Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-08-01
Letzte Aktualisierung 2017-07-05
Status Aufgehoben · 2018-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 44
Änderungshistorie JSON API
Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten von Ärzten, denen eine Behandlung oder diagnostische Leistung verordnet wurde: 01 Versicherungsnummer des Patienten 1
02 Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen 1
03 Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist) 1
04 Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen 1
05 Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse 1
06 Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld 1
07 Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation) 1
08 Rezeptabgabedatum 1
09 Kennzeichen neuerlicher Einreichung 1
10 Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Art der Behandlung oder diagnostischen Leistung) 1
11 Chefärztliche Genehmigung 1
12 Positionsnummer der verordneten Leistung/Behandlung 1
13 Tarife 1
14 Selbstbehaltbefreiung 1
15 Selbstbehalte/Behandlungsbeiträge/Service-Entgelt 1
16 Betriebs-, Lauf- und Belegnummern 1
17 Mehrwertsteuersatz 1
18 Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen 1
Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Behandlungen durchgeführt oder dia- gnostische Leistungen erbracht werden: 19 Kurzbezeichnung 1
20 Krankenkassennummer 1
21 Versichertengruppennummer 1
22 Versichertengruppenkurzbezeichnung 1
23 Rezeptanzahl 1
24 Selbstbehalt 1
25 Abrechnungszeitraum 1
26 Datumsangaben 1

Empfängerkreise:

1Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, § § 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation) Zweck der Datenanwendung:

Formale Behandlung der vom Auftraggeber zu besorgenden Geschäftsfälle (einschließlich der Aufbewahrung der bei dieser Tätigkeit angefallenen Dokumente).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986, BGBl Nr. 76

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungsvorschriften.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Einbringer von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen, die im Wirkungsbereich des Auftraggebers schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden und einer Erledigung bedürfen: 01 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI) 2
02 Name/sonstige Bezeichnung 1
03 Anschrift 1
04 Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift 1
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1
06 Versandart 1
07 Eingangsdatum /elektronische Empfangsbestätigung 1
08 Fremdzahl und Fremddatum 1
09 Betrefftext (Gegenstandsbezeichnung) des Eingangsstücks 1
10 Art und Anzahl der Beilagen 1
11 Geschäftszahl 1
12 Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten) 1
13 Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden) 1
14 Eingangsstücknummer 1
15 Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen) 1
16 Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke) 1
17 Gegenstand (Betreff, Schlagworte) 1
18 Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk) 1
19 Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen) 1
20 Erledigungstext 1
21 Datum der Erledigung 1
22 Name/Titel des Bearbeiters 1
23 Name/Titel des Genehmigenden 1
24 Name/Titel des Abfertigenden 1
25 Datumsangaben der Erledigungsstadien 1
26 Ablagevermerk 1
27 Löschungsvermerk 1
Adressaten einer amtswegigen Geschäftstätigkeit: 28 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI) 2
29 Name/sonstige Bezeichnung 1
30 Anschrift 1
31 Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift 1
32 Telefon- und Faxnummer und andere zur 1
Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
33 Versandart 1
34 Art und Anzahl der Beilagen 1
35 Geschäftszahl 1
36 Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten) 1
37 Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden) 1
38 Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen) 1
39 Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke) 1
40 Gegenstand (Betreff, Schlagworte) 1
41 Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk) 1
42 Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen) 1
43 Erledigungstext 1
44 Datum der Erledigung 1
45 Name/Titel des Bearbeiters 1
46 Name/Titel des Genehmigenden 1
47 Name/Titel des Abfertigenden 1
48 Datumsangaben der Erledigungsstadien 1
49 Ablagevermerk 1
50 Löschungsvermerk 1

Empfängerkreise:

1Alle Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu befassen sind;

2Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

Zweck der Datenanwendung:

1.

Verarbeitung von Daten Anfragender im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes, der Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten;

2.

Verarbeitung von Daten zu informierender Personen, sofern aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zu einem bestimmten Thema ein allgemeines Bedürfnis an Informationen besteht.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76 (insbesondere Anlage zu § 2 Teil 1und 2); Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 sowie die Auskunftspflichtgesetze der Länder, gesetzliche Regelungen über die Selbstverwaltungskörper, insbesondere: Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998, Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991, Ärztegesetz, 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), BGBl. I Nr. 58/1999 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG 1972), BGBl. Nr. 66/1972, Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. 200/1967.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Anfrage oder Informationstätigkeit oder bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden oder wenn von Betroffenen die weitere Zusendung von Informationsmaterial gewünscht wird.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Anfragende, die an den Auftraggeber im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herangetreten sind: 01 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI) 1
02 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung ---
03 Anrede/Geschlecht ---
04 Anschrift ---
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die ---
sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
06 Datum der Anfrage bzw. Datum und Uhrzeit des Anrufes/E-Mail-Nachricht ---
07 Thema (zu welchem Themenkreis Informationsunterlagen gewünscht werden/wurden) ---
08 Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen ---
Personen, bei denen ein Informationsbedarf zu einem bestimmten Thema besteht und bei denen die Datenverwendung nach § 47 DSG 2000 zulässig ist: 09 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI) 1
10 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung ---
11 Anrede/ Geschlecht ---
12 Anschrift ---
13 Zielgruppe ---
14 Thema (an welchem Themenkreis ein allgemeines Informationsbedürfnis besteht) ---
15 Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen ---

