Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Mai 1959 über die Annahme der durch das Protokoll vom 11. Dezember 1946 abgeänderten Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, betreffend die Suchtgifte, durch weitere Staaten

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1959-06-06
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben angenommen:

1.

das Internationale Opiumabkommen vom 23. Jänner 1912 (Haager Opiumabkommen), BGBl. Nr. 361/1921, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946, BGBl. Nr. 179/1950:

2.

die Internationale Opiumkonvention vom 19. Feber 1925 (Genfer Opiumkonvention), BGBl. Nr. 244/1928, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946:

3.

das Abkommen zur Beschränkung der Herstellung und zur Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel vom 13. Juli 1931, BGBl. Nr. 198/1934 II, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946:

4.

das Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften vom 26. Juni 1936, BGBl. Nr. 178/1950, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946:

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