Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2011, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Sankt Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2013 der Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten verlegt.
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