Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Aufhebung des § 9b RL-BA 1977 und des Statuts der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2009-01-16
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, G 15/08-12, V 304, 305/08-12, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 24. Dezember 2008,

1.

§ 9b der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter 1977 (RL-BA 1977), kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28. September 1999 bzw. 27. September 2001, sowie

2.

das Statut der Treuhand-Revision der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, in der 10. Revisionsfassung vom 17. Februar 2005,

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