2.1 Darunter: Geleistete Arbeitsstunden
der teilzeitbeschäftigten
Lohnempfänger
```
```
4.2 Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern bezahlten
Arbeitsstunden insgesamt
```
```
4.2.1 bezahlte Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger
```
```
4.2.2 bezahlte Arbeitsstunden der Lohnempfänger
```
```
```
Auftragsvolumen
```
```
```
5.1 Auftragseingänge insgesamt
```
```
5.1.1 Auftragseingänge - Inlandsmarkt
```
```
5.1.1.1 Darunter öffentliche Auftragseingänge
- Inlandsmarkt
```
```
5.1.2 Auftragseingänge - Eurozone
```
```
5.1.2.1 Darunter öffentliche Auftragseingänge
- Eurozone
```
```
5.1.3 Auftragseingänge - Nicht-Eurozone
```
```
5.1.3.1 Darunter öffentliche Auftragseingänge
- Nicht-Eurozone
```
```
5.2 Auftragsstornierungen (-kürzungen) insgesamt
```
```
5.2.1 Auftragsstornierungen (-kürzungen) -
Inlandsmarkt
```
```
5.2.2 Auftragsstornierungen (-kürzungen) - Eurozone
```
```
5.2.3 Auftragsstornierungen (-kürzungen) -
Nicht-Eurozone
```
```
5.3 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
insgesamt
```
```
5.3.1 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
- Inlandsmarkt
```
```
5.3.2 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
- Eurozone
```
```
5.3.3 Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats
- Nicht-Eurozone
```
```
```
Umsatz
```
```
```
6.1 Umsatz, insgesamt
```
```
6.1.1 Umsatz - Inland
```
```
6.1.1.1 Darunter: Handelswarenumsatz - Inland
```
```
6.1.2 Umsatz - Eurozone
```
```
6.1.2.1 Darunter: Handelswarenumsatz -
Eurozone
```
```
6.1.3 Umsatz - Nicht-Eurozone
```
```
6.1.3.1 Darunter: Handelswarenumsatz -
Nicht-Eurozone
```
```
```
Produktion
```
```
```
7.1 Eigenproduktion insgesamt
```
```
7.1.1 Eigenproduktion, für den Absatz bestimmt (EA)
```
```
7.1.2 Eigenproduktion, für den Wiedereinsatz bestimmt
(EW)
```
```
7.1.3 Eigenproduktion für unternehmensinterne
Lieferungen und Leistungen (EI)
```
```
7.2 Durchgeführte Lohnarbeit (DL)
```
```
7.3 Abgesetzte Produktion (AP)
```
```
7.4 Unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (IL)
```
```
Anlage
| Erhebungsmerkmale gemäß § 4 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Merkmale | ||||||
| 1. | Identifizierungsmerkmale | |||||
| 1.1 | Name | |||||
| 1.2 | Standort | |||||
| 1.3 | Tätigkeit(en) | |||||
| 1.4 | Rechtsform | |||||
| 1.5 | Umsatzsteuernummer | |||||
| 1.6 | Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger | |||||
| 1.7 | Firmenbuchnummer | |||||
| 2. | Beschäftigte | |||||
| 2.1 | Zahl der Gesamtbeschäftigten – Eigenpersonal nach Geschlecht | |||||
| 2.1.1 | Zahl der Selbständigen nach Geschlecht | |||||
| 2.1.1.1 | Zahl der tätigen Inhaber (auch Mitinhaber, Pächter) nach Geschlecht | |||||
| 2.1.1.2 | Zahl der mithelfenden Familienangehörigen nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger (unselbständig Beschäftigte) – ohne Heimarbeiter – nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.1 | Zahl der Angestellten nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.2 | Zahl der kaufmännischen Lehrlinge nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.3 | Zahl der Arbeiter nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.4 | Zahl der gewerblichen Lehrlinge nach Geschlecht | |||||
| 2.1.3 | Zahl der Heimarbeiter nach Geschlecht | |||||
| 2.1.4 | Zahl der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger nach Geschlecht | |||||
| 2.1.5 | Zahl der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger nach Geschlecht | |||||
| 2.2 | Zahl des in der Einheit tätigen Fremdpersonals | |||||
| 2.2.1 | Zahl der Angestellten | |||||
| 2.2.2 | Zahl der Arbeiter | |||||
| 3. | Arbeitskosten und Verdienste | |||||
| 3.1 | Arbeitskosten insgesamt | |||||
| 3.1.1 | Bruttolöhne und -gehälter insgesamt | |||||
| 3.1.1.1 | Bruttogehälter der Angestellten | |||||
| 3.1.1.2 | Brutto-Entschädigung für kaufmännische Lehrlinge | |||||
| 3.1.1.3 | Bruttolöhne der Arbeiter | |||||
| a) | Darunter: Dienstreisevergütungen gemäß dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe | |||||
| 3.1.1.4 | Brutto-Entschädigung für gewerbliche Lehrlinge | |||||
