Kundmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 2 Abs. 4 lit. c der Schulleiter-Zulagenverordnung gesetzwidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2010-04-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2010, V 82/09-7, zu Recht erkannt:

„§ 2 Abs. 4 lit. c der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 27. Juli 1966 zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 (Schulleiter-Zulagenverordnung), BGBl. 192/1966, in der Fassung BGBl. 772/1990, war gesetzwidrig.“

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