Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere der Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse sowie zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (Aquakultur-Seuchenverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2009-10-01
Letzte Aktualisierung 2024-07-17
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 37
Änderungshistorie JSON API
Nr. Betrieb Adresse
1 Alois Köttl Forellenzucht Alois Köttl Redl 8 A-4872 Neukirchen a.d.Vöckla
2 Herbert Böck Forellenhof Kaumberg Höfnergraben 1 A-2572 Kaumberg
3 Erich und Sylvia Glück Forellenzucht Glück Bruthaus Hoft/Braunau A-5270 Mauerkrichen
4 Martin Ebner Forellenzucht St. Florian A-5261 Uttendorf
5 Alois Jobst Forellenzucht Jobst Bruggen 25 A-9761 Greifenburg
6 Erwin Kölbl Fischzuchtbetrieb Köbl Voggenberg Hof 238 Bruthaus St. Blasen A-8812 Maria Hof
7 Peter Hartl Teichanlage Nöfing Hagenau 12 A-4963 St. Peter am Hart
8 Herbert Piringer Forellenzucht Herbert Piringer Sonnleiten 11 A-2640 Gloggnitz
3.

Besondere Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Seuchenfreiheit in Gebieten (Zonen, Kompartimenten) gemäß Pkt. 2:

A) Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Status seuchenfreies Kompartiment hinsichtlich VHS und IHN:

Kontrolle durch den Betreuungstierarzt unter Aufsicht des Amtstierarztes bei hohem Risiko einmal jährlich, bei mittlerem Risiko alle zwei Jahre und bei geringem Risiko alle vier Jahre.

Die Kontrolle umfasst:

a)

Besichtigung des Zuchtbetriebes;

b)

Kontrolle der Einhaltung bestehender veterinärbehördlicher Vorschriften; insbesonders darf ein Zukauf nur aus seuchenfreien Gebieten, Zonen oder Kompartimenten erfolgen;

c)

Überprüfung Buchführung;

d)

Entnahme von Proben von Tieren der Aquakultur und Untersuchung dieser Proben auf die spezifischen Krankheitserreger;

e)

Meldung der Kontrollergebnisse an die Behörde.

Anhang 6

Seuchenfreiheitsstatus in Österreich

1.

Gebiete (Zonen, Kompartimente) in denen ein Überwachungsprogramm oder ein Tilgungsprogramm durchgeführt wird:

Derzeit keine Gebiet, Zonen oder Kompartimente.

2.

Seuchenfreie Gebiete (Zonen, Kompartimente):

A) In Bezug auf IHN und VHS freie Kompartimente in Österreich:

Nr. Betrieb Adresse
1 Alois Köttl Forellenzucht Alois Köttl Redl 8 A-4872 Neukirchen a.d.Vöckla
2 Herbert Böck Forellenhof Kaumberg Höfnergraben 1 A-2572 Kaumberg
3 Erich und Sylvia Glück Forellenzucht Glück Bruthaus Hoft/Braunau A-5270 Mauerkrichen
4 Martin Ebner Forellenzucht St. Florian A-5261 Uttendorf
5 Alois Jobst Forellenzucht Jobst Bruggen 25 A-9761 Greifenburg
6 Erwin Kölbl Fischzuchtbetrieb Köbl Voggenberg Hof 238 Bruthaus St. Blasen A-8812 Maria Hof
7 Peter Hartl Teichanlage Nöfing Hagenau 12 A-4963 St. Peter am Hart
8 Herbert Piringer Forellenzucht Herbert Piringer Sonnleiten 11 A-2640 Gloggnitz“
9 Alois Weinberger Bruthaus Höft Aham 17a A-4962
10 Andreas Hofer Fischzucht Obir Ebriach A-9135 Bad Eisenkappel
3.

