Verordnung des Vorstands der E-Control über die Meldepflichten zur Durchführung der Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene (Energiegroßhandelsdatenverordnung – EGHD-VO)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-05-01
Letzte Aktualisierung 2015-10-01
Status Aufgehoben · 2017-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
Änderungshistorie JSON API

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EGHD-VO

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von § 25a Abs. 2 iVm § 24 Abs. 1 Z 4 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/2013, wird verordnet:

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EGHD-VO

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene in Übereinstimmung mit Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, ABl. L Nr. 326 vom 8.12.2011 S. 1 und legt die Meldepflichtigen, die Häufigkeit, den Umfang und das Format der Meldepflichten fest, die die Regulierungsbehörde zur Erfüllung ihrer durch § 24 Abs. 1 Z 4 E-ControlG übertragenen Aufgaben benötigt.

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EGHD-VO

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff

1.

„Energiegroßhandelsprodukt“

a)

Verträge, im Sinne von Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die Strom oder Erdgas betreffen insoweit deren Lieferort oder Transport in Österreich liegt oder liegen kann,

b)

Derivate im Sinne von Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die Strom oder Erdgas betreffen und die Produktion, Transport, Handel oder Lieferung in Österreich betreffen,

2.

„Energiegroßhandelsmarkt“ jeden Markt, auf dem Energiegroßhandelsprodukte gehandelt werden;

3.

„Marktteilnehmer“ jede Person, die an einem oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten Transaktionen abschließt oder einen Handelsauftrag erteilt;

4.

„organisierter Markt“

a)

ein multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Energiegroßhandelsprodukten in einer Weise zusammenführt oder deren Zusammenführen in einer Weise unterstützt, die zu einem Vertrag führt,

b)

jedes andere System oder jede andere Einrichtung, das/die die Interaktion der Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Energiegroßhandelsprodukten in einer Weise ermöglicht, die zu einem Vertrag führt.

5.

„außerbörslich“ (over-the-counter, OTC) jede außerhalb eines organisierten Marktes durchgeführte Transaktion;

6.

„Regelreserveprodukte“ die vom Regelzonenführer für Zwecke der Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 58, 62 und 67 ElWOG 2010 beschaffte positive und negative Regelleistung und -energie;

7.

„Standardvertrag“ einen Vertrag über ein Energiegroßhandelsprodukt, das zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen ist, unabhängig davon, ob die Transaktion tatsächlich an diesem Markt stattfindet;

8.

„Nicht-Standardvertrag“ jeden Vertrag über ein Energiegroßhandelsprodukt, bei dem es sich nicht um einen Standardvertrag handelt;

9.

„Unique Market Participant Code“ einen der bei der Registrierung bei der Regulierungsbehörde nach Art. 9 VO 1227/2011 verwendeten Codes zur eindeutigen Identifizierung des Marktteilnehmers

10.

„gruppeninterner Vertrag“ einen Energiegroßhandelsvertrag mit einer Gegenpartei, die derselben Gruppe angehört, wobei beide Gegenparteien vollständig in die Konsolidierung der Gruppe einbezogen sind.

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EGHD-VO

Meldepflichten

§ 3. (1) Marktteilnehmer gemäß § 2 Z 3 haben der Regulierungsbehörde die gemäß dem Anhang dieser Verordnung erforderlichen Daten zu übermitteln.

(2) Ausgenommen von der Meldepflicht gemäß Abs. 1 sind:

a. nach dem 3. Teil des Ökostromgesetz 2012 kontrahierte Verträge;

b. gruppeninterne Transaktionen, soweit sie nicht an organisierten Märkten geschlossen werden;

c. Verträge, soweit sie nicht an organisierten Märkten geschlossen werden, mit Lieferanten von Strom oder Erdgas, die weniger als 150 GWh pro Jahr an Endkunden weiter verkaufen;

d. Verträge über die physische Lieferung von Strom, der von einer einzelnen Produktionseinheit mit einer Kapazität von höchstens 10 MW oder von Produktionseinheiten mit einer gemeinsamen Kapazität von höchstens 10 MW erzeugt wird oder Verträge über die physische Lieferung von Erdgas, das in einer einzigen Erdgasförderanlage mit einer Förderkapazität von höchstens 20 MW gefördert wurde.

(3) Zur Vereinfachung der Meldung unterrichten die Endkunden, die Partei eines Vertrages über ein Energiegroßhandelsprodukt sind, ihre Gegenpartei über die technische Möglichkeit der betreffenden Verbrauchseinheit, mindestens 600 GWh/Jahr und Standort zu verbrauchen.

Datenübermittlung

§ 4. (1) Die Meldeverpflichteten gemäß § 3 haben der Regulierungsbehörde die erforderlichen Daten verschlüsselt unter Verwendung der von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Formate und Übermittlungswege zu übermitteln.

(2) Die Meldeverpflichteten haben sich bei der Übermittlung durch den bei der Registrierung gemäß Artikel 9 VO 1227/2011/EU erhaltenen ACER Registrierungscode oder einen durch den Marktteilnehmer übermittelten Unique Market Participant Code zu identifizieren.

(3) Gemäß § 3 bestehende Meldeverpflichtungen, die standardisierte Verträge betreffen, sind durch organisierte Märkte an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. Transaktionen zu standardisierten Verträgen, die nicht an einem organisierten Handelsplatz getätigt wurden, sind der Regulierungsbehörde auf Anfrage zu übermitteln.