Empfängerkreise:

1Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA031 Vereinsregister

A. Lokales Vereinsregister

Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Vereinsregisters durch die Vereinsbehörden erster Instanz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 16 und 17 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), BGBl. I Nr. 66/2002.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten (§ 16 Abs. 3 VereinsG). A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 im örtlichen Wirkungs- bereich des Auftrag- gebers: 01 Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz 1, 2, 3
02 Name des Vereins 1, 2, 3
03 Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG) 1, 2, 3
04 Datum des Entstehens 1, 2, 3
05 Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift 1, 2, 3
06 Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins 1, 2, 3
07 Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist) 1, 2, 3
08 Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit) 1, 2, 3
09 Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines) 1, 2, 3
10 Änderungen zu den Eintragungen 3
11 Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 1, 2, 3
12 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 4
13 Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 2, 3
14 Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 2, 3
15 Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 2, 3
16 Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3
17 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 4
18 Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3
19 Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins 2, 3
20 Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins 2, 3
21 Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins 2, 3
22 Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode 1, 2, 3
23 Name des Abwicklers 1, 2, 3
24 Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers 1, 2, 3
25 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 4
26 Geburtsdatum des Abwicklers 2, 3
27 Geburtsort des Abwicklers 2, 3
28 Zustellanschrift des Abwicklers 2, 3
29 Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung 1, 2, 3
30 Änderungen zu den Eintragungen 3
31 Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen) 2, 3
32 Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum) 3
33 Verfahrens- und Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG) 3

A.2 Empfängerkreise:

1Auskunftswerber (§ 17 Abs. 1 VereinsG);

2Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 17 Abs. 1 und 2 VereinsG);

3Zentrales Vereinsregister (§ 18 VereinsG);

4Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Zentrales Vereinsregister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Vereinsregisters als Informationsverbundsystem, mit den Vereinsbehörden erster Instanz als teilnehmende Auftraggeber, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (§ 18 Abs. 1 VereinsG).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 18 und 19 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), BGBl. I Nr. 66/2002.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten.

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002: 01 Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz 1, 2, 3, 4, 5
02 Name des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
03 Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG) 1, 2, 3, 4, 5
04 Datum des Entstehens 1, 2, 3, 4, 5
05 Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift 1, 2, 3, 4, 5
06 Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
07 Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist) 1, 2, 3, 4, 5
08 Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit) 1, 2, 3, 4, 5
09 Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines) 1, 2, 3, 4, 5
10 Änderungen zu den Eintragungen 4
11 Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 1, 2, 3, 4, 5
12 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 6
13 Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 3, 4, 5
14 Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 3, 4, 5
15 Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter) 3, 4, 5
16 Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
17 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 6
18 Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins 1, 2, 3, 4, 5
19 Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins 3, 4, 5
20 Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins 3, 4, 5
21 Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins 3, 4, 5
22 Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode 1, 2, 3, 4, 5
23 Name des Abwicklers 1, 2, 3, 4, 5
24 Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers 1, 2, 3, 4, 5
25 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR) 6
26 Geburtsdatum des Abwicklers 3, 4, 5
27 Geburtsort des Abwicklers 3, 4, 5
28 Zustellanschrift des Abwicklers 3, 4, 5
29 Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung 1, 2, 3, 4, 5
30 Änderungen zu den Eintragungen gemäß § 18 Abs. 2 VereinsG 4, 5
31 Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen) 3, 4, 5
32 Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum) 4, 5
33 Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG) 4, 5
34 Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem 4

B.2 Empfängerkreise:

1Personen, denen eine Online-Einzelabfrage gemäß § 19 Abs. 3 VereinsG eröffnet wurde;

2Auskunftswerber im Wege einer Vereinsbehörde erster Instanz gemäß § 19 Abs. 1a VereinsG;

3Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses im Wege einer Vereinsbehörde erster Instanz gemäß § 19 Abs. 2 VereinsG;

4Vereinsbehörden erster Instanz als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (§ 18 Abs. 1 VereinsG);

5Organe der Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts, denen eine Abfrage im Zentralen Vereinsregister eröffnet wurde, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist (§ 19 Abs. 2 VereinsG);

6Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

SA001Rechnungswesen und Logistik

SA002Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

SA003Mitgliederverwaltung

SA004Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände

SA005Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts

SA006Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

SA007Verwaltung von Benutzerkennzeichen

SA008Personenstandsbücher

SA009Staatsbürgerschaftsevidenz

SA010Melderegister

SA01 1Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

SA012Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

SA013Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger

SA014Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

SA015Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

SA016Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

SA017Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

SA018Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

SA019Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

SA020Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

SA021Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

SA022Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

SA023KFZ-Zulassung durch Behörden

SA024Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

SA026Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken

SA027Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende

SA028Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation)

SA030Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

SA031Vereinsregister

SA001 Rechnungswesen und Logistik Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers (Empfänger und 01 Ordnungsnummer 1 - 11
02 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung 1 - 11
03 Anrede/Geschlecht 1 - 11
04 Anschrift 1 - 11
Erbringer von Lieferungen oder Leistungen): 05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
06 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 11
07 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 11
08 Firmenbuchdaten 1 - 11
09 Daten zur Bonität 3, 11
10 Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 - 4, 7, 8, 11
11 Zuordnung zu einer bestimmten Kunden- und Lieferantenkategorie (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11
12 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 - 11
13 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 - 11
14 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 11
15 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 - 11
16 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 - 5, 7, 11
17 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 - 11
18 Bei der Leistungserbringung mitwirkende Dritte einschließlich Angaben über die Art der Mitwirkung 1 - 11
19 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw.) 1 - 11
20 Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 - 5, 7 - 9, 11
21 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 - 5, 7 - 9, 11
22 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8, 11
23 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 - 11
24 Bankverbindung 1 - 9, 11
25 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 - 4
26 Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 - 4, 7
27 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 - 4, 6 - 8, 11
28 Mahndaten/Klagsdaten 1 - 7, 11
29 Konto- und Belegdaten 1 - 9, 11
30 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 - 5, 8
31 Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Sachbearbeiter oder Kontaktperson beim Auftraggeber: 32 Ordnungsnummer 1 - 12
33 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) 1 - 12
34 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Auftraggeber 1 - 12
35 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
36 Funktion des Betroffenen beim Auftraggeber 1 - 12
37 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 - 12
38 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 - 11
An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte: 39 Ordnungsnummer 1 - 12
40 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung 1 - 12
41 Anrede/Geschlecht 1 - 12
42 Anschrift 1 - 12
43 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 12, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
44 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 12
45 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 12
46 Firmenbuchdaten 1 - 12
47 Daten zur Bonität 3
48 Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 - 4, 7, 8, 11
49 Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie der Leistungserbringer (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11, 12
50 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 - 12
51 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 - 12
52 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
53 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 - 12
54 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 - 5, 7, 11
55 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 - 12
56 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw. ) 1 - 12
57 Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 - 5, 7 - 9, 12
58 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 - 5, 7 - 9, 12
59 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8
60 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 - 10, 12
61 Bankverbindung 1 - 9, 12
62 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 - 4, 8
63 Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 - 4, 7
64 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 - 4, 6 - 8, 12
65 Mahndaten/Klagsdaten 1 - 7
66 Konto- und Belegdaten 1 - 9
67 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 - 5, 8
68 Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Kontaktpersonen beim Kunden, Lieferanten oder an der Geschäftsabwicklung mitwirkenden Dritten: 69 Ordnungsnummer 1 - 12
70 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) 1 - 12
71 Zugehöriger Kunde, Lieferant oder Dritter 1 - 12
72 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Kunden, Lieferanten oder Dritten 1 - 12
73 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
74 Funktion des Betroffenen beim Leistungsempfänger oder Leistungserbinger 1 - 12
75 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 - 12
76 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 - 12
Bloße Zustell-, Lieferungs-, Rechnungsadressaten und dgl.: 77 Ordnungsnummer 1 - 9
78 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 9
79 Anschrift 1 - 9
80 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
81 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 9
82 Angaben über besondere Bedingungen für die Annahme der Zustellung, Lieferung oder Leistung 1 - 9
Fremdkapitalgeber: 83 Ordnungsnummer 1 - 5, 11
84 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 5, 11
85 Anschrift 1 - 5, 11
86 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 5, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
87 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 5, 11
88 Bankverbindung 1 - 5, 11
89 Forderungen an den Auftraggeber 1 - 5, 11
90 Gegenforderungen des Auftraggebers 1 - 5, 11
Gesellschafter: 91 Ordnungsnummer 1 - 6, 11
92 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 6, 11
93 Anschrift 1 - 6, 11
94 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 6, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
95 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 6, 11
96 Bankverbindung 1 - 6, 11
97 Ausstehende Einlagen 1 - 6, 11
98 Sonstige Forderungen des Auftraggebers (z.B. Privatentnahmen) 1 - 6, 11
99 Bezüge 1 - 6, 11
100 Gewinn- und Verlustanteile 1 - 6, 11

