Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juni 2003 über die Gewerbeausübung in Gastgärten durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2005-08-30
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 2005, V 109/03-13, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 5. Juli 2005, die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juni 2003 über die Gewerbeausübung in Gastgärten, kundgemacht in der Grazer Zeitung - Amtlicher Teil vom 13. Juni 2003, Stück 24, Nr. 206, als gesetzwidrig aufgehoben.

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