(4) Meldepflichtige Daten, die standardisierte Verträge betreffen, sind unverzüglich, spätestens aber am Werktag nach Abschluss des Vertrags oder der Erteilung des Handelsauftrags zu übermitteln. Jede Änderung oder vorzeitige Beendigung abgeschlossener Verträge ist in gleicher Weise ehest möglich, spätestens am auf die Änderung oder Stornierung folgenden Werktag zu übermitteln.

(5) (Anm.: tritt mit 1.10.2015 in Kraft)

(6) Meldepflichtige Daten zur Regelreserve sind vom Regelzonenführer unter Berücksichtigung der technischen Abläufe unverzüglich zu übermitteln.

(7) Meldepflichtige Daten zu Fahrplänen und Nominierungen sind vom Bilanzgruppenkoordinator und Regelzonenführer für Strom bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und Marktgebietsmanager für Gas nach einem von der E-Control vorgegebenen zeitlichen Programm zu übermitteln.

(8) Bestehende Verträge über den Abschluss von Energiegroßhandelsprodukten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Meldeverpflichtungen gemäß dieser Verordnung noch mindestens fünf Monate nicht erfüllt sind, sind innerhalb von neunzig Tagen nach Inkrafttreten der Meldeverpflichtungen zu übermitteln.

(9) Die Meldepflicht gemäß § 3 gilt als erfüllt, wenn die zu meldenden Daten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 an die Agentur gemeldet wurden.

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Datenübermittlung

§ 4. (1) Die Meldeverpflichteten gemäß § 3 haben der Regulierungsbehörde die erforderlichen Daten verschlüsselt unter Verwendung der von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Formate und Übermittlungswege zu übermitteln.

(2) Die Meldeverpflichteten haben sich bei der Übermittlung durch den bei der Registrierung gemäß Artikel 9 VO 1227/2011/EU erhaltenen ACER Registrierungscode oder einen durch den Marktteilnehmer übermittelten Unique Market Participant Code zu identifizieren.

(3) Gemäß § 3 bestehende Meldeverpflichtungen, die standardisierte Verträge betreffen, sind durch organisierte Märkte an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. Transaktionen zu standardisierten Verträgen, die nicht an einem organisierten Handelsplatz getätigt wurden, sind der Regulierungsbehörde auf Anfrage zu übermitteln.

(4) Meldepflichtige Daten, die standardisierte Verträge betreffen, sind unverzüglich, spätestens aber am Werktag nach Abschluss des Vertrags oder der Erteilung des Handelsauftrags zu übermitteln. Jede Änderung oder vorzeitige Beendigung abgeschlossener Verträge ist in gleicher Weise ehest möglich, spätestens am auf die Änderung oder Stornierung folgenden Werktag zu übermitteln.

(5) Meldepflichtige Daten, die nicht standardisierte Verträge betreffen, sind von Marktteilnehmern, die sich aufgrund Artikel 9 VO 1227/2011/EU bei der Regulierungsbehörde registriert haben oder sich bei dieser registrieren müssen, innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluss des Vertrags zu übermitteln. Änderungen oder die vorzeitige Beendigung solcher Verträge sind in gleicher Weise innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluss des Vertrags zu übermitteln.

(6) Meldepflichtige Daten zur Regelreserve sind vom Regelzonenführer unter Berücksichtigung der technischen Abläufe unverzüglich zu übermitteln.

(7) Meldepflichtige Daten zu Fahrplänen und Nominierungen sind vom Bilanzgruppenkoordinator und Regelzonenführer für Strom bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und Marktgebietsmanager für Gas nach einem von der E-Control vorgegebenen zeitlichen Programm zu übermitteln.

(8) Bestehende Verträge über den Abschluss von Energiegroßhandelsprodukten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Meldeverpflichtungen gemäß dieser Verordnung noch mindestens fünf Monate nicht erfüllt sind, sind innerhalb von neunzig Tagen nach Inkrafttreten der Meldeverpflichtungen zu übermitteln.

(9) Die Meldepflicht gemäß § 3 gilt als erfüllt, wenn die zu meldenden Daten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 an die Agentur gemeldet wurden.

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Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

§ 5. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.

(2) § 4 Abs. 5 dieser Verordnung tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft.

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Anhang

Einzelheiten Zu meldender Verträge

Tabelle 1

Zu meldende Einzelheiten von Standardverträgen über die Lieferung von Strom und Gas

(Standard-Meldeformular)

