Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Gebühren der Finanzmarktaufsicht (FMA-Gebührenverordnung – FMA-GebV)
Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen
```
(§ 22 Abs. 3 InvFG) .................................. 175
```
Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der
```
Depotbank (§ 23 Abs. 1 InvFG) ........................ 330
Pfandbriefgesetz
Euro
```
Gestattung der Führung von besonderen Registern
```
(§ 3 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes, dRGBl. I
492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 210
Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht)
Versicherungsaufsichtsgesetz
Euro
```
Erteilung der Erstkonzession zum Betrieb der
```
Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 1 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl.
Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 13/2004)
```
an einen kleinen
```
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des
§ 62 VAG .......................................... 250
```
an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 4 000
```
```
Erteilung der Folgekonzession für einen neuen
```
Versicherungszweig (§ 4 Abs. 1 VAG)
```
an einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 150
```
an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 3 000
```
```
Erweiterung der Konzession zum Betrieb der
```
Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 2 VAG)
```
an einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens innerhalb
```
eines Versicherungszweiges ........................ 750
```
Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 1 VAG)
```
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500
```
```
Genehmigung der Bestandübertragung und
```
Gesamtrechtsnachfolge (§ 13a Abs. 1 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250
```
```
Genehmigung von Ausgliederungsverträgen (§ 17a
```
Abs. 1 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250
```
```
Genehmigung des Antrages auf Absehen vom Erfordernis
```
der internen Revision (§ 17b Abs. 3 VAG) ............. 420
```
Genehmigung der Verwendung noch nicht erklärter
```
Beträge zur Deckung von Verlusten (§ 18 Abs. 5 VAG) .. 280
```
Genehmigung der Verteilung der Erhöhung der
```
Deckungsrückstellung auf mehrere Jahre (§ 19
Abs. 3 VAG) .......................................... 280
```
Befreiung von der Bildung eines Gründungsfonds
```
(§ 34 Abs. 3 VAG)
```
für einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280
```
```
Befreiung vom Erfordernis der Sicherheitsrücklage
```
(§ 41 Abs. 2 VAG)
```
für einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280
```
```
Genehmigung der Auflösung (§ 56 Abs. 3 VAG)
```
```
eines kleinen Versicherungsvereins auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .......... 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 420
```
```
Genehmigung der Verschmelzung (§ 59 Abs. 3 VAG)
```
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250
```
```
Genehmigung der Umwandlung eines
```
Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine
Aktiengesellschaft (§ 61 Abs. 4 VAG) ................. 1 250
```
Genehmigung der Einbringung eines
```
Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine
Aktiengesellschaft (§ 61a Abs. 4 VAG) ................ 1 250
48a. Genehmigung der Umwandlung eines
Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit in eine
Privatstiftung (§ 61e Abs. 2 VAG) ................... 1 250
```
Genehmigung der betragsmäßigen Beschränkung der
```
Gefahrentragung (§ 64 VAG) ........................... 50
```
Zustimmung zur Kreditgewährung (§ 68 Abs. 4 VAG) ..... 50
```
```
Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven zu
```
den Eigenmitteln (§ 73b Abs. 5 VAG) .................. 500
51a. Genehmigung der Hinzurechnung von Teilen des nicht
eingezahlten Grundkapitals zu den Eigenmitteln
(§ 73b Abs. 8 VAG) ................................... 500
```
Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von
```
Ergänzungskapital mit fester Laufzeit (§ 73c
Abs. 5 VAG) .......................................... 280
52a. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von
Ergänzungskapital ohne feste Laufzeit (§ 73c
Abs. 6 VAG)........................................... 280
```
Genehmigung der Zuordnungsverfahren der
```
Eigenmittel (§ 73e Abs. 1 VAG) ....................... 280
```
Gestattung einer Eigenmittel verändernden
```
Vermögensumschichtung (§ 73e Abs. 4 VAG) ............ 500
```
Genehmigung der Heranziehung anderer Vermögenswerte
```
