Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung des § 17 Z 2 lit. b und des § 17 Z 3 lit. b der Systemnutzungstarife-Verordnung 2003 der Energie-Control Kommission durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Juni 2008, V 339/08-7, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 25. Juli 2008, zu Recht erkannt:
„§ 17 Z 2 lit. b und § 17 Z 3 lit. b der Verordnung der Energie-Control Kommission vom 1. Oktober 2003, mit der die Tarife für die Systemnutzung bestimmt werden (Systemnutzungstarife-Verordnung 2003, SNT-VO 2003), verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 194 vom 9. Oktober 2003, werden als gesetzwidrig aufgehoben.“
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