Feld Nr. Feldinhalt Beschreibung
Vertragsparteien
1 Kennung des Marktteilnehmers oder der Gegenpartei Angabe eines eindeutigen Codes für den Marktteilnehmer oder die Gegenpartei, in dessen/deren Namen die Aufzeichnung der Transaktion übermittelt wird.
2 Art des in Feld 1 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
3 Vom organisierten Marktplatz bereitgestellte Kennung des Händlers und/oder des Marktteilnehmers oder der Gegenpartei Im technischen System des organisierten Marktplatzes verwendeter Login-Nutzername oder Handelskonto des Händlers und/oder des Marktteilnehmers oder der Gegenpartei.
4 Kennung des anderen Marktteilnehmers oder der Gegenpartei Eindeutige Kennung der anderen Gegenpartei des Vertrags.
5 Art des in Feld 4 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
6 Kennung der meldenden Stelle Kennung der meldenden Stelle.
7 Art des in Feld 6 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
8 Kennung des Begünstigten Ist der Begünstigte des Vertrags gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 eine Gegenpartei dieses Vertrags, so ist dieses Feld leer zu lassen. Ist der Begünstigte des Vertrags keine Gegenpartei dieses Vertrags, so muss die meldende Gegenpartei den Begünstigten mit einem eindeutigen Code identifizieren.
9 Art des in Feld 8 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
10 Funktion des Marktteilnehmers oder der Gegenpartei in Feld 1 Angabe, ob die meldende Gegenpartei den Vertrag als Auftraggeber auf eigene Rechnung (im eigenen Namen oder im Namen eines Kunden) oder als Beauftragter auf Rechnung und im Namen eines Kunden geschlossen hat.
11 Angabe Kauf/Verkauf Angabe, ob der Vertrag für den in Feld 1 genannten Marktteilnehmer oder die in Feld 1 genannte Gegenpartei einen Kauf oder Verkauf darstellt.
12 Initiator/Aggressor Wenn das Handelsgeschäft auf einer elektronischen oder sprachgestützten Brokerplattform ausgeführt wird, ist der Initiator die Partei, die den verbindlichen Handelsauftrag am Markt zuerst platziert hat; der Aggressor ist dagegen die Partei, die die Transaktion initiiert.
Einzelheiten des Handelsauftrags
13 Kennung des Handelsauftrags Identifizierung des Handelsauftrags mit Hilfe eines vom Marktplatz oder den Gegenparteien bereitgestellten eindeutigen Codes.
14 Art des Handelsauftrags Art des Handelsauftrags entsprechend der Definition der von dem organisierten Marktplatz angebotenen Funktionen.
15 Bedingungen des Handelsauftrags Besondere Bedingung für die Ausführung des Handelsauftrags.
16 Status des Handelsauftrags Status des Handelsauftrags (z. B. aktiver oder inaktiver Auftrag).
17 Mindestausführungsvolumen Mindestausführungsvolumen – mindestens erforderliche(s) Menge/Volumen für die Ausführung.
18 Preisgrenze Festgelegte Preisgrenze (bei Trigger oder Stop-Loss-Handelsauftrag).
19 Nicht offen gelegtes Volumen Dem Markt in Bezug auf den Handelsauftrag nicht offen gelegtes Volumen.
20 Gültigkeit des Handelsauftrags Zeitraum, in dem der Auftrag innerhalb des Systems besteht, bis er entfernt/gelöscht wird, sofern er nicht ausgeführt wird.
Einzelheiten des Vertrags
21 Kennung des Vertrags Identifizierung des Vertrags mit Hilfe eines vom Marktplatz oder den Gegenparteien bereitgestellten eindeutigen Codes.
22 Bezeichnung des Vertrags Bezeichnung des Vertrags an dem organisierten Marktplatz.
23 Art des Vertrags Art des Vertrags.
24 Energieerzeugnis Klassifikation des Energieerzeugnisses.
25 Preisindex oder Referenzpreis Preisindex, der den Vertragspreis bestimmt, oder Referenzpreis für Derivate.
26 Erfüllungsart Angabe, ob der Vertrag physisch, in bar, optional oder auf andere Weise erfüllt wird.
27 Kennung des organisierten Marktplatzes/OTC Angabe eines eindeutigen Codes für den organisierten Marktplatz, wenn der Marktteilnehmer einen organisierten Marktplatz zur Ausführung des Vertrags nutzt.
28 Handelszeiten des Vertrags Handelszeiten des Vertrags.
29 Datum und Uhrzeit des letzten Handelszeitpunkts Datum und Uhrzeit des letzten Handelszeitpunkts des gemeldeten Vertrags.
Einzelheiten der Transaktion
30 Zeitstempel der Transaktion Datum und Uhrzeit der Ausführung des Vertrags oder der Erteilung des Handelsauftrags bzw. von deren Änderung, Stornierung oder Beendigung.
31 Eindeutige Kennung der Transaktion Eindeutige Kennung für eine Transaktion, wie sie vom organisierten Marktplatz, an dem die Ausführung erfolgte, oder bei bilateralen Verträgen von den beiden Marktteilnehmern zur eindeutigen Zuordnung der beiden Transaktionsseiten zugewiesen wurde.
32 Kennung einer verbundenen Transaktion Durch die Kennung einer verbundenen Transaktion muss der mit der Ausführung zusammenhängende Vertrag zugeordnet werden.
33 Kennung eines verbundenen Handelsauftrags Kennung einer verbundenen Transaktion zur Identifizierung des zur Ausführung gehörenden Vertrags.
34 Sprachgestützte Vermittlung der Transaktion (Voice-brokered) Angabe, ob die Transaktion mit Hilfe einer sprachgestützten Vermittlung (Voice-brokered) erfolgt ist („Y“, falls ja, ansonsten bleibt dieses Feld leer).
35 Preis Preis pro Einheit.
36 Indexwert Wert des Preisindex.
37 Währung Währung, in der der Preis ausgedrückt wird.
38 Nennbetrag Vertragswert.
39 Nennwährung Währung des Nennbetrags.
40 Menge/Volumen Gesamtzahl der im Vertrag/Handelsauftrag umfassten Einheiten.
41 Gesamtnennvertragsmenge Gesamtzahl der Einheiten des Energiegroßhandelsprodukts.
42 Mengeneinheit der Felder 40 und 41 In den Feldern 40 und 41 verwendete Maßeinheit.
43 Vertragsende Datum, an dem der gemeldete Vertrag endet. Stimmt dieses Datum mit dem Lieferenddatum überein, bleibt dieses Feld leer.
Einzelheiten von Optionen
44 Art der Option Angabe, ob die Option ausschließlich zu einem bestimmten Termin (europäische, asiatische Option), zu verschiedenen im Voraus festgelegten Terminen (Bermuda-Option) oder jederzeit vor ihrem Verfallsdatum (amerikanische Option) ausgeübt werden kann.
45 Typ der Option Angabe, ob es sich um eine Call-, Put- oder sonstige Option handelt.
46 Ausübungstermin der Option Datum oder Daten, an dem/denen die Option ausgeübt wird. Bei mehreren Ausübungsterminen können weitere Felder ergänzt werden.
47 Ausübungspreis der Option Ausübungspreis der Option.
Lieferprofil
48 Lieferpunkt oder -zone EIC-Code(s) für den/die Lieferpunkt(e) oder das/die Marktgebiet(e).
49 Startdatum der Lieferung Startdatum der Lieferung.
50 Enddatum der Lieferung Enddatum der Lieferung.
51 Dauer Dauer des Lieferzeitraums.
52 Art der Last Angabe des Lieferprofils (Grundlast, Spitzenlast, Niedriglast, Stundenblock usw.).
53 Wochentage Wochentage, an denen die Lieferung erfolgt.
54 Lieferzeitspanne Zeitspanne für jeden Block oder jedes Profil.
55 Lieferkapazität In der Transaktion enthaltene Anzahl an Einheiten pro Lieferzeitspanne.
56 Verwendete Mengeneinheit für Feld 55 Verwendete Maßeinheit.
57 Preis pro Menge je Lieferzeitspanne Falls zutreffend, Preis pro Menge je Lieferzeitspanne.
Lebenszyklusinformationen
58 Art des Vorgangs Bezieht sich die Meldung auf einen erstmalig gemeldeten Vertrag oder Handelsauftrag: Angabe „new“; auf eine Änderung der Einzelheiten einer früheren Meldung: Angabe „modify“; auf die Stornierung einer fehlerhaft eingereichten Meldung: Angabe „error“; auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags oder Handelsauftrags: Angabe „cancel“.

