Kundmachung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008, gesetzwidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 2010, V 6/10-9, der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung zugestellt am 15. Juli 2008, ausgesprochen, dass die Verordnung des Rektorats (der Universität Salzburg) über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg (http://www.sbg.ac.at/dir/mbl), Studienjahr 2006/2007, ausgegeben am 11. April 2007, 30. Stück, Nr. 93, gesetzwidrig war.
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