Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Leistungsfeststellung für die gemäß § 17 Abs.1 a des Poststrukturgesetzes (PTSG) der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem dieser Gesetzesbestimmung unterliegenden Tochterunternehmen der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten (Leistungsfeststellungs-Verordnung 2013)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 81 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), BGBl. Nr. 333/1979 in der Fassung BGBl. I Nr. 119/2002, in Verbindung mit § 17 a Abs. 3 Z 1 PTSG, BGBl. Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 96/2007, wird verordnet:
§ 1. Für die Leistungsfeststellung im Sinne des § 81 BDG ist der als Anlage 1 angeschlossene Beurteilungsbogen zu verwenden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1 zur Leistungsfeststellungsverordnung 2013 vom 26. Juni 2013
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)
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