| 3.1.1.5 | Brutto-Heimarbeiterentgelte | |||||
| 3.1.2 | Brutto-Sonderzahlungen, -Prämien, -Gratifikationen, -Abfertigungen insgesamt | |||||
| 3.1.2.1 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für Angestellte | |||||
| 3.1.2.2 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für kaufmännische Lehrlinge | |||||
| 3.1.2.3 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für Arbeiter | |||||
| 3.1.2.4 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für gewerbliche Lehrlinge | |||||
| 3.1.2.5 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für Heimarbeiter | |||||
| 3.1.2.6 | Brutto-Abfertigungen für Angestellte | |||||
| 3.1.2.7 | Brutto-Abfertigungen für Arbeiter | |||||
| 3.1.2.8 | Brutto-Abfertigungen für Heimarbeiter | |||||
| 3.1.3 | Gesetzliche und freiwillige Sozialbeiträge des Arbeitgebers (plus Steuern minus Subventionen) insgesamt | |||||
| 3.1.3.1 | Gesetzliche Sozialbeiträge des Arbeitgebers | |||||
| 3.1.3.2 | Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers | |||||
| 3.2 | Nettolöhne und -gehälter, insgesamt | |||||
| 3.2.1 | Gehälter der Angestellten und kaufmännische Lehrlingsentschädigungen – netto | |||||
| 3.2.2 | Löhne der Arbeiter, Heimarbeiterentgelte und gewerbliche Lehrlingsentschädigungen – netto | |||||
| 4. | Arbeitsvolumen | |||||
| 4.1 | Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden insgesamt | |||||
| 4.1.1 | Geleistete Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger | |||||
| 4.1.1.1 | Darunter: Geleistete Arbeitsstunden der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger | |||||
| 4.1.2 | Geleistete Arbeitsstunden der Lohnempfänger | |||||
| 4.1.2.1 | Darunter: Geleistete Arbeitsstunden der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger | |||||
| 4.2 | Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern bezahlten Arbeitsstunden insgesamt | |||||
| 4.2.1 | bezahlte Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger | |||||
| 4.2.2 | bezahlte Arbeitsstunden der Lohnempfänger | |||||
| 5. | Auftragsvolumen | |||||
| 5.1 | Auftragseingänge insgesamt | |||||
| 5.1.1 | Auftragseingänge – Inlandsmarkt | |||||
| 5.1.1.1 | Darunter öffentliche Auftragseingänge – Inlandsmarkt | |||||
| 5.1.2 | Auftragseingänge – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.1.2.1 | Darunter öffentliche Auftragseingänge – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.1.3 | Auftragseingänge – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 5.1.3.1 | Darunter öffentliche Auftragseingänge – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 5.2 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) insgesamt | |||||
| 5.2.1 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Inlandsmarkt | |||||
| 5.2.2 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.2.3 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 5.3 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats insgesamt | |||||
| 5.3.1 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Inlandsmarkt | |||||
| 5.3.2 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.3.3 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 6. | Umsatz | |||||
| 6.1 | Umsatz, insgesamt | |||||
| 6.1.1 | Umsatz – Inland | |||||
| 6.1.1.1 | Darunter: Handelswarenumsatz – Inland | |||||
| 6.1.2 | Umsatz – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 6.1.2.1 | Darunter: Handelswarenumsatz – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 6.1.3 | Umsatz – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 6.1.3.1 | Darunter: Handelswarenumsatz – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 7. | Produktion | |||||
| 7.1 | Eigenproduktion insgesamt | |||||
| 7.1.1 | Eigenproduktion, für den Absatz bestimmt (EA) | |||||
| 7.1.2 | Eigenproduktion, für den Wiedereinsatz bestimmt (EW) | |||||
| 7.1.3 | Eigenproduktion für unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (EI) | |||||
| 7.2 | Lohnarbeit | |||||
| 7.2.1 | Durchgeführte Lohnarbeit (DL) | |||||
| 7.2.2 | Vergebene Lohnarbeit (VL) | |||||
| 7.3 | Abgesetzte Produktion (AP) | |||||