Tabelle 2

Zu meldende Einzelheiten von Nicht-Standardverträgen über die Lieferung von Strom und Gas

(Nicht-Standard-Meldeformular)

Feld Nr. Feldinhalt Beschreibung
Vertragsparteien
1 Kennung des Marktteilnehmers oder der Gegenpartei Angabe eines eindeutigen Codes für den Marktteilnehmer oder die Gegenpartei, in dessen/deren Namen die Aufzeichnung der Transaktion übermittelt wird.
2 Art des in Feld 1 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
3 Kennung des anderen Marktteilnehmers oder der Gegenpartei Eindeutige Kennung der anderen Gegenpartei des Vertrags.
4 Art des in Feld 3 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
5 Kennung der meldenden Stelle Kennung der meldenden Stelle.
6 Art des in Feld 5 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
7 Kennung des Begünstigten Ist der Begünstigte des Vertrags gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 eine Gegenpartei dieses Vertrags, so ist dieses Feld leer zu lassen. Ist der Begünstigte des Vertrags keine Gegenpartei dieses Vertrags, so muss die meldende Gegenpartei den Begünstigten mit einem eindeutigen Code identifizieren.
8 Art des in Feld 7 verwendeten Codes ACER-Registrierungscode, Legal Entity Identifier (LEI), Bank Identifier Code (BIC), Energy Identification Code (EIC), Global Location Number (GLN/GS1).
9 Funktion des Marktteilnehmers oder der Gegenpartei in Feld 1 Angabe, ob die meldende Gegenpartei den Vertrag als Auftraggeber auf eigene Rechnung (im eigenen Namen oder im Namen eines Kunden) oder als Beauftragter auf Rechnung und im Namen eines Kunden geschlossen hat.
10 Angabe Kauf/Verkauf Angabe, ob der Vertrag für den in Feld 1 genannten Marktteilnehmer oder die in Feld 1 genannte Gegenpartei einen Kauf oder Verkauf darstellt.
Einzelheiten des Vertrags
11 Kennung des Vertrags Eindeutige Kennung des Vertrags, die von den beiden Marktteilnehmern zugewiesen wurde.
12 Datum des Vertrags Datum des Vertragsschlusses bzw. der Änderung, Kündigung oder Beendigung des Vertrags.
13 Art des Vertrags Art des Vertrags.
14 Energieerzeugnis Klassifizierung des Energieerzeugnisses für den geschlossenen Vertrag.
15 Preis oder Preisformel Im Vertrag verwendete(r) fester Preis oder Preisformel.
16 Geschätzter Nennbetrag Geschätzter Nennbetrag des Vertrags (falls zutreffend).
17 Nennwährung Währung des geschätzten Nennbetrags.
18 Gesamtnennvertragsmenge Geschätzte Gesamtzahl der Einheiten des Energiegroßhandelsprodukts. Dabei handelt es sich um eine berechnete Größe.
19 Kapazität der Volumenwahlmöglichkeit Soweit vorhanden, in dem Vertrag enthaltene Anzahl an Einheiten pro Lieferzeitspanne.
20 Nennmengeneinheit In den Feldern 18 und 19 verwendete Maßeinheit.
21 Volumenwahlmöglichkeit Volumenklassifizierung.
22 Frequenz der Volumenwahlmöglichkeit Soweit vorhanden, Frequenz der Volumenwahlmöglichkeit: z. B. täglich, wöchentlich, monatlich, saisonal, jährlich oder andere.
23 Zeitspannen der Volumenwahlmöglichkeit Soweit vorhanden, Zeitspannen für jede Volumenwahlmöglichkeit.
Einzelheiten des Preisindex
24 Art des Indexpreises Klassifizierung des Preises als fester Preis, einfacher Index (nur ein zugrunde liegender Parameter) oder komplexe Preisformel (mehrere zugrunde liegende Parameter).
25 Preisindex Liste der Indizes, die den Vertragspreis bestimmen. Angabe des Namens jedes Index. Im Falle eines Indexkorbs, für den keine eindeutige Kennung existiert, Angabe des Indexkorbs oder der Indizes.
26 Arten des Preisindex Spot-, Forward-, Swap-, Spread-Index usw.
27 Quellen des Preisindex Angabe des Veröffentlichungsorts für jeden Index. Im Falle eines Indexkorbs, für den keine eindeutige Kennung existiert, Angabe des Indexkorbs oder der Indizes.
28 Erster Festsetzungstermin Erster Festsetzungstermin, der sich durch den ersten Termin aller Festsetzungen bestimmt.
29 Letzter Festsetzungstermin Letzter Festsetzungstermin, der sich durch den letzten Termin aller Festsetzungen bestimmt.
30 Frequenz der Festsetzung Frequenz der Festsetzung: z. B. täglich, wöchentlich, monatlich, saisonal, jährlich oder andere.
31 Erfüllungsart Angabe, ob der Vertrag physisch, in bar, durch beides, optional oder auf andere Weise erfüllt wird.
Einzelheiten von Optionen
32 Art der Option Angabe, ob die Option ausschließlich zu einem bestimmten Termin (europäische, asiatische Option), zu verschiedenen im Voraus festgelegten Terminen (Bermuda-Option) oder jederzeit vor ihrem Verfallsdatum (amerikanische Option) ausgeübt werden kann.
33 Typ der Option Angabe, ob es sich um eine Call-, Put- oder sonstige Option handelt.
34 Erster Ausübungstermin der Option Erster Ausübungstermin, der sich durch den ersten Termin aller Ausübungen bestimmt.
35 Letzter Ausübungstermin der Option Letzter Ausübungstermin, der sich durch den letzten Termin aller Ausübungen bestimmt.
36 Frequenz der Optionsausübung Frequenz der Optionsausübung: z. B. täglich, wöchentlich, monatlich, saisonal, jährlich oder andere.
37 Index für die Optionsausübung Angabe des Namens jedes Index. Im Falle eines Indexkorbs, für den keine eindeutige Kennung existiert, Angabe des Indexkorbs oder der Indizes.
38 Art des Index für die Optionsausübung Spot-, Forward-, Swap-, Spread-Index usw.
39 Quelle des Index für die Optionsausübung Angabe der Festsetzungsart für jeden Index. Im Falle eines Indexkorbs, für den keine eindeutige Kennung existiert, Angabe des Indexkorbs oder der Indizes.
40 Ausübungspreis der Option Ausübungspreis der Option.
Lieferprofil
41 Lieferpunkt oder -zone EIC-Code(s) für den/die Lieferpunkt(e) oder das/die Marktgebiet(e).
42 Startdatum der Lieferung Datum und Uhrzeit des Lieferbeginns. Bei physisch erfüllten Verträgen handelt es sich dabei um das vertraglich vereinbarte Datum des Lieferbeginns.
43 Enddatum der Lieferung Datum und Uhrzeit des Lieferendes. Bei physisch erfüllten Verträgen handelt es sich dabei um das vertraglich vereinbarte Datum des Lieferendes.
44 Art der Last Angabe des Lieferprofils (Grundlast, Spitzenlast, Niedriglast, Stundenblock usw.).
Lebenszyklusinformationen
45 Art des Vorgangs Bezieht sich die Meldung auf einen erstmalig gemeldeten Vertrag: Angabe „new“; auf eine Änderung der Einzelheiten eines zuvor gemeldeten Vertrags: Angabe „modify“; auf die Stornierung einer fehlerhaft eingereichten Meldung: Angabe „error“; auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags: Angabe „cancel“.

Tabelle 3

Zu meldende Einzelheiten von Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit dem Stromtransport –

Ergebnisse der Primärzuweisung und Ergebnis des Weiterverkaufs und der Übertragung langfristiger Übertragungsrechte für Strom auf dem Sekundärmarkt

