(Übersetzung)ÄNDERUNG DES MONTREALER PROTOKOLLS ÜBER STOFFE, DIE ZU EINEM ABBAU DER OZONSCHICHT FÜHREN 1)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2004-12-22
Letzte Aktualisierung 2022-11-16
Status Aufgehoben · 2019-11-20
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Sprachen

Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989.

Sonstige Textteile


1) Angenommen auf der 11. Tagung der Vertragsparteien in Peking am 3. Dezember 1999

Ratifikationstext

(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 107/2010)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 22. Dezember 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:

Afghanistan
Bahamas
Barbados
Bhutan
Brasilien
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
Cook Inseln
Dänemark (ohne Färöer Inseln)
Deutschland
Europäische Gemeinschaft
Estland
Finnland
Frankreich
Gabun
Grenada
Guatemala
Guinea-Bissau
Indien
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jordanien
Kanada
Kiribati
Komoren
Demokratische Republik Kongo
Kongo
Demokratische Volksrepublik Korea
Republik Korea
Kroatien
Lettland
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marshallinseln
Mauritius
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Föderierte Staaten von Mikronesien
Monaco
Nauru
Neuseeland (einschließlich Tokelau)
Niederlande
Nigeria
Niue
Norwegen
Oman
Palau
Panama
Ruanda
Samoa
Sao Tomé und Principe
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien und Montenegro
Seychellen
Sierra Leone
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Lucia
Südafrika
Sudan
Vereinigte Republik Tansania
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Tuvalu
Ungarn
Uruguay
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zypern

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:

Dänemark

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Dänemark am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Heiliger Stuhl

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Sprachen

Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989.

Sonstige Textteile


1) Angenommen auf der 11. Tagung der Vertragsparteien in Peking am 3. Dezember 1999

Ratifikationstext

(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 202/2019)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 22. Dezember 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:

Afghanistan
Bahamas
Barbados
Bhutan
Brasilien
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
Cook Inseln
Dänemark (ohne Färöer Inseln)
Deutschland
Europäische Gemeinschaft
Estland
Finnland
Frankreich
Gabun
Grenada
Guatemala
Guinea-Bissau
Indien
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jordanien
Kanada
Kiribati
Komoren
Demokratische Republik Kongo
Kongo
Demokratische Volksrepublik Korea
Republik Korea
Kroatien
Lettland
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marshallinseln
Mauritius
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Föderierte Staaten von Mikronesien
Monaco
Nauru
Neuseeland (einschließlich Tokelau)
Niederlande
Nigeria
Niue
Norwegen
Oman
Palau
Panama
Ruanda
Samoa
Sao Tomé und Principe
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien und Montenegro
Seychellen
Sierra Leone
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Lucia
Südafrika
Sudan
Vereinigte Republik Tansania
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Tuvalu
Ungarn
Uruguay
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zypern

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:

Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.e]:

Spanien

Dänemark

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Dänemark am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Heiliger Stuhl

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Vereinigtes Königreich

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Gibraltar notifiziert.

Sprachen

Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989.

Sonstige Textteile


1) Angenommen auf der 11. Tagung der Vertragsparteien in Peking am 3. Dezember 1999

Ratifikationstext

(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 126/2020)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 22. Dezember 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:

Afghanistan
Bahamas
Barbados
Bhutan
Brasilien
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
Cook Inseln
Dänemark (ohne Färöer Inseln)
Deutschland
Europäische Gemeinschaft
Estland
Finnland
Frankreich
Gabun
Grenada
Guatemala
Guinea-Bissau
Indien
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jordanien
Kanada
Kiribati
Komoren
Demokratische Republik Kongo
Kongo
Demokratische Volksrepublik Korea
Republik Korea
Kroatien
Lettland
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marshallinseln
Mauritius
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Föderierte Staaten von Mikronesien
Monaco
Nauru
Neuseeland (einschließlich Tokelau)
Niederlande
Nigeria
Niue
Norwegen
Oman
Palau
Panama
Ruanda
Samoa
Sao Tomé und Principe
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien und Montenegro
Seychellen
Sierra Leone
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Lucia
Südafrika
Sudan
Vereinigte Republik Tansania
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Tuvalu
Ungarn
Uruguay
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zypern

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:

Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.e]:

Spanien

Dänemark

Dänemark hat am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Heiliger Stuhl

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Vereinigtes Königreich

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Gibraltar notifiziert.