Empfängerkreise:

1*Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2*Rechtsvertreter im Geschäftsfall;

3Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;

4*Gerichte;

5*Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;

6*Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);

7*Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;

8*Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;

9*Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;

10Bundesanstalt ”Statistik Österreich” für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;

11*Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie gewerblichen Kunden und Großkunden;

12*Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
1. Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte): 01 Personalnummer 1 – 24
02 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel 1 – 25
03 frühere Familiennamen 1 – 24
04 Geburtsdatum 1 - 13, 15 - 23
05 Geburtsort 1 - 13, 15 - 22
06 Geschlecht 1 - 23
07 Familienstand 1, 2, 4, 5, 9 - 13, 17 - 19, 21, 22
08 Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) 2, 4, 5, 9 – 13, 17 - 19, 21, 22
09 Gesetzlicher Vertreter 1, 2, 4, 5, 8 - 19, 21, 22
10 Staatsbürgerschaft 2 - 12, 16, 21, 22
11 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9 - 11, 14, 21, 22
12 Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende 2 - 7, 9 - 11, 15, 16, 18, 21, 22, 25
13 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 23, 25
14 Wohnadresse 1 – 17, 21 - 23
15 Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 17, 21 - 23, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
16 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22
17 Sozialversicherungsnummer 2, 4, 5, 9 - 12, 18, 19, 21 - 24
18 Sozialversicherungsträger 2, 4, 5, 9 - 12, 19, 21 - 23
19 Daten zur Krankenscheinverwaltung 2, 18, 21 - 23 2, 4, 5, 10, 19, 21, 22
20 Dienstnehmer-Sozialversicherungsdaten Versichertenmeldung:
Beitragsgruppe An-/Abmeldedatum und Änderungsdatum Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Geringfügigkeit Verwandtschaftsverhältnis zum Dienstgeber Beteiligung am Unternehmen des Dienstgebers Lehrzeit (1. Lehrjahr von - bis, Lehrzeitende) Nacht- Schwerarbeit (Anfang, Ende) Art des Bezuges (Monatslohn, Zeitlohn) Daten zur Entgeltfortzahlung (nur bei ÖBB-Bediensteten)
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld
Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis) Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge) Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis) Unterbrechung des Bezuges während der letzten drei Monate (von, bis) Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate, Anzahl Wochen) Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes (gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch) Anspruch auf das halbe Entgelt (bis) Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)
Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG:
MVK-Leitzahl MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen) Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag) Eingezahlter Betrag an MV MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell) Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlung durch Karenzurlaub) 2, 12, 24
2, 12, 24
2, 12, 24
2, 12, 24
2, 12, 24
2, 12, 24
24
24
24
2, 24
21 Eintrittsdatum 2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
22 Vordienstzeiten 10, 13, 19, 21, 22
23 Austrittsdatum, Kündigungsfrist 2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
24 Art der Beendigung des Dienstverhältnisses 2, 4, 5, 9 – 11, 21, 22
25 Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen 4 – 8, 11, 21, 22
26 Daten der Beschäftigungsbewilligung 4 - 7, 9, 21, 22
27 Bezeichnung der Tätigkeit 2, 4 - 7, 9, 18, 21, 22
28 Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter/Angestellte) 2 – 7, 9, 15, 16, 21, 22
29 Kammerzugehörigkeit 2, 5, 16, 21, 22
30 Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte 4, 5, 21, 22
31 Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22
32 Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte 4, 5, 21, 22
33 Arbeitszeiterfassung 4, 5, 21, 22
34 Sonstige Daten zur Arbeitszeit (insbesondere Geringfügigkeit, Arbeitsstunden, Überstunden, Gleitzeit, Nacht- und Teilzeitarbeit) 2, 4 - 7, 9, 10, 12, 21, 22
35 Daten zur Urlaubsverwaltung 3 - 5, 9, 10, 21, 22
36 Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen 4, 5, 21, 22
37 Krankenstand, einschließlich Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Beginn, Ende und Dauer) 2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22
38 Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls 2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22
39 Kuraufenthalte 2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22
40 Mutterschutz (Beginn und Ende) 2 - 5, 9, 10, 18, 19, 21, 22
41 Karenzurlaub gemäß MSchG und EKUG (Beginn und Ende) 2 - 5, 9, 10, 15, 18, 19, 21, 22
42 Präsenzdienst, Ausbildungsdienst oder Zivildienst (Beginn und Ende) 2 - 5, 9, 10, 15, 19, 21, 22
43 Art und Dauer der sonstigen Abwesenheit wegen Dienstverhinderung oder Dienstfreistellung (einschließlich vereinbarte Karenzierung) 2 - 5, 9, 10, 19, 21, 22
44 Daten zur Entgeltfortzahlung 2 - 5, 10, 19, 21, 22
45 Beschäftigungsrelevante Daten gemäß Arbeit- nehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945 idgF., Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968 idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften 4 – 7, 18, 21, 22
46 Grad der Behinderung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 2 - 5, 9, 11, 15, 21, 22
47 Gesetzliche, kollektivvertragliche, betriebsvereinbarungsmäßige und einzelvertragliche Grundlagen der Entgeltberechnung (Einstufung) 2, 4 - 5, 8, 9, 10, 19, 21, 22
48 Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels) 1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 14, 19, 21, 22