zur Bedeckung der versicherungstechnischen
Rückstellungen oder der Überschreitung der in einer
gemäß § 78 Abs. 3 VAG erlassenen Verordnung
festgesetzten Grenzen (§ 78 Abs. 2 und Abs. 4 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500
```
55a. Genehmigung von Ausnahmen von der Belegenheit der
Vermögenswerte zur Bedeckung der
versicherungstechnischen Rückstellungen im Inland
oder in einem anderen Vertragsstaat (§ 79a Abs. 1
VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens .......... 500
```
```
Zulassung eines abweichenden Geschäftsjahres
```
(§ 81 Abs. 5 VAG) .................................... 280
```
Genehmigung des Verzichtes der Einbeziehung eines
```
Unternehmens in die zusätzliche Beaufsichtigung
(§ 86b Abs. 2 VAG) ................................... 280
```
Genehmigung des Solvabilitätsplanes oder des
```
Finanzierungsplanes (§ 104a Abs. 1 und 2 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500
```
Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht)
Börsegesetz
Euro
```
Erteilung der Konzession zur Leitung und Verwaltung
```
einer Börse (§ 2 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 -
BörseG, BGBl. Nr. 555/1989, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2003) ............... 10 000
```
Bewilligung der Verschmelzung (§ 7 Abs. 1 Z 1
```
BörseG) .............................................. 1 250
```
Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder
```
Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder
des Kapitals (§ 7 Abs. 1 Z 2 BörseG) ................. 1 250
```
Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in
```
einem Drittland (§ 7 Abs. 1 Z 3 BörseG) .............. 350
```
Bewilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
```
eines Börseunternehmens (§ 13 Abs. 1 BörseG)
...................................................... 3 500
```
Bewilligung der Änderung der Allgemeinen
```
Geschäftsbedingungen eines Börseunternehmens
(§ 13 Abs. 1 BörseG) ................................. 350
```
Bestellung zum Börsesensal (§ 32 Abs. 2 BörseG) ...... 500
```
Wertpapieraufsichtsgesetz
```
Erteilung der Konzession zur Erbringung von
```
Wertpapierdienstleistungen inkl. § 1 Abs. 1 Z 19
lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 des
Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl.
Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003) .................... 1 500
```
Erteilung der Konzession zur Erbringung von
```
Wertpapierdienstleistungen ohne § 1 Abs. 1 Z 19
lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 WAG) ......................... 1 000
```
Erweiterung der Konzession zur Erbringung von
```
Wertpapierdienstleistungen (§ 19 Abs. 2 WAG) ......... 500
68a. Bewilligung für die Verschmelzung oder
Vereinigung von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung
für die Änderung der Rechtsform; Bewilligung für
die Spaltung von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung
für die Verschmelzung oder Vereinigung mit nicht
nach dem WAG konzessionierten Unternehmen;
Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen
in einem Drittland (§ 21 Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1
BWG) ................................................ 500
68b. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder
Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder
des Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des
Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der
Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO (§ 21
Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1 BWG) ........................ 250
Rechnungskreis 4 (Pensionskassenaufsicht)
Pensionskassengesetz
Euro
```
Erteilung der Konzession zum Betrieb einer
```
Pensionskasse (§ 8 Abs. 1 des
Pensionskassengesetzes - PKG, BGBl. Nr. 281/1990,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 13/2004) ......................................... 4 000
```
Bewilligung des Geschäftsplanes und der Änderung
```
des Geschäftsplanes einer Pensionskasse (§ 20
Abs. 4 PKG) .......................................... 500
```
Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage
```
gewidmetes Wertpapier (§ 23 Abs. 1 Z 3a PKG) ......... 300
```
Bewilligung zur Auflösung, Verschmelzung oder
```
Umwandlung einer Pensionskasse (§ 40 PKG) ............ 1 250
Billigung von Prospekten gemäß Kapitalmarktgesetz
und Börsegesetz
```
Zulassung als qualifizierter Anleger (§ 1 Abs. 1
```
Z 5a lit. d und e des Kapitalmarktgesetzes – KMG,
BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005) ................ 200
