Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über den 39. Nachtrag zum Arzneibuch
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2002 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird verordnet:
§ 1. Die deutschsprachige Fassung des Textes der von der Europäischen Kommission am 5. März 2011 veröffentlichten „Leitlinien für die Minimierung des Risikos der Übertragung von Erregern der spongiformen Enzephalopathie tierischen Ursprungs durch Human- und Tierarzneimittel (EMA/410/01 Rev. 3)“ (ABl. 2011/C Nr. 73/01) wird als geänderter Text unter Punkt „5.2.8 Minimierung des Risikos der Übertragung der spongiformen Enzephalopathie tierischen Ursprungs durch Human- und Tierarzneimittel" des Europäischen Arzneibuchs 6. Ausgabe 2008, Amtliche österreichische Ausgabe, in Kraft gesetzt.
§ 2. Der entsprechende, bisher im Europäischen Arzneibuch, 6. Ausgabe, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Text unter Punkt 5.2.8, wird außer Kraft gesetzt.
§ 3. Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.
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