Feld Nr. Feldinhalt Beschreibung
Gemeinsame Daten für die Gesamtprimärzuweisungsergebnisse, den Weiterverkauf am Sekundärmarkt, die Übertragung von Rechten sowie das Gebotsdokument
1. Kennung des Dokuments Eindeutige Kennung des Dokuments, für das die Zeitreihendaten übermittelt werden.
2. Version des Dokuments Version des übermittelten Dokuments. Ein Dokument kann mehrere Male übermittelt werden, wobei jede Übermittlung — beginnend mit 1 — schrittweise ansteigend als neue Version des Dokuments gekennzeichnet wird.
3. Art des Dokuments Code der übermittelten Dokumentenart.
4. Kennung des Absenders Kennung der Partei, die das Dokument versandt hat und für dessen Inhalt verantwortlich ist (EIC-Code).
5. Rolle des Absenders Angabe der Rolle des Absenders, z. B. ÜNB, sonstige meldende Stelle.
6. Kennung des Empfängers Kennung der Partei, die das Dokument erhält.
7. Rolle des Empfängers Angabe der Rolle des Empfängers.
8. Datum und Uhrzeit der Erstellung Datum und Uhrzeit der Erstellung des Dokuments, z. B. Zeitpunkt, zu dem der ÜNB oder eine sonstige meldende Stelle die Transaktion der Agentur übermittelt.
9. Gebotszeitspanne/erfasste Zeitspanne Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des von dem Dokument erfassten Zeitraums.
10. Bereich Von dem Dokument abgedeckter Bereich.
11. Status des Dokuments (falls zutreffend) Angabe des Status des Dokuments.
Zeitreihe der Kapazitätszuweisung (bei Primärzuweisung)
12. Kennung der Zeitreihe Eindeutige Kennung der Zeitreihe.
13. Kennung des Gebotsdokuments Kennung des Dokuments, das die Angaben für die Gebote oder den Weiterverkauf enthält.
14. Version des Gebotsdokuments Version des übermittelten Gebots- oder Weiterverkaufsdokuments.
15. Kennung des Gebots Kennung der Zeitreihe, die beim ursprünglichen Gebot oder Weiterverkauf verwendet wurde. Vom Bieter beim ursprünglichen Gebot oder dem Weiterverkauf zugewiesene eindeutige Nummer. Falls nicht zutreffend, bleibt dieses Feld leer.
16. Bieter Kennung des Marktteilnehmers, der für die Kapazität oder die weiterverkaufte Kapazität geboten hat (EIC-X-Code).
17. Kennung der Auktion Kennung, die die Zuweisung mit einer Reihe vom Auktionsbetreiber erstellter Spezifikationen verbindet.
18. Art des Geschäfts Angabe der Art der Zeitreihe.
19. Liefergebiet („In area“) Gebiet, in das die Energie geliefert werden soll (EIC-Y-Code).
20. Herkunftsgebiet („Out area“) Gebiet, aus dem die Energie kommt (EIC-Y-Code).
21. Art des Vertrags Die Vertragsart bestimmt die Bedingungen der Zuweisung und des Umgangs mit der Kapazität, z. B. tägliche, wöchentliche, monatliche oder jährliche Auktion, langfristiger Vertrag usw.
22. Kennung des Vertrags Vertragskennung der Zeitreiheninstanz. Eindeutige, vom Auktionsbetreiber zugewiesene Nummer, die bei jeder Bezugnahme auf die Zuweisung anzugeben ist.
23. Mengenmaßeinheit Maßeinheit, in der die Mengen der Zeitreihe angegeben sind.
24. Währung (falls zutreffend) Währung, in der der Geldbetrag angegeben ist.
25. Preisliche Maßeinheit (falls zutreffend) Maßeinheit, in der der Preis in der Zeitreihe angegeben ist.
26. Art der Kurve (falls zutreffend) Beschreibung der für die jeweilige Zeitreihe bereitgestellten Kurvenart, z. B. Block mit variabler Größe, Block mit fester Größe oder Punkt.
27. Klassifikation (falls zutreffend) Kategorie des Produkts gemäß Marktregeln.
Auktionszeitreihe ohne Gebote (bei Primärzuweisung)
28. Kennung Kennung der Zeitreiheninstanz.
29. Kennung der Auktion Kennung der Auktion, bei der keine Gebote eingegangen sind.
30. Klassifikation (falls zutreffend) Kategorie des Produkts gemäß Marktregeln.
Zeitreihe der Sekundärrechte (bei Sekundärrechten)
