Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung – MAB-AV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2013-10-01
Letzte Aktualisierung 2022-07-01
Status Aufgehoben · 2022-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 55
Änderungshistorie JSON API
1.

hat einen Überblick über die wesentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Gesundheitsberufe sowie deren Rechtsgrundlagen;

2.

erkennt Notfälle und setzt die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen;

3.

verfügt über Grundkenntnisse im Sinne eines Grundverständnisses für hygienerelevante Maßnahmen im medizinischen Kontext;

4.

verfügt über Basisfertigkeiten der Kommunikation und setzt diese im Rahmen der Teamarbeit ein;

5.

ist sich im Umgang mit Patienten/-innen der Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte und einer kultursensiblen und zielgruppenorientierten Haltung bewusst;

6.

ist mit den Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation vertraut und verfügt über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie;

7.

kann ergonomische Prinzipien im Alltag anwenden;

8.

hat einen Einblick in exemplarische ethische Spannungsfelder der Gesundheitsversorgung.

Anlage 11

Qualifikationsprofil DESINFEKTIONSASSISTENT/IN

Der/Die Absolvent/in

1.

findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt bzw. in einer Institution, die mit den betreffenden sanitätsbehördlichen Agenden betraut ist, zurecht;

2.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen betreffend Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Entwesung (von Räumen und Personen), usw. sowie die Rolle und Funktion, die Desinfektionsassistenten/-innen dabei zukommen;

3.

hat die für das Tätigwerden relevanten Grundkenntnisse der Hygiene, Mikrobiologie, Parasitologie, Virologie, Zoonosen und Schädlingsbekämpfung sowie im Umgang mit chemischen Substanzen (Toxikologie);

4.

kennt die für die berufliche Tätigkeit relevanten rechtlichen und fachlichen Vorgaben (Gesetze, Normen, Richtlinien, Standards) in ihren Grundzügen und kennt ihre relevanten Fundstellen;

5.

kennt den Medizinproduktekreislauf sowie die Grundlagen seiner Validierung;

6.

kann Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozesse durchführen, kontrollieren sowie dokumentieren, erkennt dabei einfache Ablaufstörungen und kann diese beseitigen bzw. deren Beseitigung veranlassen, das heißt beispielsweise, dass sie/er die Ablaufschritte des Medizinproduktekreislaufs für gängige zu reinigende Medizinprodukte durchführen kann (einschließlich Sicht- und Funktionskontrolle);

7.

hat Kenntnisse über die Dekontamination von Medizinprodukten, Räumlichkeiten, Gegenständen, Fahrzeuge und Lebewesen und kann typische Dekontaminationsmaßnahmen fachgerecht durchführen;

8.

kann im Rahmen der jeweiligen sanitätsbehördlich angeordneten Aufgabe (Schlussdesinfektion, Entseuchung, Entwesung, etc.), das entsprechende Verfahren zur Desinfektion und Entwesung von Gegenständen, Räumen, Fahrzeugen und Gebäudekomplexen sowie die Entwesung und Entlausung von Personen fachgerecht durchführen (einschließlich Qualitätssicherung und Dokumentation) und beherrscht dabei insbesondere:

– die korrekten Handhabung der dafür erforderlichen Schutzbekleidung und Geräte;

– den sicheren und effizienten Einsatz der anzuwendenden Desinfektionsmittel und Pestizide (einschließlich Sicherstellung der erforderlicher Konzentration und Einwirkungsdauer sowie Sicherheitsmaßnahmen);

– die Lagerung, Aufbewahrung sowie Entsorgung der Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel und – geräte;

– die Durchführung von Kopf- und Körperentlausungen an Patienten/-innen (inkl. der Handhabung, Reinigung und Desinfektion der dazu benötigten Geräte);

– die erforderliche Dokumentation.