Das Vereinigte Königreich hat am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung dieses Übereinkommens auf Jersey notifiziert.

Sprachen

Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989.

Sonstige Textteile


1) Angenommen auf der 11. Tagung der Vertragsparteien in Peking am 3. Dezember 1999

Ratifikationstext

(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 41/2021)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 22. Dezember 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:

Afghanistan
Bahamas
Barbados
Bhutan
Brasilien
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
Cook Inseln
Dänemark (ohne Färöer Inseln)
Deutschland
Europäische Gemeinschaft
Estland
Finnland
Frankreich
Gabun
Grenada
Guatemala
Guinea-Bissau
Indien
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jordanien
Kanada
Kiribati
Komoren
Demokratische Republik Kongo
Kongo
Demokratische Volksrepublik Korea
Republik Korea
Kroatien
Lettland
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marshallinseln
Mauritius
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Föderierte Staaten von Mikronesien
Monaco
Nauru
Neuseeland (einschließlich Tokelau)
Niederlande
Nigeria
Niue
Norwegen
Oman
Palau
Panama
Ruanda
Samoa
Sao Tomé und Principe
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien und Montenegro
Seychellen
Sierra Leone
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Lucia
Südafrika
Sudan
Vereinigte Republik Tansania
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Tuvalu
Ungarn
Uruguay
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zypern

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:

Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.e]:

Spanien

Dänemark

Dänemark hat am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Heiliger Stuhl

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Vereinigtes Königreich

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Gibraltar notifiziert.

Das Vereinigte Königreich hat am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung dieses Übereinkommens auf Jersey notifiziert.

Das Vereinigte Königreich hat am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.

Sprachen

Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989.

Sonstige Textteile


1) Angenommen auf der 11. Tagung der Vertragsparteien in Peking am 3. Dezember 1999

Ratifikationstext

(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 182/2022)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 22. Dezember 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:

Afghanistan
Bahamas
Barbados
Bhutan
Brasilien
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
Cook Inseln
Dänemark (ohne Färöer Inseln)
Deutschland
Europäische Gemeinschaft
Estland
Finnland
Frankreich
Gabun
Grenada
Guatemala
Guinea-Bissau
Indien
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jordanien
Kanada
Kiribati
Komoren
Demokratische Republik Kongo
Kongo
Demokratische Volksrepublik Korea
Republik Korea
Kroatien
Lettland
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marshallinseln
Mauritius
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Föderierte Staaten von Mikronesien
Monaco
Nauru
Neuseeland (einschließlich Tokelau)
Niederlande
Nigeria
Niue
Norwegen
Oman
Palau
Panama
Ruanda
Samoa
Sao Tomé und Principe
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien und Montenegro
Seychellen
Sierra Leone
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Lucia
Südafrika
Sudan
Vereinigte Republik Tansania
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Tuvalu
Ungarn
Uruguay
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zypern

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:

Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.e]:

Spanien

Dänemark

Dänemark hat am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Heiliger Stuhl

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Vereinigtes Königreich

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Gibraltar notifiziert.

Das Vereinigte Königreich hat am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung dieses Übereinkommens auf Jersey notifiziert.

Das Vereinigte Königreich hat am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.

Das Vereinigte Königreich hat am 2. November 2022 die Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Guernsey ausgedehnt.

Artikel 1 : Änderung

(Anm.: es folgen die Änderungen des Protokolls)

Artikel 2 : Verhältnis zur Änderung von 1997

Kein Staat oder keine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration kann eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Änderung hinterlegen, ohne zuvor eine solche Urkunde zu der auf der neunten Tagung der Vertragsparteien am 17. September 1997 in Montreal angenommenen Änderung1 hinterlegt zu haben oder gleichzeitig zu hinterlegen. ____

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 162/2000

Artikel 3 : Inkrafttreten

1.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft, sofern mindestens zwanzig Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden zu der Änderung von Staaten oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration hinterlegt sind, die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sind. Ist diese Bedingung bis zu dem genannten Tag nicht erfüllt, so tritt die Änderung am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem sie erfüllt worden ist.

2.

Für die Zwecke des Absatzes 1 zählt eine von einer Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration hinterlegte Urkunde nicht als zusätzliche Urkunde zu den von den Mitgliedstaaten der betreffenden Organisation hinterlegten Urkunden.

3.

Nach Inkrafttreten dieser Änderung gemäß Absatz 1 tritt sie für jede andere Vertragspartei des Protokolls am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.

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