Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über verantwortliche Personen im Bergbau 2011 (VPB-V 2011)
Bergbauliche Raumordnung:
Mindestzahl der Ausbildungsstunde: 10;
Ziel: Kenntnis der Grundzüge der bergbaulichen Raumordnung (Bergbaugebiete).
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