9.

handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

10.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

11.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

Anlage 12

Qualifikationsprofil GIPSASSISTENT/IN

Der/Die Absolvent/in

1.

hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;

2.

findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;

3.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen im und rund um das Gipszimmer (einschließlich Reinigungs- und Entsorgungsplan) sowie die Rolle und Funktion von Gipsassistenten/-innen in diesem Bereich;

4.

kennt die unterschiedlichen Arten von starren und ruhigstellenden Verbänden (z.B. Gips- Kunstharz- und thermoplastische Verbände) sowie deren Bereitstellungs-, Lagerungs- und Entsorgungserfordernisse;

5.

kann im Regelfall bei der Vorbereitung der Patienten/-innen, der Reposition und anschließender Ruhigstellung assistieren;

6.

kann die patientenferne Vorbereitung und Wartung der starren und ruhigstellenden Verbände, Materialien, Geräte und Instrumente durchführen;

7.

kann einfache Gipstechniken (z.B. bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung, Muskel- und Bandverletzungen) anwenden;

8.

kann starre und ruhigstellende Verbände ausbessern sowie abnehmen;

9.

erkennt nicht erwünschte Begleiterscheinungen und Komplikationen (z.B. Fehlstellungen, Schwellungen, Entzündungen, Ekzeme, Rötungen) von starren und ruhigstellenden Verbänden und kennt den Handlungsbedarf;

10.

handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

11.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

11.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

Anlage 12

Qualifikationsprofil GIPSASSISTENT/IN

Der/Die Absolvent/in

1.

hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;

2.

findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;

3.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen im und rund um das Gipszimmer (einschließlich Reinigungs- und Entsorgungsplan) sowie die Rolle und Funktion von Gipsassistenten/-innen in diesem Bereich;

4.

kennt die unterschiedlichen Arten von starren und ruhigstellenden Verbänden (z. B. Gips- Kunstharz- und thermoplastische Verbände) sowie deren Bereitstellungs-, Lagerungs- und Entsorgungserfordernisse;

5.

kann im Regelfall bei der Vorbereitung der Patienten/-innen, der Reposition und anschließender Ruhigstellung assistieren;

6.

kann die patientenferne Vorbereitung und Wartung der starren und ruhigstellenden Verbände, Materialien, Geräte und Instrumente durchführen;

7.

kann einfache Gipstechniken (z. B. bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung, Muskel- und Bandverletzungen) anwenden;

8.

kann starre und ruhigstellende Verbände ausbessern sowie abnehmen;

9.

erkennt nicht erwünschte Begleiterscheinungen und Komplikationen (z. B. Fehlstellungen, Schwellungen, Entzündungen, Ekzeme, Rötungen) von starren und ruhigstellenden Verbänden und kennt den Handlungsbedarf;

10.

handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

11.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

12.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

Anlage 13

Qualifikationsprofil LABORASSISTENT/IN

Der/Die Absolvent/in

1.

hat Grundkenntnisse in Anatomie, (Patho-)Physiologie, klinische Chemie, Immunologie, Hämatologie und Hämostaseologie und versteht die einschlägige bio-/medizinische Terminologie;

2.

findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;

3.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen im und rund um das Labor (einschließlich Reinigungs- und Entsorgungsplan) sowie die Rolle und Funktion von Laborassistenten/-innen im Laborbereich;

4.

kennt die Arbeitsschritte der Präanalytik, Analytik und Postanalytik im Rahmen der Stoffwechselund Organdiagnostik und kann die dabei anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten von Ärzten/-innen, Biomedizinischen Analytikern/-innen und der Laborassistenz unterscheiden und voneinander abgrenzen;

5.

kann die Blutabnahme aus der Vene und den Kapillaren durchführen;

6.

beherrscht den richtigen Umgang mit Probenmaterial (einschließlich Umgang mit hochinfektiösem Probenmaterial sowie Archivierung und Entsorgung);

7.

kennt die Grundlagen des Probenversandwesens sowie die – in Abhängigkeit vom jeweiligen Probenmaterial – erforderlichen Versandtechniken;

8.

kann auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse von Laboratoriumsmethoden sowie des erlernten Umgangs der (häufig zum Einsatz kommenden) Geräte Reagenzien, Kalibratoren sowie das Untersuchungs- bzw. Kontrollmaterial aufbereiten und manuelle sowie automatisierte Analysen von Routineparametern durchführen;

9.

kennt im Rahmen der Qualitätskontrolle Referenz-/Kontrollwerte sowie die erforderlichen Maßnahmen bei abweichenden Kontrollwerten;

10.

handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

11.

handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;

12.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

13.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

Anlage 14

Qualifikationsprofil OBDUKTIONSASSISTENT/IN

Der/Die Absolvent/in

1.

hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;

2.

findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;

3.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) in und rund um pathologische Abteilungen an Krankenanstalten sowie die Rolle und Funktion von Obduktionsassistenten/-innen bei Obduktionen;

