Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über den 41. Nachtrag zum Arzneibuch

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2012-02-25
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2002 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird verordnet:

§ 1. Die deutschsprachige Fassung der revidierten Monographie „Immunglobulin vom Menschen zur intravenösen Anwendung" mit den dazugehörigen revidierten Methoden „2.6.20 Anti-A- und Anti-B-Hämagglutinine“ und „2.6.26 Prüfung auf Anti-D-Antikörper in Immunglobulin vom Menschen“ des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2. Die entsprechende bisher im Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe Grundwerk 2011, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Monographie mit den dazugehörigen Methoden, die durch die revidierte Monographie mit den dazugehörigen revidierten Methoden gemäß § 1 ersetzt wird, wird außer Kraft gesetzt.

§ 3. Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.

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