49 Daten der Entgeltsfortzahlung ---
50 Abzüge vom Nettoentgelt auf Grund Gesetzes oder betrieblicher Vereinbarungen 13 - 14, 17, 19, 21, 22
51 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 10, 12, 21, 22
52 Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren) 1, 2, 4, 5, 10, 12, 14, 19, 21, 22
53 Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis 2, 4, 5, 12, 14, 21, 22
54 Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22
55 Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 14, 15, 21, 22
56 Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers 4, 5, 13, 14, 21, 22
57 Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen 1, 14, 21, 22
58 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 5, 21, 22
59 Daten des Lohnzettels (L - 16 Formular) 10, 12, 21, 22
60 Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag (ja/nein) 2, 12, 21, 22
61 Wohnsitzfinanzamt ---
62 Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung im Zeitraum der Beschäftigung) 5, 12, 14, 19, 21, 22
63 Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22
64 Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung) 4, 5, 7, 21, 22
65 Nebenbeschäftigungen 20, 21, 22
66 Daten nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und Berufsschulbesuch 4, 5, 8, 9, 16, 21, 22
2. Organe (und deren Mitglieder) und sonstige 67 Personal- oder Ordnungsnummer 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22
Funktionsträger von juristischen Personen und Personen-gemeinschaften, soweit sie nicht Beschäftigte gemäß Punkt 1 sind (umfasst auch ehemalige Organe und Funktionsträger): 68 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel 1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 17, 19, 20 - 22, 25
69 Frühere Familiennamen 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 21, 22
70 Geburtsdatum 1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13, 15 - 17, 19, 20 - 22
71 Geburtsort 1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13, 15 - 17, 19, 20 - 22
72 Geschlecht 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22
73 Familienstand 1, 2, 11 - 13, 17, 19, 21, 22
74 Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Organverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) 2, 4, 5, 9, 11– 13, 17, 19, 21, 22
75 Gesetzlicher Vertreter 1, 4, 5, 9, 11 - 17, 19, 21, 22
76 Staatsbürgerschaft 2, 4, 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21, 22
77 Fremdenrechtliche Voraussetzungen der Funktionsausübung 4, 5, 21, 22
78 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9, 11, 14, 21, 22
79 Wohnadresse 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 21, 22
80 Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
81 Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende 2, 4 - 7, 9 - 11, 21, 22, 25
82 Umfang der Vertretungsbefugnis 4, 14, 21, 22
83 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 22, 25
84 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22
85 Datum der Bestellung in die Funktion 2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
86 Daten betreffend die Verhinderung der Funktionsausübung 2, 4, 5, 19, 21, 22
87 Datum der Funktionsbeendigung 2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
88 Art der Funktionsbeendigung 2, 4, 5, 9, 11, 21, 22
89 Kammerzugehörigkeit 2, 16, 21, 22
90 Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte 4, 5, 21, 22
91 Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22
92 Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte 4, 5, 21, 22
93 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen der Berechnung der Funktionsentschädigung 2, 21, 22
94 Daten zur Berechnung der Funktionsentschädigung (Brutto- und Nettobezüge) 2, 21, 22
95 Daten der Entgeltsfortzahlung ---
96 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 12, 21, 22
97 Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren) 2, 14, 21, 22
98 Sozialleistungen 2, 14, 19, 21, 22
99 Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22
100 Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 14, 15, 21, 22
101 Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers 4, 5, 13, 14, 21, 22
102 Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen 1, 14, 21, 22
103 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 21, 22
104 Wohnsitzfinanzamt 21
105 Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung) 5, 12, 14, 19, 21, 22
106 Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22
107 Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung) 4, 5 - 7, 21, 22
108 Nebenbeschäftigungen 21, 22

Empfängerkreise:

1Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;

2Sozialversicherungsträger und Betriebskrankenkassen;

3Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;

4Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;

5Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behinderten- vertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz);

6Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden;

7Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.);

8Lehrlingsstelle gemäß § 19 Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen;

9Arbeitsmarktservice;

10Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;

11Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) z.B. gemäß § 16 Behinderteneinstellungsgesetz;

12Finanzamt;

13Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung;

14mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken;

15vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

16gesetzliche Interessensvertretungen;

17Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs. 3 ArbVG;

18Betriebsärzte;

19Pensionskassen;

20Rechnungshof;

21*Rechtsvertreter;

22*Gerichte;

23*Mitversicherte;

24Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;

25*Kunden und Interessenten des Auftraggebers.

