Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 42/2011) am 12. Oktober 2011 mit Wirksamkeit vom 13. April 2012 gekündigt.
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