Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. März 1961 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften
Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches, BGBl. Nr. 135/1959, haben nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen die Niederlande die Anwendung des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften vom 26. Juni 1936, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946, BGBl. Nr. 178/1950, auf die Niederländischen Antillen bekanntgegeben.
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