Kundmachung des Bundeskanzlers vom 7. September 1970 betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation vom 22. Juli 1946
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten die Satzung der Weltgesundheitsorganisation (BGBl. Nr. 96/1949, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 27/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 282/1967) angenommen:
Staaten: Hinterlegung der Annahmeurkunde:
Lesotho 7. Juli 1967
Südjemen 6. Juni 1968
Mauritius 9. Dezember 1968
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