```
Billigung eines Nachtrages zum Prospekt (§ 6 Abs. 1
```
KMG, § 74 BörseG) .................................... 250
```
Bewilligung der Nichtaufnahme bestimmter Angaben in
```
einem Prospekt (§ 7 Abs. 6 KMG, § 74 BörseG) ......... 75
```
Billigung von Prospekten (§ 8a Abs. 1 KMG, § 74
```
BörseG) .............................................. 800
Teil
Gebühren
Abschnitt
Allgemeine Gebühren
Euro
```
Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine
```
Berechtigung verliehen oder geändert, eine
Bewilligung erteilt oder geändert oder eine
Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird,
sofern die Amtshandlung nicht unter eine andere
Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt ....... 50
```
Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen, die
```
wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen,
soweit nicht eine andere Tarifpost Anwendung
findet ............................................... 50
```
Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen,
```
Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht
auch von einfachen kanzleimäßigen
Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken
oder dergleichen), sofern die Amtshandlung
wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen
ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt ...... 50
```
Aufnahme von Niederschriften von mündlichen,
```
wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden
Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift ......... 2,10
```
Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn
```
sie von der Behörde ausgestellt werden, sofern die
Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der
Partei gelegen ist und nicht unter eine andere
Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt, für
jeden Bogen der Abschrift (des Duplikates) ........... 2,10
```
Abschnitt
```
Besondere Gebühren
Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht)
Bankwesengesetz
Euro
```
Erteilung der Konzession zum Betrieb von
```
Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 des Bankwesengesetzes -
BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2004 ........... 4 000
```
Erweiterung der Konzession zum Betrieb von
```
Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 und 2 BWG) ................ 750
```
Bewilligung für die Verschmelzung oder Vereinigung
```
von Kreditinstituten; Bewilligung für die Änderung
der Rechtsform; Bewilligung für die Spaltung von
Kreditinstituten; Bewilligung für die Verschmelzung
oder Vereinigung mit Nichtbanken (§ 21 Abs. 1 BWG);
Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in
einem Drittland ...................................... 1 250
```
Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder
```
Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder des
Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des
Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der
Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO
(§ 21 Abs. 1 BWG) .................................... 500
9a. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach
dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß
§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut ohne besondere
Bewilligung gemäß § 21a BWG (§ 21a Abs. 1 BWG,
§ 103e Z 2 BWG) ...................................... 3 000
9b. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach
dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß
§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn zuvor
eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG erteilt
wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) ............................. 3 000
9c. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach
dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß
§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn nicht
zuvor eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG
erteilt wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) ..................... 6 000
9d. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des auf
internen Ratings basierenden Ansatzes durch eine
Kreditinstitutsgruppe (§ 21a Abs. 1 und 8 BWG) ....... 12 000
9e. Bewilligung wesentlicher Änderungen im genehmigten
auf internen Ratings basierenden Ansatz oder in
dessen Anwendung (§ 21a Abs. 4 BWG) .................. 4 000
9f. Bewilligung der Beendung der Verwendung von
eigenen Schätzungen der Verlustquote und der
Umrechnungsfaktoren gemäß § 22b Abs. 8 BWG (§ 21a
Abs. 6 Z 1 BWG) ...................................... 2 000