SA003 Mitgliederverwaltung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Mitgliederverzeichnissen, Evidenz der Mitglieds- und Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder Förderern von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personenge- meinschaften, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen und Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder: 01 Mitgliedsnummer / Ordnungsnummer 1, 3, 4
02 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation 1, 3, 4
03 Anrede / Geschlecht 1, 3, 4
04 Geburtsdatum 3, 4
05 Anschrift 1, 3, 4
06 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
07 Beruf oder Branche (nach Angabe des Betroffenen) 3, 4
08 Mitgliederkategorie, z.B. ordentliches/außerordentliches/unterstützendes Mitglied, Ehrenmitglied usw. 3, 4
09 Eintritts-, Austrittsdaten 3, 4
10 Beiträge 1, 3, 4
11 Auszeichnungen und Ehrungen 3
12 Vom Betroffenen bekannt gegebene Interessen und Spezialgebiete 3
13 Vereinszweckrelevante Aktivitäten, insb. Teilnahme an Veranstaltungen 3
14 Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen an den Auftraggeber 1, 4
15 Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen 1, 4
16 Bankverbindung 1, 4
Funktionäre: 17 Ordnungsnummer 1 - 4
18 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel 1 - 4
19 Anrede / Geschlecht 1 - 4
20 Geburtsdatum (Volljährigkeit) 2
21 Zustellanschrift im Rahmen der Funktion 1 - 4
22 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, beim Auftraggeber 1 - 4
23 Funktion beim Auftraggeber 1 - 4
24 Beginn und Ende der Funktion 1 - 4
25 Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen an den Auftraggeber ---
26 Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen 1, 3
27 Auszeichnungen und Ehrungen 3
Förderer: 28 Ordnungsnummer 1, 3, 4
29 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer 1, 3, 4
30 Anrede/Geschlecht 1, 3, 4
31 Anschrift 1, 3, 4
32 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
33 Spenden und sonstige Leistungen des Betroffenen 3, 4
34 Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers 3, 4
35 Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen 1, 3, 4

Empfängerkreise:

1*Banken zum Zweck der Zahlungsabwicklung;

2Behörden und sonstige Institutionen auf Grund gesetzlicher Melde- oder Berichtspflichten wie, insbesondere Vereinsbehörden, Veranstaltungsbehörden usw.;

3Personen und Institutionen auf Grund einer Ermächtigung oder Verpflichtung zur Datenübermittlung in den Statuten oder auf Grund besonderer Zustimmung des Betroffenen; 4Rechtsanwälte, Gerichte und sonstige Stellen, zum Zweck der Rechtsdurchsetzung.

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Vorschreibung, Einhebung und Abrechnung von öffentlich-rechtlich geregelten Abgaben und Gebühren durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

1.

Regelungen der Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß § 7 Abs. 3 und 5 und § 8 Finanz- Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, sowie gesetzliche Regelungen über die Erhebung von Beiträgen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit diese Regelungen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden zu vollziehen sind, insbesondere:

a)

Grundsteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 149;

b)

landesgesetzliche Regelungen der Ankündigungs- und Anzeigenabgabe, Getränkesteuer, Abgaben für das Halten von Tieren, Gebrauchsabgaben, Fremdenverkehrsabgaben, Lustbarkeitsabgaben;

c)

landesgesetzliche Regelungen der Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern sowie der Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen, wie etwa Wasseranschlussabgaben, Wassermessgebühren und Wasserbezugsgebühren, Müllbeseitigungsgebühren, Kanalanschlussabgaben und Kanalbenützungsgebühren, Aufschließungsbeiträge nach der Bauordnung;

d)

Landesverwaltungsabgaben- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetze;

e)

§§ 77 und 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, Kommissionsgebührenverordnungen, Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 24 (BVwAbgV), Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnungen;

f)

Beschlüsse der Gemeindevertretungen gemäß § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 5 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45.

2.

