Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung des Erlasses des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z 34 4710/1-VI/4/88, betreffend „Betriebsprüferzulage“ durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2009-12-24
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2009, G 80/09-8, V 22/09-8, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 23. Oktober 2009, den Erlass des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z 34 47 10/1-VI/4/88, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 in Kraft.

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