Kundmachung des Bundeskanzlers vom 22. August 1989 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Vertragsparteien des GATT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (BGBl. Nr. 276/1980, in der Fassung BGBl. Nr. 523/1984) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Ratifikations-
bzw. Annahmeurkunde:
Ägypten 5. Juli 1989
Italien 26. Februar 1985
Portugal 13. Juni 1986
Spanien 6. August 1986
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