Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2012-03-30
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 50 und 211 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012, und des § 42 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012, BGBl. I Nr. 10, werden für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen folgende Verfahren kundgemacht:

1.

Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.europa.eu der Kommission zur Verfügung zu stellen.

2.

Sofern das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „ojs@publications.europa.eu“ zu übermitteln.

3.

Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:

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