Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung zweier Wortfolgen in der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2005-09-03
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, V 71, V 72/04-15, V 15/05 und V 16/05-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 29. Juli 2005, die Wortfolge “, die Christkindlmärkte“ im Eingangssatz des § 57 Abs. 4 sowie die Wortfolge “und die Christkindlmärkte“ in § 57 Abs. 4 Z 4 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 1991), ABl. Nr. 30/1991, als gesetzwidrig aufgehoben.

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