Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2010-08-24
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1994, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 185/1999) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Albanien 5. September 2003
Liberia 16. September 2005
Litauen 3. Jänner 2003
Saudi-Arabien 23. Jänner 2003
Sudan 16. Oktober 2003
Vereinigte Arabische Emirate 10. Jänner 2007

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Zollabkommen abgegeben:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 17. November 1991
Montenegro 3. Juni 2006
Serbien 27. April 1992

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