Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2014-12-30
Letzte Aktualisierung 2026-01-01
Status Aufgehoben · 2018-05-15
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 62
Änderungshistorie JSON API

– Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum,

– Bedrohungen von Personen und Gewalttaten gegen sie, einschließlich Gewalttätigkeit bei Sportveranstaltungen,

– Sachbeschädigung,

– Diebstahl,

– Straftatbestände, die in Erfüllung unionsrechtlicher Verpflichtungen vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden.

Abkürzung

FinStrZG

Anlage 2

(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)

Abkürzung

FinStrZG

Anlage 3

Formblatt nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Europäische Ermittlungsanordnung)

(Siehe Dokument Anlage 3)

(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert)

Abkürzung

FinStrZG

Anlage 4

Formblatt nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Empfangsbestätigung für die Europäische Ermittlungsanordnung)

(Anm.: Anlage 4 als PDF dokumentiert)

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