31. Kennung der Zeitreihe Kennung der Zeitreiheninstanz. Vom Absender zugewiesene eindeutige Nummer für jede Zeitreihe in dem Dokument.
32. Art des Geschäfts Angabe der Art der Zeitreihe, z. B. Kapazitätsrechte, Kapazitätsübertragungsmeldung usw.
33. Liefergebiet („In area“) Gebiet, in das die Energie geliefert werden soll (EIC-Y-Code).
34. Herkunftsgebiet („Out area“) Gebiet, aus dem die Energie kommt (EIC-Y-Code).
35. Rechteinhaber Angabe des Marktteilnehmers, der über die betreffenden Übertragungsrechte verfügt oder zu deren Nutzung berechtigt ist (EIC-X-Code).
36. Übertragungsempfänger (falls zutreffend) Angabe des Marktteilnehmers, dem die Rechte übertragen werden, oder des Verantwortlichen für den Verbindungsleitungshandel (Interconnection Trade Responsible), den der Übertragende (siehe Rechteinhaber) als Nutzer der Rechte bestimmt (EIC-X-Code).
37. Kennung des Vertrags Vertragskennung der Zeitreiheninstanz. Von der Partei, die die Übertragungskapazität zuweist (z. B. ÜNB, Auktionsbetreiber oder Zuweisungsplattform), zugeteilte Nummer.
38. Art des Vertrags Die Vertragsart bestimmt die Bedingungen der Zuweisung und des Umgangs mit den Rechten, z. B. tägliche, wöchentliche, monatliche oder jährliche Auktion usw.
39. Frühere Kennung des Vertrags (falls zutreffend) Angabe eines früheren Vertrags zur Identifizierung der übertragenen Rechte.
40. Mengenmaßeinheit Maßeinheit, in der die Mengen in der Zeitreihe angegeben sind.
41. Kennung der Auktion (falls zutreffend) Kennung zur Verbindung der Kapazitätsrechte mit einer Reihe der von der Partei, die die Übertragungskapazität zuweist (z. B. ÜNB, Auktionsbetreiber oder Zuweisungsplattform), erstellten Spezifikationen.
42. Währung (falls zutreffend) Währung, in der der Geldbetrag angegeben ist.
43. Preisliche Maßeinheit (falls zutreffend) Maßeinheit, in der der Preis in der Zeitreihe angegeben ist.
44. Art der Kurve (falls zutreffend) Beschreibung der für die jeweilige Zeitreihe bereitgestellten Kurvenart (z. B. Block mit variabler Größe, Block mit fester Größe oder Punkt).
Zeitraum für die Primärzuweisung und Sekundärverfahren
45. Zeitspanne Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des Meldezeitraums.
46. Auflösung Auflösung, d. h. Anzahl der Zeiträume, in die sich die Zeitspanne gliedert (ISO 8601).
Zeitspanne für die Primärzuweisung und Sekundärverfahren
47. Position Relative Position eines Zeitraums innerhalb einer Zeitspanne.
48. Menge Bei der Primärauktion zugewiesene Menge. Bei Sekundärrechten: der nominierenden Partei zugewiesene Menge.
49. Höhe des Preises (falls zutreffend) Preis für jede bei der Primärzuweisung zugewiesene Mengeneinheit. Preis für jede auf dem Sekundärmarkt weiterverkaufte oder übertragene Mengeneinheit (falls zutreffend).
50. Gebotsmenge (falls zutreffend) Menge im ursprünglichen Gebotsdokument.
51. Höhe des Preises der Gebotsmenge (falls zutreffend) Im ursprünglichen Gebot oder beim Weiterverkauf genannter Preis je angeforderter Mengeneinheit.
Ursache für die Primärzuweisung und Sekundärverfahren
52. Code der Ursache (falls zutreffend) Code zur Angabe des Status der Zuweisung oder der Rechte.
53. Text der Ursache (falls zutreffend) Erläuterung des Ursachencodes.
Gebotsdokumentenkopf und -felder für organisierte Märkte (gilt für den Sekundärhandel)
54. Betroffene Partei Marktteilnehmer, für den das Gebot eingereicht wird (EIC-Code).
55. Rolle der betroffenen Partei Rolle der betroffenen Partei.
56. Teilbarkeit Angabe, ob die einzelnen Bestandteile des Gebots teilweise akzeptiert werden können oder nicht.
57. Kennung verbundener Gebote (falls zutreffend) Eindeutige Kennung für alle verbundenen Gebote.
58. Blockgebot Angabe, dass die Werte in dem Zeitraum ein Blockgebot darstellen und nicht geändert werden können.

