Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 und dessen Geltungsbereich
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 13. Juni 2005 stattgefundenen 92. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005) gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2007 und auf seiner in London am 1. Juni 2007 stattgefundenen 96. Tagung das Übereinkommen bis 30. Juni 2008 verlängert.
Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs sind nachstehende
Staaten dem Übereinkommen beigetreten:
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Staaten: Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde:
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Polen 15. September 2006
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Portugal 27. Februar 2007
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