| 7.4 | Unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (IL) | |||||
Anlage
| Erhebungsmerkmale gemäß § 4 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Merkmale | ||||||
| 1. | Identifizierungsmerkmale | |||||
| 1.1 | Name | |||||
| 1.2 | Standort | |||||
| 1.3 | Tätigkeit(en) | |||||
| 1.4 | Rechtsform | |||||
| 1.5 | Umsatzsteuernummer | |||||
| 1.6 | Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger | |||||
| 1.7 | Firmenbuchnummer | |||||
| 2. | Beschäftigte | |||||
| 2.1 | Zahl der Gesamtbeschäftigten – Eigenpersonal nach Geschlecht | |||||
| 2.1.1 | Zahl der Selbständigen nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger (unselbständig Beschäftigte) nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.1 | Zahl der Angestellten nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.2 | Zahl der kaufmännischen Lehrlinge nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.3 | Zahl der Arbeiter nach Geschlecht | |||||
| 2.1.2.4 | Zahl der gewerblichen Lehrlinge nach Geschlecht | |||||
| 2.1.3 | Zahl der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger nach Geschlecht | |||||
| 2.1.4 | Zahl der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger nach Geschlecht | |||||
| 2.2 | Zahl des in der Einheit tätigen Fremdpersonals | |||||
| 2.2.1 | Zahl der Angestellten | |||||
| 2.2.2 | Zahl der Arbeiter | |||||
| 3. | Arbeitskosten und Verdienste | |||||
| 3.1 | Arbeitskosten insgesamt | |||||
| 3.1.1 | Bruttolöhne und -gehälter insgesamt | |||||
| 3.1.1.1 | Bruttogehälter der Angestellten | |||||
| 3.1.1.2 | Brutto-Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge | |||||
| 3.1.1.3 | Bruttolöhne der Arbeiter | |||||
| a) | Darunter: Dienstreisevergütungen gemäß dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe | |||||
| 3.1.1.4 | Brutto- Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge | |||||
| 3.1.2 | Brutto-Sonderzahlungen, -Prämien, -Gratifikationen, -Abfertigungen insgesamt | |||||
| 3.1.2.1 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für Angestellte | |||||
| 3.1.2.2 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für kaufmännische Lehrlinge | |||||
| 3.1.2.3 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für Arbeiter | |||||
| 3.1.2.4 | Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für gewerbliche Lehrlinge | |||||
| 3.1.2.5 | Brutto-Abfertigungen für Angestellte | |||||
| 3.1.2.6 | Brutto-Abfertigungen für Arbeiter | |||||
| 3.1.3 | Gesetzliche und freiwillige Sozialbeiträge des Arbeitgebers (plus Steuern minus Subventionen) insgesamt | |||||
| 3.1.3.1 | Gesetzliche Sozialbeiträge des Arbeitgebers | |||||
| 3.1.3.2 | Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers | |||||
| 3.2 | Nettolöhne und -gehälter, insgesamt | |||||
| 3.2.1 | Gehälter der Angestellten und kaufmännische Lehrlingseinkommen – netto | |||||
| 3.2.2 | Löhne der Arbeiter und gewerbliche Lehrlingseinkommen – netto | |||||
| 4. | Arbeitsvolumen | |||||
| 4.1 | Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden insgesamt | |||||
| 4.1.1 | Geleistete Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger | |||||
| 4.1.1.1 | Darunter: Geleistete Arbeitsstunden der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger | |||||
| 4.1.2 | Geleistete Arbeitsstunden der Lohnempfänger | |||||
| 4.1.2.1 | Darunter: Geleistete Arbeitsstunden der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger | |||||
| 4.2 | Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern bezahlten Arbeitsstunden insgesamt | |||||
| 4.2.1 | bezahlte Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger | |||||
| 4.2.2 | bezahlte Arbeitsstunden der Lohnempfänger | |||||
| 5. | Auftragsvolumen | |||||
| 5.1 | Auftragseingänge insgesamt | |||||
| 5.1.1 | Auftragseingänge – Inlandsmarkt | |||||
| 5.1.1.1 | Darunter öffentliche Auftragseingänge – Inlandsmarkt | |||||
