Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 4. Juni 2010 stattgefundenen 102. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 74/2009) gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2011 und auf seiner in London am 18. Mai 2011 stattgefundenen 104. Tagung das Übereinkommen mit Wirkung vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 verlängert.
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