Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – ArtHG) verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2010-07-22
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 BVG und § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Juni 2010, G 238/09-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 16. Juli 2010, zu Recht erkannt:

„§ 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – ArtHG), BGBl. I Nr. 33/1998, war verfassungswidrig.“

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