| 5.1.2 | Auftragseingänge – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.1.2.1 | Darunter öffentliche Auftragseingänge – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.1.3 | Auftragseingänge – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 5.1.3.1 | Darunter öffentliche Auftragseingänge – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 5.2 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) insgesamt | |||||
| 5.2.1 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Inlandsmarkt | |||||
| 5.2.2 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.2.3 | Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 5.3 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats insgesamt | |||||
| 5.3.1 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Inlandsmarkt | |||||
| 5.3.2 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 5.3.3 | Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 6. | Umsatz | |||||
| 6.1 | Umsatz, insgesamt | |||||
| 6.1.1 | Umsatz – Inland | |||||
| 6.1.1.1 | Darunter: Handelswarenumsatz – Inland | |||||
| 6.1.2 | Umsatz – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 6.1.2.1 | Darunter: Handelswarenumsatz – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich) | |||||
| 6.1.3 | Umsatz – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 6.1.3.1 | Darunter: Handelswarenumsatz – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten | |||||
| 7. | Produktion | |||||
| 7.1 | Eigenproduktion insgesamt | |||||
| 7.1.1 | Eigenproduktion, für den Absatz bestimmt (EA) | |||||
| 7.1.2 | Eigenproduktion, für den Wiedereinsatz bestimmt (EW) | |||||
| 7.1.3 | Eigenproduktion für unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (EI) | |||||
| 7.2 | Lohnarbeit | |||||
| 7.2.1 | Durchgeführte Lohnarbeit (DL) | |||||
| 7.2.2 | Vergebene Lohnarbeit (VL) | |||||
| 7.3 | Abgesetzte Produktion (AP) | |||||
| 7.4 | Unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (IL) | |||||
Anlage II
Güterverzeichnis für die Abteilungen 37 sowie 41 bis 93
der NACE Rev. 1.1
37 SEKUNDÄRROHSTOFFE
METALLISCHE SEKUNDÄRROHSTOFFE
- aus Eisen (Recycling von Eisen)
- Gussbruch, nicht legiert 3710100101 kg
- Gussbruch, legiert 3710100102 kg
- Stahlschrott, legiert 3710100103 kg
- Pakete aus nicht legiertem Stahl 3710100104 kg
- Eisen- und Stahlspäne (einschließlich
Gusseisenspäne) 3710100105 kg
- Shredderschrott aus nicht legiertem Stahl 3710100106 kg
- Anderer Schrott aus nicht legiertem Stahl 3710100107 kg
- Anderer Schrott aus Eisen oder Stahl a.n.g. 3710100108 kg
- aus NE-Metallen (Recycling von NE-Metallen) 3710100200 kg
Abwracken von Schiffen, anderen Wasserfahrzeugen und
schwimmenden Vorrichtungen 3710200000 -
NICHTMETALLISCHE SEKUNDÄRROHSTOFFE
- aus Kunststoff (Recycling von Kunststoff) 3720100001 kg
- aus Gummiwaren (Recycling von Gummiwaren) 3720100002 kg
- aus sonstigen nichtmetallischen Altmaterialien und
Reststoffen (Rückgewinnung von sonstigen
nichtmetallischen Altmaterialien und Reststoffen) 3720100003 kg
SONSTIGE LEISTUNGEN IM RAHMEN DER RÜCKGEWINNUNG
(RECYCLING), A.N.G. 3799000000 -
41 WASSER, DIENSTLEISTUNGEN DER WASSERVERTEILUNG
Wasser
Wasser mit Trinkwasserqualität
- Quellwasser 4100110001 m3
- Grundwasser 4100110002 m3
- Aufbereitetes Grund-, Quell- und Oberflächenwasser
zu Trinkwasser 4100110003 m3
Wasser ohne Trinkwasserqualität
- Quellwasser 4100120001 m3
- Grundwasser 4100120002 m3
- Aufbereitetes Grund-, Quell- und Oberflächenwasser
zu Gebrauchswasser 4100120003 m3
Dienstleistungen der Wasserversorgung
- Erlöse aus der Verteilung von Trink- und
Gebrauchswasser; bezogen von anderen Unternehmen
- von Trinkwasser 4100200101 m3
- von Gebrauchswasser 4100200102 m3
- Erlöse aus vertraglich fixiertem Transit
(Peagierung) von Wasser 4100200200 -
Sonstige Leistungen im Rahmen der Wasserversorgung,
a. n.g. 4199000000 -
45 BAULEISTUNGEN
VORBEREITENDE BAUSTELLENARBEITEN
ABBRUCH-, SPRENG- UND ENTTRÜMMERUNGSARBEITEN;
ERDBEWEGUNGSARBEITEN
Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsarbeiten
Abbrucharbeiten
- öffentliche Auftragsvergabe 4511110101 -
- private Auftragsvergabe 4511110102 -
Spreng- und Enttrümmerungsarbeiten
- öffentliche Auftragsvergabe 4511120101 -
- private Auftragsvergabe 4511120102 -
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Grabenaushub
