Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ermächtigt, die Geschäftsanteile der Stadt Wiener Neustadt an der PEG MedAustron Gesellschaft mbH, Firmenbuchnummer 259447 s, mit Wirkung vom 1. Jänner 2012 zu übernehmen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betraut.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.