Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2012-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Bundeshymne der Republik Österreich besteht aus drei Strophen des Gedichts „Land der Berge“ und der Melodie des sogenannten Bundesliedes, beides in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Anlage

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