Regelungen der Verwaltung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 Bundes- Verfassungsgesetz und § 11 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, insbesondere Landesabgabenordnungen, Abgabenexekutionsordnung, BGBl. Nr. 104/1949, Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Abgabenpflichtige: 01 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer 1 - 7
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA) 8
03 Anschrift 1 - 7
04 Geburtsdatum/Gründungsdatum 2 - 7
05 Familienstand 3 - 7
06 Geburtsort 3 - 7
07 Aktenzahl des Abgabenverfahrens 1 - 7
08 Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr 1 - 7
09 Berechnungs- und Bemessungsgrundlage 2 - 7
10 Bestandteile, Zuschläge und Abzüge 2 - 7
11 Fälligkeitsangaben 1 - 7
12 Bankverbindungen 1 - 7
13 Zahlungsbeträge, Salden 1 - 7
14 Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag 2 - 7
15 Verrechnungskennzeichen 3 - 7
16 Art und Dauer der Vollmacht 2 - 7
17 Erwerbstätigkeit 2 - 7
18 Daten der Rückstandsausweise 2 - 7
19 Angaben über Gerichtsgebühren 2 - 7
Haftende: 20 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer 1 - 7
21 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA) 8
22 Anschrift 1 - 7
23 Geburtsdatum/Gründungsdatum 2 - 7
24 Aktenzahl des Abgabenverfahrens 1 - 7
25 Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr 1 - 7
26 Berechnungs- und Bemessungsgrundlage 2 - 7
27 Bestandteile, Zuschläge und Abzüge 2 - 7
28 Fälligkeitsangaben 1 - 7
29 Bankverbindungen 1 - 7
30 Zahlungsbeträge, Salden 1 - 7
31 Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag 2 - 7
32 Verrechnungskennzeichen 2 - 7
33 Art und Dauer der Vollmacht 2 - 7
34 Erwerbstätigkeit 2 - 7
35 Daten der Rückstandsausweise 2 - 7
36 Angaben über Gerichtsgebühren 2 - 7
Vertreter bzw. Zustellungsbevollmächtigte: 37 Name, Titel 1, 3 - 7
38 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA) 8
39 Anschrift 1, 3 - 7
40 Aktenzahl des Abgabenverfahrens 1, 3 - 7
41 Fälligkeitsangaben 1, 3 - 7
42 Bankverbindungen 1, 3 - 7
43 Zahlungsbeträge, Salden 1, 3 - 7
44 Art und Dauer der Vollmacht 3 - 7
Banken: 45 Bezeichnung 1, 3 - 7
46 Anschrift 1, 3 - 7
47 Kontoinhaber, Kontonummer, Kontoart 1, 3 - 7
48 Aktenzahl des Abgabenverfahrens 1, 3 - 7
49 Zahlungsbeträge, Salden 1, 3 - 7
Eigentümer/Miteigentümer von Liegenschaften: 50 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer 2 - 7
51 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA) 8
52 Anschrift 2 - 7
53 Geburtsdatum/Gründungsdatum 2 - 7
54 Aktenzahl des Abgabenverfahrens 2 - 7
55 Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr 2 - 7
56 Berechnungs- und Bemessungsgrundlage 2 - 7
57 Bestandteile, Zuschläge und Abzüge 2 - 7
58 Bankverbindungen 2 - 7

Empfängerkreise:

1*Banken;

2*Vertreter (Zustellbevollmächtigte);

3Gemeindeverbandsangehörige Gemeinden;

4Gerichte;

5Aufsichts- und Berufungsbehörden;

6Amt der Landesregierung (in anderen Fällen als Punkt 5);

7Körperschaften öffentlichen Rechts hinsichtlich der ihnen zukommenden Beiträge;

8Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts Zweck der Datenanwendung:

a)

Erstellung von Voranschlägen; Finanzbuchführung, Zahlungsverkehr, Erstellung von Berichten, Betriebsabrechnungen, Neben- und Hilfsbuchführungen

b)

