Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen und Gutachtern in der Agentur und in den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß dem LMSVG (LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-09-01
Letzte Aktualisierung 2020-07-01
Status Aufgehoben · 2009-10-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 92
Änderungshistorie JSON API
5.

Amtliche Kontrolle

Von der Gesamtausbildungszeit sind je nach Ausbildungsschwerpunkt für die Untersuchung von Huftieren und Wild einerseits sowie Geflügel und Kaninchen andererseits jeweils 50 UE theoretische und praktische Ausbildung vorzusehen.

Anlage 3.A

Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Fachassistenten

(Für amtliche Fachassistenten, ausgenommen jene, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist) Ausbildungsdauer insgesamt: 900 UE

Die in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Teil B genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 400 UE

1.

Tierhaltung, Tierproduktion und Transport

2.

Amtliche Kontrolle

1.

Kontrolle der lebenden Tiere

2.

Kontrolle der geschlachteten Tiere und von Fleisch

3.

Hygienekontrollen

4.

Dokumentation

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 500 UE

1.

Tierhaltung, Tierproduktion und Transport

2.

Amtliche Kontrolle

1.

Produktionsorganisation

2.

Produktionshygiene

3.

Tierschutz

4.

Anatomie, Pysiologie, Pathologie

5.

Amtliche Kontrolle

Anlage 3.A

Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Fachassistenten

(Für amtliche Fachassistenten, ausgenommen jene, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist) Ausbildungsdauer insgesamt: 900 UE

Die in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Teil B genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 400 UE

1.

Tierhaltung, Tierproduktion und Transport

2.

Amtliche Kontrolle

1.

Kontrolle der lebenden Tiere

2.

Kontrolle der geschlachteten Tiere und von Fleisch

3.

Hygienekontrollen

4.

Dokumentation

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 500 UE

Rechtsvorschriften

1.

Tierhaltung, Tierproduktion und Transport

2.

Produktionsorganisation

3.

Produktionshygiene

4.

Amtliche Kontrolle

1.

Produktionsorganisation

2.

Produktionshygiene

3.

Tierschutz

4.

Anatomie, Physiologie, Pathologie

5.

Amtliche Kontrolle

Von der Gesamtausbildungszeit sind je nach Ausbildungsschwerpunkt für die Untersuchung von Huftieren und Wild einerseits sowie Geflügel und Kaninchen andererseits jeweils 50 UE theoretische und praktische Ausbildung vorzusehen.

Anlage 3b

Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für Trichinenuntersuchungen

(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)

Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 24 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Übung der Probenentnahme

2.

Übung der Untersuchung

3.

Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen

4.

Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 16 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Naturgeschichte der Trichinen und anderer in der Muskulatur auffindbarer Parasitenstadien; Übertragungswege und pathologische Erscheinungsbilder

2.

Untersuchungsmethoden und Differenzialdiagnosen

3.

Grundzüge der Anatomie der betroffenen Tierarten

4.

Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung

Anlage 3.B

Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten fürTrichinenuntersuchungen

(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)

Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 24 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Übung der Probenentnahme

2.

Übung der Untersuchung

3.

Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen

4.

Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 16 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Naturgeschichte der Trichinen, und zwar insbesondere der Körperbau der Trichinen, die Entwicklung und Übertragung der Trichinen auf Mensch und Tier und die Erscheinungsformen der Muskeltrichinen sowie die Veränderungen, die diese Parasiten in der Muskulatur hervorrufen

2.

Gebilde, die mit Trichinen verwechselt werden könnten

3.

Grundzüge der Anatomie des Schweines und des Pferdes sowie Grundzüge der Anatomie der Muskulatur

4.

Grundkenntnisse über den Bau und die Erkennbarkeit der Miescher`schen Schläuche

5.

Methoden der Untersuchung auf Trichinen

6.

Grundkenntnisse über die Entwicklung und Übertragung von Finnen auf Mensch und Tier

7.

Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung

Anlage 3.B

Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für Trichinenuntersuchungen

(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)

Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 24 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Übung der Probenentnahme

2.

