Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2011, wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling, wird das aus dem Lageplan, Plannummer ASFINAG 3071697/00021/0-437/00000/S03/§14 , Einlage 2.51, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie in den Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling zur Einsicht auf.
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