Auswertung der Daten zur Budgetkontrolle, zu strategischem Controlling sowie zur Liquiditätssteuerung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, insbesondere Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG 2001), BGBl. I Nr. 3/2001, Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bundeshaushaltsverordnung 1989, BGBl. Nr. 570, Bundes- rechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978, BRZ GmbH Gesetz BGBL. Nr. 757/96, Verordnungen gemäß § 16 Finanz- Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung: Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Sachbearbeiter: 01 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV) 1-7
02 Rolle und Berechtigungen in der EDV
03 Name (Titel, akad. Grad) 1 - 6
04 Dienststelle 1 - 6
05 Dienstliche Telefonnummer 1 - 6
Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler: 06 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR) 7
07 Aktenzahl 1 – 6
08 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede 1 - 6
09 Anschrift 1 - 6
10 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 6
11 Steuernummer und Finanzamt 3 - 6
12 Firmenbuchnummer 3 - 6
13 Daten über Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand eines Geschäftes sind, Zahlungsgrund 1 - 6
14 Zahlungssperren 2 - 5
15 Bankverbindungen 1, 3 - 6
16 Logistikinformationen (Lieferanschrift, besondere Informationen für eine Leistung, Incoterms) 3 - 6
17 Statistikdaten: Branche, Region 2 - 5
18 Techn. Organisationszuordnungen 1, 3 - 5
19 Kontonummer, Kontowortlaut, Techn. Kontengruppierung 1, 3 - 5
20 Einzelzahlungsbeträge samt Bestandteilen, Zuschlägen bzw. Abzügen 1 - 5
21 Salden 2 - 5
22 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1, 3 - 6
23 Fälligkeits- bzw. Verzugsdaten, Konditionen 1-3, 5, 6
24 Mahndaten/Klagsdaten 2 – 3, 5, 6
25 Zahlungs- und Verrechnungsgrund 1, 3 – 5, 6
26 Angaben über Aufrechnung mit Forderungen des Bundes gemäß § 71 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz sowie Angaben über Aufrechnung mit Forderungen der Gebietskörperschaften gemäß den jeweils geltenden Abgabengesetzen und - verordnungen 1 - 6
Banken: 27 Name, Firma, Bezeichnung 1 –3, 5
28 Bankleitzahl 1 –3, 5
29 Anschrift 1 –3, 5
30 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 –3, 5
31 Kontoinhaber (Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers, sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler), Kontonummer 1, 3
32 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 –3, 5
Kontaktperson oder Rechtsvertreter des Debitors oder Kreditors: 33 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR) 7
34 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede 1, 3 – 6
35 Berufliche Anschrift 1, 3 – 6
36 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 3 - 6
37 Funktion im Bezug auf den Debitor oder Kreditor 1, 3 - 6
38 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1, 3 - 6

Empfängerkreise:

1 *Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2Adressaten gesetzlich vorgesehener Berichte;

3Oberbehörden und Aufsichtsbehörden;

4Finanzämter im Rahmen des Eilnachrichtenverfahrens;

5*Gerichte;

6*Finanzprokuratur und andere Rechtsvertreter;

7Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse Zweck der Datenanwendung:

Erstellung der Verzeichnisse für die Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten durch die Gemeinden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung): Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBl. Nr. 256

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Gebührenansprüche und aller damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Personen, die nach diesem Gesetz in das Verzeichnis aufzunehmen sind: 01 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel 1 - 4
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Strafrechtswesen (SR) 5
03 Wohnanschrift 1 - 4
04 Geburtsdatum 1 - 4
05 Laufende Nummer 1 - 4
06 Antrag auf Befreiung gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 GSchG 2 - 4
07 Einspruch gemäß § 5 Abs. 4 GSchG 2 - 4
08 Bemerkungen des Bürgermeisters gemäß § 5 Abs. 5 GSchG 2 - 4
09 Streichungsvermerk gemäß § 11 in Verbindung mit §§ 7 ff. GSchG 3

Empfängerkreise:

1Einsichtnehmer gemäß § 5 Abs. 3 GSchG;

2Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 6 GSchG;

3Gerichtshöfe erster Instanz gemäß §§ 10 und 11 GSchG;

4Strafregisteramt gemäß § 8 GSchG (nur für Städte mit eigenem Statut);

5Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen Zweck der Datenanwendung:

Systemzugriffskontrolle und Verwaltung von Benutzerkennzeichen für die Datenanwendungen des Auftraggebers, sowie Verwaltung der Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 14 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, allenfalls in Verbindung mit § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG und § 9 Abs. 2 lit. f PVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ablauf der Rechte des Benutzers sowie aller Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden und aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Systembenutzer: 01 Systemnummer ---
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (nur bei Auftraggebern des öffentlichen Bereiches): Personalverwaltung (PV) 1
03 Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation ---
04 Telefon-, Faxnummer, und andere zur Adressierung beim Auftraggeber erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
05 Beziehung des Systembenutzers zum Auftraggeber (z.B. organisatorische Stellung im Unternehmen, Dienstleister, Kunde) ---
06 Benutzerkennzeichen / Username ---
07 Individueller Zugriffscode / Passwort ---
08 Gültigkeitszeitraum des Passwortes / Letzte Änderung / Zurücksetzung durch den Systemverwalter ---
09 Zugriffsrechte und -beschränkungen ---
10 Voraussetzungen für die Berechtigungsvergabe (Schulungen, Verpflichtung auf das Datengeheimnis) ---
11 Protokoll- und Dokumentationsdaten (gem. § 14 DSG 2000) ---

Empfängerkreise:

1Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA008 Personenstandsbücher

Zweck der Datenanwendung:

Ermittlung des Personenstandes und Führung der Personenstandsbücher (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Personenstandsgesetz (PStG), BGBl. Nr. 60/1983, Personenstandsverordnung (PStV), BGBl. Nr. 629/1983, Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988, Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Ehegesetz dRGBl. I S 807/1938, IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) BGBl Nr. 189/1955, Führerscheingesetz (FSG) BGBl. I Nr. 120/1997, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. A. Geburtenbuch

A.1 Daten der Anwendung:

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