Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2006-02-24
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2006-03-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

(WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 15/2006, und des § 3 Abs. 4 des Elektrotechnikgesetzes 1992 – ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996, BGBl. Nr. 252/1996, wird kundgemacht:

1.

Die Neufassung des Verzeichnisses der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird in der Anlage mit Stand 30. November 2005 geregelt.

2.

Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 94/9/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX), ABl. Nr. L 100 vom 19.04.1994 S. 1, und aus der Mitteilung der Kommission 2005/C 300/06 vom 30.11.2005 ergibt.

3.

Die Kundmachung vom 3. Dezember 2003, BGBl. II Nr. 556/2003, wird hiermit gegenstandslos.

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