4.

kann einen Verstorbenen für eine Obduktion vorbereiten;

5.

weiß, welche Unterlagen bei einem/einer Verstorbenen notwendig bzw. welche Genehmigungen für eine Obduktion erforderlich sind;

6.

kennt die Abläufe gängiger Untersuchungen/Obduktionen sowie die dabei erforderlichen Unterstützungstätigkeiten von Obduktionsassistenten/-innen;

7.

weiß, welche Geräte, Instrumente und Verbrauchsgüter für die jeweils geplante Untersuchung/Obduktion benötigt werden, kann gegebenenfalls deren Funktionsweise überprüfen sowie diese unter Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards bereitstellen;

8.

kann eine/n Toten in Abhängigkeit von der geplante Untersuchung/Obduktion richtig (auf dem Seziertisch) lagern;

9.

kennt die Erfordernisse zur Vorbereitung von Proben für zytologische und histologische Untersuchungen sowie zur dauerhaften Lagerung/Konservierung von Leichen, Organen und Proben und kann diesen entsprechen;

10.

kann die Vorbereitungsmaßnahmen zum Einsargen/Bestatten der Leiche durchführen einschließlich Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abholung und dem Transport des Leichnams;

11.

ist sich bewusst, dass die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine pietätvolle Verabschiedung durch die Hinterbliebenen erforderlich ist;

12.

weiß, welche weiteren Schritte seitens der Hinterbliebenen zu setzen sind (zu erledigende Formalitäten, Bestattung);

13.

kann mit sanitätspolizeilichen Leichen sachgerecht umgehen;

14.

handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

15.

handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;

16.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen Haltung;

17.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Kontakt mit den Hinterbliebenen und im Team an.

Anlage 15

Qualifikationsprofil OPERATIONSASSISTENT/IN

Der/die Absolvent/in

1.

hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;

2.

findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;

3.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen im und rund um einen Operationssaal (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) sowie die Rolle und Funktion von Operationsassistenten/-innen bei Operationen;

4.

kann mögliche Infektionsrisiken erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen gemäß Hygienerichtlinien setzen;

5.

kennt unterschiedliche Operationsarten, deren Abläufe, die dabei zum Einsatz kommenden unsterilen Geräte, Materialien bzw. Verbrauchsgüter sowie die jeweiligen präoperativen, intraoperativen und postoperativen Tätigkeiten von Operationsassistenten/-innen;

6.

beherrscht entsprechend geltenden Standards insbesondere:

– den Umgang mit Sterilität sowie das richtige Verhalten in sterilen Umgebungen,

– die Überprüfung und gegebenenfalls die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit ausgewählter Geräte,

– die Patientenidentifikation,

– das Einschleusen der Patienten/-innen,

– die Lagerung und Transferierung der Patienten/-innen sowie Fixationstechniken entsprechend den sicherheitstechnischen Erfordernissen,

– diverse Enthaarungsmethoden,

– die Handhabung der Neutral-Elektrode,

– die Assistenz beim Anlegen und Entfernen starrer und ruhigstellender Verbände;

7.

verfügt über Kenntnisse der Lagerung, Aufbewahrung, Ver- und Entsorgung von Präparaten, Untersuchungsmaterial und Organen und ist sich der Folgen unsachgemäßen Handelns bewusst;

8.

handelt im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit gemäß den rechtlichen und fachlichen Vorgaben bezüglich Hygiene sowie Sterilität;

9.

handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;

10.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

11.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

Anlage 16

Qualifikationsprofil ORDINATIONSASSISTENT/IN

I. Medizinischer Bereich

Der/Die Absolvent/in

1.

hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;

2.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) in ärztlichen Ordinationsstätten, ärztlichen Gruppenpraxen bzw. Ambulatorien und Sanitätsbehörden sowie die Rolle und Funktion von Ordinationsassistenten/-innen in den genannten Einrichtungen;

3.

hat einen Einblick in das Regelwerk, welches für die unmittelbare Patientenbetreuung in der Ordinationsstätte erforderlich ist (Sozialversicherung, Krankentransport, Gesundheitsberufe einschließlich Facharztbereiche und deren Leistungsschwerpunkte);

4.

kennt die in der Primärversorgung häufig auftretenden Krankheiten und Infektionsrisiken sowie die notwendigen Selbstschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz;

5.