Tabelle 4

Zu meldende Einzelheiten von Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit dem Gastransport –

Primär- und Sekundärkapazitätszuweisung bei Gas

Feld Nr. Feldinhalt Beschreibung
Gemeinsame Daten für Primär- und Sekundärzuweisungsverfahren
1. Kennung des Absenders Kennung der Partei, die als Eigentümer des Dokuments für dessen Inhalt verantwortlich ist.
2. Kennung des organisierten Marktplatzes Kennung des organisierten Marktplatzes.
3. Kennung des Verfahrens Der Auktion oder dem sonstigen Verfahren von der kapazitätszuweisenden Stelle zugewiesene Kennung.
4. Art des Gases Angabe der Art des Gases.
5. Kennung der Transporttransaktion Eindeutige, vom organisierten Markt oder dem Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) zugewiesene Kennung für die Kapazitätszuweisung.
6. Datum und Uhrzeit der Erstellung Erstellungsdatum und -uhrzeit der Transaktion.
7. Auktionseröffnungsdatum-/-zeit Datum und Uhrzeit der Öffnung der Auktion für die Gebotsabgabe.
8. Auktionsenddatum-/-zeit Datum und Uhrzeit der Beendigung der Auktion.
9. Art der Transporttransaktion Angabe der Art der zu meldenden Transporttransaktion, die gemäß den aktuell anwendbaren Industrienormen entsprechend dem Gas-Netzkodex über Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch zu melden sind.
10. Startdatum und -zeit Datum und Uhrzeit des Beginns der Laufzeit der Transporttransaktion.
11. Enddatum und -zeit Datum und Uhrzeit des Endes der Laufzeit der Transporttransaktion.
12. Angebotene Kapazität In der Maßeinheit angegebene Menge der im Rahmen der Auktion verfügbaren Kapazität. Nur für die Überwachung des Gebotsverhaltens relevant.
13. Kapazitätskategorie Zutreffende Kapazitätskategorie.
Daten für die Lebenszyklusmeldung
14. Art des Vorgangs Angabe des Statuscodes der zu meldenden Transporttransaktion, die gemäß den aktuellen anwendbaren Industrienormen entsprechend dem Gas-Netzkodex über Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch zu melden sind.
Daten für Mengen- und Preismeldung
15. Menge In der Maßeinheit angegebene Gesamtzahl der mit der Transporttransaktion zugewiesenen Einheiten.
16. Maßeinheit Verwendete Maßeinheit.
17. Währung Währung, in der der Geldbetrag angegeben ist.
18. Gesamtpreis Reservepreis zum Zeitpunkt der Auktion zuzüglich des Auktionsaufschlags oder (im Falle eines anderen Zuweisungsmechanismus) des regulierten Entgelts.
19. Fester oder variabler Reservepreis Angabe der Art des Reservepreises.
20. Reservepreis Angabe des Reservepreises für die Auktion.
21. Preisaufschlag Angabe des Preisaufschlags für die Auktion.
Daten zur Identifizierung des Transportortes und des Marktteilnehmers
22. Identifikation des Netzpunktes Innerhalb eines Netzes gemäß EIC-Code.
23. Bündelung Angabe der Bündelung.
24. Richtung Angabe der Richtung.
25. Kennung FNB 1 Kennung des FNB, für den die Datenmeldung erfolgt.
26. Kennung FNB 2 Kennung des korrespondierenden FNB
27. Kennung des Marktteilnehmers Marktteilnehmer, dem die Kapazität zugewiesen wird.
28. Bilanzgruppen- oder Portfoliocode Angabe der Bilanzgruppe (bzw. der Bilanzgruppen bei gebündelten Produkten), zu dem/denen der Transportkunde gehört, oder des vom Transportkunden verwendeten Portfolio-Codes, falls keine Bilanzgruppe vorliegt.
Nur bei Sekundärzuweisungen zu meldende Daten
29. Angewandtes Verfahren Angabe des angewandten Verfahrens.
30. Höchstgebot Höchstgebot, das der Übertragungsempfänger abzugeben bereit wäre, angegeben in der Währung je Maßeinheit.
31. Mindestgebot Mindestgebot, das der Übertragende zu akzeptieren bereit wäre, angegeben in der Währung je Maßeinheit.
32. Höchstmenge Höchstmenge, die der Übertragungsempfänger/Übertragende bei Erstellung des Handelsvorschlags zu erwerben/veräußern bereit wäre.
33. Mindestmenge Mindestmenge, die der Übertragungsempfänger/Übertragende bei Erstellung des Handelsvorschlags zu erwerben/veräußern bereit wäre.
34. An den FNB gezahlter Preis (zugrunde liegender Preis) Nur zutreffend, falls eine Zuweisung als Preis pro Maßeinheit vorliegt. Bei der Maßeinheit muss es sich um kWh/h handeln.
35. Vom Übertragungsempfänger an den Übertragenden gezahlter Preis Vom Übertragungsempfänger an den Übertragenden gezahlter Preis pro Maßeinheit, bei der es sich um kWh/h handeln muss.
36. Kennung des Übertragenden Marktteilnehmer, der die Kapazität überträgt.
37. Kennung des Übertragungsempfängers Marktteilnehmer, der die Kapazität erhält.
Nur bei Aufträgen im Rahmen von Auktionen für Primärzuweisungen zu meldende Datenfelder
38. Kennung des Gebots Von der meldenden Stelle zugewiesene numerische Kennung des Gebots.
39. Nummer der Auktionsrunde Natürliche Zahl (beginnend bei 1), die sich schrittweise erhöht, wenn eine Auktion kein Ergebnis bringt und mit neuen Parametern erneut durchgeführt wird. Bei Auktionen ohne Auktionsrunden (z. B. Day-Ahead-Auktionen) bleibt dieses Feld leer.
40. Gebotener Preis Gebotener Preis für jede Kapazitätseinheit ausschließlich des Reservepreises. Angabe in Preis pro Maßeinheit.
41. Gebotene Menge Menge, die geboten wird, angegeben in der Maßeinheit.

