Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „SAP Business Process Management Public“ der SAP Business School Vienna, Klosterneuburg
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 27 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. Die SAP Business School Vienna der SAP Österreich Ges.m.b.H. ist berechtigt, den Lehrgang „SAP Business Process Management Public“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2003 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
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