Besondere Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Seuchenfreiheit in Gebieten (Zonen, Kompartimenten) gemäß Pkt. 2:

A) Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Status seuchenfreies Kompartiment hinsichtlich VHS und IHN:

Kontrolle durch den Betreuungstierarzt unter Aufsicht des Amtstierarztes bei hohem Risiko einmal jährlich, bei mittlerem Risiko alle zwei Jahre und bei geringem Risiko alle vier Jahre.

Die Kontrolle umfasst:

a)

Besichtigung des Zuchtbetriebes;

b)

Kontrolle der Einhaltung bestehender veterinärbehördlicher Vorschriften; insbesonders darf ein Zukauf nur aus seuchenfreien Gebieten, Zonen oder Kompartimenten erfolgen;

c)

Überprüfung Buchführung;

d)

Entnahme von Proben von Tieren der Aquakultur und Untersuchung dieser Proben auf die spezifischen Krankheitserreger;

e)

Meldung der Kontrollergebnisse an die Behörde.

Anhang 6

Seuchenfreiheitsstatus in Österreich

1.

Gebiete (Zonen, Kompartimente) in denen ein Überwachungsprogramm oder ein Tilgungsprogramm durchgeführt wird:

Derzeit keine Gebiet, Zonen oder Kompartimente.

2.

Seuchenfreie Gebiete (Zonen, Kompartimente):

In Bezug auf IHN und VHS freie Kompartimente in Österreich:

Nr. Betrieb Adresse
1 Alois Köttl Forellenzucht Alois Köttl Redl 8 A-4872 Neukirchen a.d.Vöckla
2 Herbert Böck Forellenhof Kaumberg Höfnergraben 1 A-2572 Kaumberg
3 Erich und Sylvia Glück Forellenzucht Glück Bruthaus Hoft/Braunau A-5270 Mauerkrichen
4 Martin Ebner Forellenzucht St. Florian A-5261 Uttendorf
5 Alois Jobst Forellenzucht Jobst Bruggen 25 A-9761 Greifenburg
6 Erwin Kölbl Fischzuchtbetrieb Kölbl Voggenberg Hof 238 Bruthaus St. Blasen A-8812 Maria Hof
7 Peter Hartl Teichanlage Nöfing Hagenau 12 A-4963 St. Peter am Hart
8 Herbert Piringer Forellenzucht Herbert Piringer Sonnleiten 11 A-2640 Gloggnitz
9 Alois Weinberger Bruthaus Höft Aham 17a A-4962 Aham
10 Andreas Hofer Fischzucht Obir Ebriach A-9135 Bad Eisenkappel
11 Zone Sägenbach Patrick Güfel GüFisch-Zucht Gewerbestrasse 22 A-6822 Satteins
3.

Besondere Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Seuchenfreiheit in Gebieten (Zonen, Kompartimenten) gemäß Pkt. 2:

A) Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Status seuchenfreies Kompartiment hinsichtlich VHS und IHN:

Kontrolle durch den Betreuungstierarzt unter Aufsicht des Amtstierarztes bei hohem Risiko einmal jährlich, bei mittlerem Risiko alle zwei Jahre und bei geringem Risiko alle vier Jahre.

Die Kontrolle umfasst:

a)

Besichtigung des Zuchtbetriebes;

b)

Kontrolle der Einhaltung bestehender veterinärbehördlicher Vorschriften; insbesonders darf ein Zukauf nur aus seuchenfreien Gebieten, Zonen oder Kompartimenten erfolgen;

c)

Überprüfung Buchführung;

d)

Entnahme von Proben von Tieren der Aquakultur und Untersuchung dieser Proben auf die spezifischen Krankheitserreger;

e)

Meldung der Kontrollergebnisse an die Behörde.

Anhang 7

Probeziehung zur Seuchenermittlung

Entnahme von Proben von Tieren der Aquakultur und Untersuchung dieser Proben auf das Vorliegen des spezifischen Krankheitserregers gemäß den vom Bundesminister für Gesundheit in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlichten Kriterien.

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