9g. Bewilligung des Übergangs vom auf internen Ratings
basierenden Ansatz gemäß § 22b BWG auf den
Kreditrisiko-Standardansatz gemäß § 22a BWG (§ 21a
Abs. 6 Z 2 BWG) ...................................... 2 000
9h. Anerkennung externer Rating-Agenturen (§ 21b
Abs. 1 BWG) .......................................... 16 000
9i. Bewilligung der Verwendung eigener
Volatilitätsschätzungen bei der umfassenden
Methode gemäß § 22g Abs. 3 Z 2 lit. b BWG (§ 21c
Abs. 1 BWG) .......................................... 5 500
9j. Bewilligung der Ermittlung des um den Effekt der
Sicherheit angepassten Forderungswerts mittels
eines internen Modells im Falle von
Netting-Rahmenvereinbarungen, die
Pensionsgeschäfte, Wertpapier- oder
Warenverleihgeschäfte und Wertpapier- oder
Warenleihgeschäfte oder andere
Kapitalmarkttransaktionen, bei denen es sich nicht
um Derivate gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG handelt,
sowie Lombardkredite betreffen (§ 21c Abs. 2 BWG) .... 5 500
9k. Bewilligung wesentlicher Änderungen in den gemäß
§ 21c Abs. 1 oder Abs. 2 BWG genehmigten Modellen
(§ 21c Abs. 4 BWG) ................................... 2 750
9l. Bewilligung der Berechnung des
Mindesteigenmittelerfordernisses für das
operationelle Risiko nach dem fortgeschrittenen
Ansatz gemäß § 22l BWG durch ein Kreditinstitut
(§ 21d Abs. 1 BWG) ................................... 12 000
9m. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des
fortgeschrittenen Meßansatzes für die Berechnung
des Mindesteigenmittelerfordernisses für das
operationelle Risiko gemäß § 22l BWG durch eine
Kreditinstitutsgruppe (§ 21d Abs. 1 und 7 BWG) ....... 18 000
9n. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21d
Abs. 1 BWG genehmigten fortgeschrittenen Ansatz
(§ 21d Abs. 4 BWG) ................................... 4 000
9o. Bewilligung der Berechnung des
Eigenmittelerfordernisses nach einem internen
Modell gemäß § 22p BWG durch ein Kreditinstitut
(§ 21e Abs. 1 BWG) ................................... 6 000
9p. Bewilligung der Berechnung des
Eigenmittelerfordernisses nach einem internen
Modell gemäß § 22p BWG durch eine
Kreditinstitutsgruppe (§ 21e Abs. 1 BWG) ............. 12 000
9q. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21e
Abs. 1 BWG genehmigten internen Modell (§ 21e
Abs. 5 BWG) .......................................... 4 000
9r. Bewilligung des internen Modells für die
Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,
Pensionsgeschäften, Wertpapier- und
Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und
Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch ein
Kreditinstitut (§ 21f Abs. 3 BWG) .................... 6 000
9s. Bewilligung des internen Modells für die
Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,
Pensionsgeschäften, Wertpapier- und
Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und
Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch eine
Kreditinstitutsgruppe (§ 21f Abs. 3 BWG) ............. 12 000
9t. Bewilligung wesentlicher Änderungen des gemäß
§ 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells und dessen
Anwendung (§ 21f Abs. 8 BWG) ......................... 4 000
9u. Bewilligung der Beendung der Verwendung des gemäß
§ 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells (§ 21f
Abs. 10 BWG) ......................................... 2 000
9v. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz
gemäß § 22j BWG (§ 22i Abs. 2 BWG) .................. 2 000
9w. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz
gemäß § 22j BWG oder zum Standardansatz gemäß
§ 22k BWG (§ 22i Abs. 3 BWG) ......................... 2 000
9x. Bewilligung der Verwendung eines alternativen
Indikators für die Berechnung des
Mindesteigenmittelerfordernisses für die
Geschäftsfelder Privatkundengeschäft und
Firmenkundengeschäft (§ 22k Abs. 8 BWG) .............. 5 500
```
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 465/2006)
```
Bausparkassengesetz
Euro
```
Bewilligung der treuhändigen Entgegennahme von
```
Bauspareinlagen (§ 6 Abs. 1 des
Bausparkassengesetzes - BSpG, BGBl. Nr. 532/1993
Art. III, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 500
```
Genehmigung der Änderung des Geschäftsplanes einer
```
Bausparkasse und der Allgemeinen Bedingungen für das
Bauspargeschäft (§ 7 Abs. 1 BSpG) .................... 500
```
Bewilligung der Bestandsübertragung (§ 13 Abs. 2
```
BSpG) ................................................ 1 250
Beteiligungsfondsgesetz
Euro
```
Bewilligung der Ausgabe von Genußscheinen (§ 7
```
Abs. 2 des Beteiligungsfondsgesetzes - BeteilFG, BGBl.
