Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend die Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Ebelsberg

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2011-04-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes 2003, BGBl. I Nr. 9, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2009, wird verordnet:

§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 21. April 1981 über das Munitionslager Ebelsberg, GZ 12.662/52 und 53-1.5/81, wird aufgehoben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2011 in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.