kann die ihr/ihm übertragenen Maßnahmen entsprechend dem Hygiene- und Entsorgungsplan durchführen;

6.

hat Grundkenntnisse betreffend Gebarung und Verschreibung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;

7.

hat Grundkenntnisse über standardisierte diagnostische und therapeutische Maßnahmen (z. B. EEG, EKG, Audiometrien), kennt die im Rahmen dieser Untersuchungen/Interventionen zum Einsatz kommenden Geräte, Materialien bzw. Utensilien und kann diese im eigenen Aufgabenbereich fachgerecht bedienen bzw. anwenden;

8.

kann folgende, häufig angewendete Untersuchungen/Interventionen vorbereiten, durchführen und nachbereiten und kennt die Vorgangsweise bei möglichen Fehlerquellen und Komplikationen (z. B. Erste-Hilfe-Maßnahmen):

9.

kann Gewebe- bzw. Untersuchungsmaterial (z. B. Blutproben, Gewebe) versandgerecht aufbereiten und weiterleiten;

10.

handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

11.

handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;

12.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

13.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

II. Administration

Der/Die Absolvent/in

1.

kann mit gängigen Bürogeräten (z. B. Telefon, Scanner, Kopierer) umgehen;

2.

kann ordinationsspezifische EDV-Systeme anwenden;

3.

kennt die Prinzipien der elektronischen Patienten- bzw. Arzneimitteladministration, z. B. e card, Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) und Erstattungskodex (EKO);

4.

kennt die Prinzipien der Abrechnung mit den Sozialversicherungen und Privatpatienten/-innen einschließlich Mahnwesen;

5.

kann typische Geschäftsbriefe aufsetzen bzw. Korrespondenzen abwickeln;

6.

kennt die Grundzüge der Buchführung zur Verwaltung einer Handkassa;

7.

kann Patienten/-innen beim Ausfüllen gängiger Formulare bzw. Anträge anleiten.

Anlage 17

Qualifikationsprofil RÖNTGENASSISTENT/IN

Der/die Absolvent/in

1.

hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;

2.

findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;

3.

kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) in und rund um radiologische/n Abteilungen insbesondere an Krankenanstalten, Ambulatorien, in fachärztlichen Ordinationsstätten und Gruppenpraxen und kennt die Rolle und Funktion von Röntgenassistenten/-innen in den genannten Einrichtungen;

4.

hat technische sowie radiologische Grundkenntnisse (z. B. Physik, wie insbesondere Elektrizitätslehre, Wärmelehre, Magnetfeld, Strahlenphysik und MR-Physik, Apparate- und Gerätekunde, Untersuchungsablauf, aktuelle Standards der Aufnahme- und Einstelltechnik, Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen, Sicherheitsaspekte bei MRT);

5.

kann häufig zu bedienende bzw. anzuwendende Geräte, Speichermedien sowie Hilfsmittel vor- und nachbereiten bzw. handhaben (insbesondere im Rahmen standardisierter Thoraxröntgen, Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems, Knochendichtemessungen und Mammographien) und dabei aktuelle Standards der Aufnahme- und Einstelltechnik patientengerecht umsetzen;

6.

kennt Einsatzgebiet, Vorgangsweise und Standardisierungsgrad von Computertomographie und Magnetresonanztomographie, kennt die Materialien der Vor- und Nachbereitung der Untersuchungen und kann einfache standardisierte Tätigkeiten in diesen Bereichen vornehmen;

7.

kennt die besonderen Administrations- und Dokumentationserfordernisse im Rahmen der Radiologie und kann diesen unter Zuhilfenahme eines Radiologieinformationssystems entsprechen;

8.

handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;

9.

handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;

10.

erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;

11.

wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

Anlage 18

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

(Anm.: Anlage 18 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 19

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

ZEUGNIS

(Anm.: Anlage 19 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 20

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule,Rechtsträger sowie DVR-Nummer

DIPLOM

(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 20

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

DIPLOM

(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)

Anlage 21

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

BESTÄTIGUNG ÜBER DER ANPASSUNGSLEHRGANG

(Anm.: Anlage 21 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 22

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG

(Anm.: Anlage 22 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 23

Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ERGÄNZUNGSAUSBILDUNG

(Anm.: Anlage 23 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 24

Bezeichnung und Adresse des Amtes der Landesregierung

ZEUGNIS

(Anm.: Anlage 24 ist als PDF dokumentiert.)

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