Nr. 111/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 70
```
Bewilligung von Ausnahmen zu den
```
Veranlagungsvorschriften (§ 14 Abs. 4 BeteilFG) ...... 70
```
Bewilligung der Fondsrichtlinien
```
(§ 15 Abs. 3 BeteilFG) ............................... 140
Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz
Euro
```
Bewilligung der Veranlagungsbestimmungen (§ 29 Abs. 1
```
des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG,
BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2003) ................... 330
```
Bewilligung der Änderung der Veranlagungsbestimmungen
```
(§ 29 Abs. 1 BMVG) ................................... 175
```
Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der
```
Depotbank (§ 32 Abs. 1 BMVG) ......................... 330
Hypothekenbankgesetz
Euro
```
Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 1 des
```
Hypothekenbankgesetzes, dRGBl. S 375/1899, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 97/2001) ......................................... 210
Immobilien-Investmentfondsgesetz
Euro
```
Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von
```
Immobilienfonds (§ 3 Abs. 2 des
Immobilien-Investmentfondsgesetzes - ImmoInvFG, BGBl. I
Nr. 80/2003) ......................................... 175
```
Bewilligung der Beendigung der Verwaltung
```
(§ 15 ImmoInvFG) ..................................... 175
```
Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines
```
Immobilienfonds auf eine andere
Kapitalanlagegesellschaft (§ 16 Abs. 2 ImmoInvFG) .... 175
```
Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 34 Abs. 1
```
ImmoInvFG) ........................................... 330
```
Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen
```
(§ 34 Abs. 3 ImmoInvFG) .............................. 175
```
Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der
```
Depotbank (§ 35 Abs. 1 ImmoInvFG) .................... 330
Investmentfondsgesetz
Euro
```
Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von
```
Kapitalanlagefonds (§ 3 Abs. 2 des
Investmentfondsgesetzes - InvFG, BGBl. Nr. 532/1993
Art. II, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 80/2003) ................................. 175
```
Bewilligung der Beendigung der Verwaltung
```
(§ 14 InvFG) ......................................... 175
```
Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines
```
Kapitalanlagefonds auf eine andere
Kapitalanlagegesellschaft (§ 15 Abs. 2
InvFG)................................................ 175
```
Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 22 Abs. 1
```
InvFG) ............................................... 330
```
Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen
```
(§ 22 Abs. 3 InvFG) .................................. 175
```
Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der
```
Depotbank (§ 23 Abs. 1 InvFG) ........................ 330
Pfandbriefgesetz
Euro
```
Gestattung der Führung von besonderen Registern
```
(§ 3 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes, dRGBl. I
492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 210
Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht)
Versicherungsaufsichtsgesetz
Euro
```
Erteilung der Erstkonzession zum Betrieb der
```
Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 1 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl.
Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 13/2004)
```
an einen kleinen
```
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des
§ 62 VAG .......................................... 250
```
an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 4 000
```
```
Erteilung der Folgekonzession für einen neuen
```
Versicherungszweig (§ 4 Abs. 1 VAG)
```
an einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 150
```
an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 3 000
```
```
Erweiterung der Konzession zum Betrieb der
```
Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 2 VAG)
```
an einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens innerhalb
```
eines Versicherungszweiges ........................ 750
```
Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 1 VAG)
```
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500
```
```
Genehmigung der Bestandübertragung und
```
Gesamtrechtsnachfolge (§ 13a Abs. 1 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250
```
```
Genehmigung von Ausgliederungsverträgen (§ 17a
```
Abs. 1 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250
```
```
Genehmigung des Antrages auf Absehen vom Erfordernis
```
der internen Revision (§ 17b Abs. 3 VAG) ............. 420
```
Genehmigung der Verwendung noch nicht erklärter
```
Beträge zur Deckung von Verlusten (§ 18 Abs. 5 VAG) .. 280
```
Genehmigung der Verteilung der Erhöhung der
```
Deckungsrückstellung auf mehrere Jahre (§ 19
Abs. 3 VAG) .......................................... 280
```
Befreiung von der Bildung eines Gründungsfonds
```
(§ 34 Abs. 3 VAG)
```
für einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280
```
```
Befreiung vom Erfordernis der Sicherheitsrücklage
```
(§ 41 Abs. 2 VAG)
```
für einen kleinen Versicherungsverein auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280
```
```
Genehmigung der Auflösung (§ 56 Abs. 3 VAG)
```
```
eines kleinen Versicherungsvereins auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .......... 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 420
```
```
Genehmigung der Verschmelzung (§ 59 Abs. 3 VAG)
```
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250
```
```
Genehmigung der Umwandlung eines
```
Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine
Aktiengesellschaft (§ 61 Abs. 4 VAG) ................. 1 250
```
Genehmigung der Einbringung eines
```
Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine
Aktiengesellschaft (§ 61a Abs. 4 VAG) ................ 1 250
48a. Genehmigung der Umwandlung eines
Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit in eine
Privatstiftung (§ 61e Abs. 2 VAG) ................... 1 250
```
Genehmigung der betragsmäßigen Beschränkung der
```
Gefahrentragung (§ 64 VAG) ........................... 50
```
Zustimmung zur Kreditgewährung (§ 68 Abs. 4 VAG) ..... 50
```
```
Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven zu
```
den Eigenmitteln (§ 73b Abs. 5 VAG) .................. 500
51a. Genehmigung der Hinzurechnung von Teilen des nicht
eingezahlten Grundkapitals zu den Eigenmitteln
(§ 73b Abs. 8 VAG) ................................... 500
```
Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von
```
Ergänzungskapital mit fester Laufzeit (§ 73c
Abs. 5 VAG) .......................................... 280
52a. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von
Ergänzungskapital ohne feste Laufzeit (§ 73c
Abs. 6 VAG)........................................... 280
```
Genehmigung der Zuordnungsverfahren der
```
Eigenmittel (§ 73e Abs. 1 VAG) ....................... 280
```
Gestattung einer Eigenmittel verändernden
```
Vermögensumschichtung (§ 73e Abs. 4 VAG) ............ 500
```
Genehmigung der Heranziehung anderer Vermögenswerte
```
zur Bedeckung der versicherungstechnischen
Rückstellungen oder der Überschreitung der in einer
gemäß § 78 Abs. 3 VAG erlassenen Verordnung
festgesetzten Grenzen (§ 78 Abs. 2 und Abs. 4 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500
```
55a. Genehmigung von Ausnahmen von der Belegenheit der
Vermögenswerte zur Bedeckung der
versicherungstechnischen Rückstellungen im Inland
oder in einem anderen Vertragsstaat (§ 79a Abs. 1
VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens .......... 500
```
```
Zulassung eines abweichenden Geschäftsjahres
```
(§ 81 Abs. 5 VAG) .................................... 280
```
Genehmigung des Verzichtes der Einbeziehung eines
```
Unternehmens in die zusätzliche Beaufsichtigung
(§ 86b Abs. 2 VAG) ................................... 280
```
Genehmigung des Solvabilitätsplanes oder des
```
Finanzierungsplanes (§ 104a Abs. 1 und 2 VAG)
```
eines kleinen Versicherungsvereines auf
```
Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50
```
eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500
```
Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht)
Börsegesetz
Euro
```
Erteilung einer Konzession zur Leitung und
```
Verwaltung eines geregelten Marktes oder einer
sonstigen Wertpapierbörse (§ 2 Abs. 2 BörseG) ........ 10 000
```
Bewilligung der Verschmelzung (§ 7 Abs. 1 Z 1
```
BörseG) .............................................. 1 250
```
Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder
```
Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder
des Kapitals (§ 7 Abs. 1 Z 2 BörseG) ................. 1 250
```
Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in
```
einem Drittland (§ 7 Abs. 1 Z 3 BörseG) .............. 350
```
Bewilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
```
eines Börseunternehmens (§ 13 Abs. 1 BörseG)
...................................................... 3 500
```
Bewilligung der Änderung der Allgemeinen
```
Geschäftsbedingungen eines Börseunternehmens
(§ 13 Abs. 1 BörseG) ................................. 350
```
Bestellung zum Börsesensal (§ 32 Abs. 2 BörseG) ...... 500
```
Wertpapieraufsichtsgesetz
```
Erteilung der Konzession zur Erbringung von
```
Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2
WAG 2007 ohne § 3 Abs. 2 Z 4 WAG 2007 ................ 1 500
```
Erteilung der Konzession zur Erbringung von
```
Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2
WAG 2007 ohne § 3 Abs. 2 Z 2 und 4 WAG 2007 .......... 1 000
```
Erweiterung der Konzession zur Erbringung von
```
Wertpapierdienstleistungen außer um die
Konzession gemäß § 3 Abs. 2 Z 4 WAG 2007.. ........... 500
68a. Erteilung der Konzession zur Erbringung von
Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2
Z 4 WAG 2007 ........................................ 6 000
68b. Bewilligung für die Verschmelzung oder
Vereinigung von Wertpapierfirmen und
Wertpapierdienstleistungsunternehmen;
Bewilligung für die Änderung der Rechtsform;
Bewilligung für die Spaltung von
Wertpapierfirmen und
Wertpapierdienstleistungsunternehmen;
Bewilligung für die Verschmelzung oder
Vereinigung mit nicht nach dem WAG 2007
konzessionierten Unternehmen; Bewilligung für
die Errichtung von Zweigstellen in einem
Drittland (§ 6 WAG 2007, § 21 Abs. 1 BWG) ........... 500
Rechnungskreis 4 (Pensionskassenaufsicht)
Pensionskassengesetz
Euro
```
Erteilung der Konzession zum Betrieb einer
```
Pensionskasse (§ 8 Abs. 1 des
Pensionskassengesetzes - PKG, BGBl. Nr. 281/1990,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 13/2004) ......................................... 4 000
```
Bewilligung des Geschäftsplanes und der Änderung
```
des Geschäftsplanes einer Pensionskasse (§ 20
Abs. 4 PKG) .......................................... 500
```
Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage
```
gewidmetes Wertpapier (§ 23 Abs. 1 Z 3a PKG) ......... 300
```
Bewilligung zur Auflösung, Verschmelzung oder
```
Umwandlung einer Pensionskasse (§ 40 PKG) ............ 1 250
Billigung von Prospekten gemäß Kapitalmarktgesetz
und Börsegesetz
```
Zulassung als qualifizierter Anleger (§ 1 Abs. 1
```
Z 5a lit. d und e des Kapitalmarktgesetzes – KMG,
BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005) ................ 200
```
Billigung eines Nachtrages zum Prospekt (§ 6 Abs. 1
```
KMG, § 74 BörseG) .................................... 250
```
Bewilligung der Nichtaufnahme bestimmter Angaben in
```
einem Prospekt (§ 7 Abs. 6 KMG, § 74 BörseG) ......... 75
```
Billigung von Prospekten (§ 8a Abs. 1 KMG, § 74
```
BörseG) .............................................. 800
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