Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aufhebung von Verordnungen betreffend den AMA-Marketingbeitrag für Wein durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Februar 2007, V 97-100/06-8, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugestellt am 3. April 2007, ausgesprochen:
Die Verordnung (Schreiben) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 22. Dezember 2003, Zl. 12.830/519-I/2/03, und
die Verordnung (Information) der Agrarmarkt Austria betreffend den Beitragsgegenstand Weinhandel auf Grund des Schreibens des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 22. Dezember 2003 mit Wirkung ab 1. Jänner 2004
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