Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau
§ 1. Der Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Arbeiten im Posteingang und Postausgang erledigen,
Texte und Schriftstücke aufgrund von Vorgaben korrekt und formgerecht erstellen,
Bestände (wie Büromaterial, Dokumente, Büroeinrichtungen) beschaffen und führen,
Arbeiten im Rahmen des Zahlungsverkehrs durchführen,
Kunden informieren und betreuen,
Verkaufsgespräche führen,
Bestellungen (Material, Waren und Dienstleistungen) vorbereiten,
Liefertermine überwachen und Maßnahmen bei Verzug ergreifen,
Facheinschlägige Formulare, Vordrucke und Schriftstücke ausfertigen und bearbeiten.
Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, Kenntnis der Organisation, der
die Aufgaben und Kommunikation, der Aufgaben und des
das Leistungsangebotes, die sich
Leistungsangebot, aus der Stellung des Betriebes
die sich aus der im jeweiligen
Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben
Betriebes im
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse - -
über die
Branchenstellung
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
- jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern,
Kunden, Parteien, Patienten oder
Klienten und deren Verhalten
```
```
1.1.4 - Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen
Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 - Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des
Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und
Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen - -
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 - Auswerten von betriebsspezifischen
Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 - - Kenntnis der Risken,
die sich aus dem
Arbeitsumfeld
ergeben, deren
Versicherungs-
möglichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 - Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
Behandlung und des Reklamationen
Verhaltens bei oder
Reklamationen oder Beschwerden
Beschwerden
```
```
2.2.4 - Grundkenntnisse über das Leistungsangebot
von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern
und Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse
des Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation -
und Arbeitsgestaltung
```
```
2.3 Kommunikation
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 - Kenntnis der facheinschlägigen
fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
- Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing,
Marketing, Werbung und
Werbung und Öffentlichkeits-
Öffentlichkeits- arbeit
arbeit
```
```
2.3.10 - Mitwirken bei der Betreuung und Beratung
von Kunden, Klienten, Patienten oder
Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen
EDV (Anwendung EDV (Anwendung und
und Aufgabe der Aufgabe der EDV
EDV in der in der -
Betriebs- Betriebs-
organisation wie organisatio
Textverarbeitung, wie
Kalkulation, Textverarbeitung,
Bestellwesen, Kalkulation,
Buchhaltung und Bestellwesen,
Lagerhaltung) Buchhaltung und
Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 - Kenntnis und Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen der EDV (Hardware, Software
und Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 - Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- und
branchen- und betriebs-
betriebs- spezifischen
spezifischen Beschaffungs- -
Beschaffungs- möglichkeiten
möglichkeiten und und der
über die organisatorischen
Ermittlung des Durchführung der
Bedarfs Beschaffung
```
```
3.1.2 - - Mitwirken bei der
Ermittlung des
Bedarfs
```
```
3.1.3 - Vorbereitung von Durchführen von
und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 - Überwachen der Maßnahmen bei
Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen
und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die
betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 - Mitwirken bei der Erstellung von Anboten
und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren
Auswirkung auf die Rentabilität und/oder
Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
- über die -
Kostenrechnung,
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 - Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen Steuern und Abgaben
```
```
4.2.2 - Grundkenntnisse über die Information der
Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und
Funktion des Kenntnis der Aufgaben und Funktion
betrieblichen des betrieblichen Rechnungswesens
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 - Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 - Grundkenntnisse über Bedeutung und
Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 - Mitarbeit bei der Inventur oder
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die -
Verrechnung
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den Kenntnis des betriebsspezifischen
Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post,
Kunden, Behörden, Geld- und Kreditinstituten
Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 - - Mitwirken beim
Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 Kenntnis des
betriebsüblichen
- - Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse - -
über die
betriebliche
Buchführung und
die
betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse
über Buchungen
und Kontierungen; Betriebliche Buchungsarbeiten und
Durchführen Erstellen von Auswertungen und
einfacher, Statistiken
einschlägiger
Arbeiten
```
```
4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens
```
```
5 Erweiterte Kenntnisse
```
```
5.1 - Kenntnis der betriebs- und
branchenspezifischen Produktionsverfahren
und Vertriebsorganisation
```
```
5.2 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden
ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände
der Kunden berücksichtigen
```
```
5.3 - Kenntnis über wichtige Vereinbarungen im
Zusammenhang mit der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen
```
```
5.4 - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,
rechtlichen Bestimmungen
```
```
5.5 - Mitwirken bei der Bestätigung und
Abwicklung von Aufträgen
```
```
5.6 Grundkenntnisse
über die
betriebs-
spezifischen - -
verkaufs-
bezogenen
rechtlichen
Bestimmungen
```
```
5.7 Kenntnis der
- - betriebsspezifischen
Kostenrechnung und
Kalkulation
```
```
5.8 - Grundkenntnisse über das Controlling
```
```
5.9 - Fakturieren
```
```
6 Lagerwirtschaft/Lagerhaltung
```
```
6.1 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen
Lagerungsvorschriften
```
```
6.2 Durchführen von Mengen- und Zustandskontrollen bei
eingegangenen Waren
```
```
6.3 - Mitwirken bei der Verwaltung und
Kontrolle von Lagerbeständen, Ermittlung
des Lagerbedarfes und Überwachung des
Lagerbestandes, unter Verwendung
betrieblicher EDV Systeme
```
```
6.4 - Kenntnis der Lagerorganisation,
Lagersysteme und technischen Hilfsmittel
```
```
6.5 - Überprüfen allfälliger Verbrauchsfristen
und Ablauftermine
```
```
6.6 Mitwirken bei der
Planung,
Organisation und
- - Abwicklung von
Transportaufträgen
mit den
verschiedenen
Verkehrsträgern
```
```
6.7 Grundkenntnisse
über die - -
Spedition
```
```
6.8 Grundkenntnisse
über die mit dem
jeweiligen
Warenfluß Kenntnisse und Mitwirkung bei der
zutreffenden Import- und gegebenenfalls
Zoll- und Exportabwicklung
Transport-
vorschriften und
Incoterms
```
```
7 Verkaufs- und Produktkunde
```
```
7.1 Kenntnis der im Betrieb verwendeten Werk- und Hilfsstoffe,
Halbfabrikate und Produktionsverfahren
```
```
7.2 Kenntnis des betrieblichen Waren-, Produktsortiments
hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe
und der Eigenschaften Beschaffenheit, Form, Ausführung,
Sorten, Größen sowie der Verwendungs- und
Einsatzmöglichkeiten
```
```
7.3 Kenntnis der handels- und branchenüblichen Waren-,
Produktbezeichnungen und Fachausdrücke betreffend das
betriebliche Sortiment sowie der einschlägigen Maße, Mengen-
und Verpackungseinheiten
```
```
7.4 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen
und Produktdeklaration
```
```
7.5 - Kenntnis der organisatorischen Abwicklung
des Vertriebs und/oder Verkaufs
```
```
7.6 Information der Kunden über Produkteigenschaften,
Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten, über Grundlagen der
Pflege und des Service, über Produktqualität, über
vorhandene betriebsbezogene Qualitäts- und Preisunterschiede
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
In-Kraft-Treten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Übergangsbestimmungen
§ 5. (1) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann, BGBl. Nr. 381/1990 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Industriekaufmann ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Industriekaufmann entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau voll anzurechnen.
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