Zustimmung zur Verwertung von an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft übertragenem unbeweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2014-10-31
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Der Bundesminister für Finanzen ist gemäß Artikel 5, § 6 Abs. 5 in Verbindung mit § 16, Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002, zu nachstehenden Verfügungen betreffend die Zustimmung zur Verwertung von an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft übertragenen unbeweglichem Bundesvermögen ermächtigt. Die Verwertung der angeführten Liegenschaften hat bestmöglich zu erfolgen.

BL: EZ: Grundstücke: KG:
S 2837 2166/1 56528 Liefering II
S 2838 2062/2, 2062/3, 2062/4, 2062/10; 56528 Liefering II
S 2061 2673/2 (Teilung) 56546 Wals I

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