Kundmachung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend die Aufhebung eines Punktes der 2. Änderung des vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegebenen Erstattungskodex, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 16/2005, durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2005-07-21
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 60 Abs. 2 VfGG und § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 2005, V 21/05-9, Punkt A3 (Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten) der 2. Änderung des Erstattungskodex, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 16/2005, als gesetzwidrig aufgehoben.

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