- öffentliche Auftragsvergabe 4511210101 -
- private Auftragsvergabe 4511210102 -
Abtrag von kontaminiertem Oberboden
- öffentliche Auftragsvergabe 4511220101 -
- private Auftragsvergabe 4511220102 -
Landgewinnung und -erschließung
- öffentliche Auftragsvergabe 4511230101 -
- private Auftragsvergabe 4511230102 -
Sonstige Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
- öffentliche Auftragsvergabe 4511240101 -
- private Auftragsvergabe 4511240102 -
Aufschließung von Lagerstätten
- öffentliche Auftragsvergabe 4511300101 -
- private Auftragsvergabe 4511300102 -
TEST- UND SUCHBOHRUNGSARBEITEN
- Test- und Suchbohrungsarbeiten (ohne Erdöl- und
Erdgasbohrungen)
- öffentliche Auftragsvergabe 4512100101 -
- private Auftragsvergabe 4512100102 -
BAULEISTUNGEN IM HOCH- UND TIEFBAU
BAULEISTUNGEN IM HOCH-, BRÜCKEN- UND TUNNELBAU UND
ÄHNLICHES
Bauleistungen im Hochbau (Neu-, An-, Umbau und
Renovierung)
Bauleistungen an Gebäuden mit einer oder zwei
Wohnungen im Rahmen des Wohnungs- und Siedlungsbaus
- Errichtung von Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521110101 -
- private Auftragsvergabe 4521110102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung
von Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521110201 -
- private Auftragsvergabe 4521110202 -
Bauleistungen an Gebäuden mit drei oder mehr
Wohnungen im Rahmen des Wohnungs- und Siedlungsbaus
- Errichtung von Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521120101 -
- private Auftragsvergabe 4521120102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521120201 -
- private Auftragsvergabe 4521120202 -
Bauleistungen an Lagern und Industriebauten im Rahmen
des Industrie- und Ingenieurhochbaus
- Errichtung von Lagern und Industriebauten
- öffentliche Auftragsvergabe 4521130101 -
- private Auftragsvergabe 4521130102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung
von Lagern und Industriebauten
- öffentliche Auftragsvergabe 4521130201 -
- private Auftragsvergabe 4521130202 -
Bauleistungen an Geschäftsbauten
- Errichtung von Geschäftsbauten
- öffentliche Auftragsvergabe 4521140101 -
- private Auftragsvergabe 4521140102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Geschäftsgebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521140201 -
- private Auftragsvergabe 4521140202 -
Bauleistungen an sonstigen Gebäuden, a.n.g.
- Errichtung von sonstigen Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521150101 -
- private Auftragsvergabe 4521150102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
sonstigen Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521150201 -
- private Auftragsvergabe 4521150202 -
Bauleistungen an Brücken, Tunnel und ähnlichem
Bauleistungen an Brücken und Hochstraßen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521210101 -
- private Auftragsvergabe 4521210102 -
Bauleistungen an Tunnel und Unterführungen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521220101 -
- private Auftragsvergabe 4521220102 -
Verlegung von Rohrfernleitungen, Fernmelde- und
Hochspannungsleitungen
Verlegung von Öl- und Gaspipelines
- öffentliche Auftragsvergabe 4521310101 -
- private Auftragsvergabe 4521310102 -
Verlegungen von sonstigen Rohrfernleitungen (auch für
Wasser)
- öffentliche Auftragsvergabe 4521320101 -
- private Auftragsvergabe 4521320102 -
Verlegung von Stromleitungen für Eisenbahnen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521330101 -
- private Auftragsvergabe 4521330102 -
Verlegung von sonstigen elektrischen Freileitungen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521340101 -
- private Auftragsvergabe 4521340102 -
Erdverlegung von sonstigen Stromleitungen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521350101 -
- private Auftragsvergabe 4521350102 -
Verlegung von Fernmeldefreileitungen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521360101 -
- private Auftragsvergabe 4521360102 -
Erdverlegung von Fernmeldeleitungen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521370101 -
- private Auftragsvergabe 4521370102 -
Verlegung von kommunalen Rohrleitungs- und