Übung der Untersuchung

3.

Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen

4.

Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 16 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Naturgeschichte der Trichinen und anderer in der Muskulatur auffindbarer Parasitenstadien; Übertragungswege und pathologische Erscheinungsbilder

2.

Untersuchungsmethoden und Differenzialdiagnosen

3.

Grundzüge der Anatomie der betroffenen Tierarten

4.

Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung

Anlage 4

Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser

für den menschlichen Gebrauch

Ausbildungsdauer insgesamt: 160 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 80 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG, insbesondere die Erstellung von Ortsbefunden

2.

Analytik vor Ort, Probenziehung und Maßnahmen

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 80 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie die Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes

2.

Grundlagen der Trinkwasserhygiene

3.

Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme

4.

Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen, Statistik und Informationstechnologien)

5.

Wasserversorgungsanlagen: Baulich-technische Grundlagen

Anlage 4

Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch

Ausbildungsdauer insgesamt: 160 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 80 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG, insbesondere die Erstellung von Ortsbefunden

2.

Analytik vor Ort, Probenziehung und Maßnahmen

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 80 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie Grundzüge des Gemeinschaftsrechts

2.

Grundlagen der Trinkwasserhygiene

3.

Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme

4.

Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen, Statistik und Informationstechnologien)

5.

Wasserversorgungsanlagen: Hygienisch-technische Grundlagen

Anlage 5

Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung vonGutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten derLänder herangezogen werden

Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Ausbildungsinhalte:

1.

Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes

2.

Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)

3.

Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden

4.

Organisation und Aufgaben des BMGFJ

1.

Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt

2.

Milch und Milchprodukte einschließlich Käse

3.

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke

4.

Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse

5.

Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse

6.

Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren

7.

Alkoholische Getränke

8.

Gebrauchsgegenstände

9.

Kosmetische Mittel

10.

Zusatzstoffe (als solche)

11.

Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch

12.

Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen

13.

Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 480 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes

2.

Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)

3.

Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene

4.

Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung

5.

Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission

6.

Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse - Spezielle Sachgebiete:

1.

Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln

2.

Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln

3.

Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen

4.

Trinkwasser

Anlage 5

Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden

Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Ausbildungsinhalte:

1.

Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes

2.

Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)

3.

Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden

4.

Organisation und Aufgaben des BMG

1.

Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt

2.

Milch und Milchprodukte einschließlich Käse

3.

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke

4.

Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse

5.

Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse

6.

Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren

7.

Alkoholische Getränke

8.

Gebrauchsgegenstände

9.

Kosmetische Mittel

10.

Zusatzstoffe (als solche)

11.

Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch

12.

Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen

13.

Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 480 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes

2.

Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)

3.

Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene

4.

Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung

5.

Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission

6.

Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse

1.

Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln

2.

Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln

3.

Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen

4.

Trinkwasser

Anlage 5

Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden

Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Ausbildungsinhalte:

– Allgemein:

1.

Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes

2.

Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)

3.

Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden

4.

Organisation und Aufgaben des BMASGK

– Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:

1.

Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt

2.

Milch und Milchprodukte einschließlich Käse

3.

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke

4.

Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse

5.

Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse

6.

Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren

7.

Alkoholische Getränke

8.

Gebrauchsgegenstände

9.

Kosmetische Mittel

10.

Zusatzstoffe (als solche)

11.

Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch

12.

Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen

13.

Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 60 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze sowie des Unionsrechts

2.

Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)

Anlage 6

Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung

Ausbildungsdauer insgesamt: 20 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 8 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Beurteilung von Tierhaltungen

2.

Übungen von Schlachttier- und Fleischkontrollen sowie von Probenentnahmen

3.

Hygienisches Verhalten

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 12 UE

Ausbildungsinhalte:

1.

Rechtsvorschriften

2.

Wirtschaftliche Bedeutung der Geflügel- und Kaninchenfleischproduktion

3.

Tierproduktion und Tiertransport

4.

Technischer Schlachtablauf und Hygieneregeln

5.

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

6.

Hygienekontrollen

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