Verordnung der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2012 (Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2012, HKN-VO 2012)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2012-07-02
Status Aufgehoben · 2012-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von § 10 Abs. 12 Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) BGBl. I Nr. 75/2011, wird verordnet:

§ 1. Für das Kalenderjahr 2012 wird der folgende Preis für die von der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 ÖSG 2012 zuzuweisenden Herkunftsnachweise festgelegt: 1,5 Euro/MWh.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

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