Kabelnetzen (einschließlich zugehöriger Arbeiten)
Verlegung von kommunalen Wasserversorgungs- und
Kanalisationsnetzen (einschließlich zugehöriger
Arbeiten)
- öffentliche Auftragsvergabe 4521410101 -
- private Auftragsvergabe 4521410102 -
Verlegung von kommunalen Energieversorgungsnetzen
außer Stromnetzen (einschließlich zugehöriger
Arbeiten)
- öffentliche Auftragsvergabe 4521420101 -
- private Auftragsvergabe 4521420102 -
Verlegung von kommunalen elektrischen Freileitungen
(einschließlich zugehöriger Arbeiten)
- öffentliche Auftragsvergabe 4521430101 -
- private Auftragsvergabe 4521430102 -
Erdverlegung von kommunalen Stromleitungen
(einschließlich zugehöriger Arbeiten)
- öffentliche Auftragsvergabe 4521440101 -
- private Auftragsvergabe 4521440102 -
Verlegung von kommunalen Fernsprech- und anderen
Fernmeldefreileitungen (einschließlich zugehöriger
Arbeiten)
- öffentliche Auftragsvergabe 4521450101 -
- private Auftragsvergabe 4521450102 -
Erdverlegung von kommunalen Fernsprech- und anderen
Fernmeldefreileitungen (einschließlich zugehöriger
Arbeiten)
- öffentliche Auftragsvergabe 4521460101 -
- private Auftragsvergabe 4521460102 -
Bauleistungen an Kraftwerken, Bergwerken und
industriellen Produktionsanlagen
Bauleistungen an Kraftwerken im Rahmen des Industrie-
und Ingenieurhochbaus
- Errichtung von Kraftwerken
- öffentliche Auftragsvergabe 4521510101 -
- private Auftragsvergabe 4521510102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Kraftwerken
- öffentliche Auftragsvergabe 4521510201 -
- private Auftragsvergabe 4521510202 -
Bauleistungen an Bergwerken und industriellen
Produktionsanlagen im Rahmen des Industrie- und
Ingenieurhochbaus
- Errichtung von Bergwerken
- öffentliche Auftragsvergabe 4521520101 -
- private Auftragsvergabe 4521520102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Bergwerken und industriellen Produktionsanlagen
- öffentliche Auftragsvergabe 4521520201 -
- private Auftragsvergabe 4521520202 -
Allgemeine Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau, a.n.g.
Bauleistungen an Gebäuden für Stadien und Sportplätze
- Errichtung von Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521610101 -
- private Auftragsvergabe 4521610102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521610201 -
- private Auftragsvergabe 4521610202 -
Bauleistungen an Gebäuden für Schwimmbäder
- Errichtung von Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521620101 -
- private Auftragsvergabe 4521620102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521620201 -
- private Auftragsvergabe 4521620202 -
Bauleistungen an Gebäuden für sonstige Sport- und
Freizeitanlagen
- Errichtung von Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521630101 -
- private Auftragsvergabe 4521630102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Gebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521630201 -
- private Auftragsvergabe 4521630202 -
Sonstige allgemeine Hoch- und Tiefbauarbeiten, a.n.g.
- Sonstige allgemeine Bauleistungen im Hoch-,
Brücken- und Tunnelbau, a.n.g.
- öffentliche Auftragsvergabe 4521640101 -
- private Auftragsvergabe 4521640102 -
Bauleistungen an Fertigteilbauten
Bauleistungen an Wohngebäuden aus Fertigteilen im
Rahmen des Wohnungs- und Siedlungsbaus
- Errichtung von Wohngebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521710101 -
- private Auftragsvergabe 4521710102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Wohngebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521710201 -
- private Auftragsvergabe 4521710202 -
Bauleistungen an Nichtwohngebäuden aus Fertigteilen
- Errichtung von Nichtwohngebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521720101 -
- private Auftragsvergabe 4521720102 -
- Adaptierung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Nichtwohngebäuden
- öffentliche Auftragsvergabe 4521720201 -
- private Auftragsvergabe 4521720202 -
Bauleistungen an sonstigen Fertigteilbauten
- Errichtung von sonstigen Fertigteilbauten
- öffentliche Auftragsvergabe 4521730101 -
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