Tabelle 5

Meldepflichtige Einzelheiten von Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom

Feld Nr. Feldinhalt Beschreibung
Belegkopf des Fahrplans
1. Dokumentenkennung Eindeutige Kennung des Dokuments, für das die Zeitreihendaten übermittelt werden.
2. Version des Dokuments Version des übermittelten Dokuments. Ein Dokument kann mehrere Male übermittelt werden, wobei jede Übermittlung – beginnend mit 1 – schrittweise ansteigend als neue Version des Dokuments gekennzeichnet wird.
3. Art des Dokuments Code der übermittelten Dokumentenart.
4. Art des Prozesses Die Art des Prozesses auf welchen das Dokument verweist. Mögliche Werte sind:A01 – Day-Ahead FahrplanA02 – Intraday Fahrplanetc.anhängig davon, ob die Übermittlung in einer einzigen Übermittlung durchgeführt wird (Day-Ahead, Intraday am Ende des Tages) oder mittels mehrerer Übermittlungen die den Tag abdecken.
5. Art der Fahrplan-Klassifizierung Klassifizierung des Fahrplans nach Aggregation und Klassifizierungstyp.
6. Identität des Absenders Kennung der Partei, die das Dokument versandt hat und für dessen Inhalt verantwortlich ist (EIC-Code).
7. Rolle des Absenders Angabe der Rolle des Absenders (TSO, sonstige meldende Stelle).
8. Identität des Empfängers Kennung der Partei, die das Dokument erhält.
9. Rolle des Empfängers Angabe der Rolle des Empfängers.
10. Datum und Uhrzeit der Erstellung Datum und Uhrzeit der Übertragung der Fahrplandaten (ISO 8601).
11. Fahrplan-Zeitraum Anfangs- und Enddatum und –uhrzeit des Zeitintervalls welches vom Dokument, das den Fahrplan beinhaltet, umfasst wird.
12. Bereich Von dem Fahrplan-Dokument abgedeckter Bereich.
13. Subjektpartei (falls anwendbar) Die Partei die dem Fahrplan-Dokument unterliegt.
14. Subjektrolle (falls anwendbar) Angabe der Rolle des Subjekts.
15. Abstimmung-Zeitraum (falls anwendbar) Anfangs- und Enddatum und –zeit des Zeitraums welcher im Fahrplan abgestimmt wird.
Fahrplan-Zeitreihe
16. Absender Zeitreihen-Identifikation Vom Absender zu vergebende Bezeichnung der Zeitreihe. Diese muss einmalig das gesamte Dokument sein und die Vermeidung einer Duplikation des Produkts, der Art des Geschäftes, der Aggregationsebene des angegebenen Objektes, des Liefergebiets, des Herkunftsgebiets, der Zählpunktbezeichnung, der importierenden Bilanzgruppe, der exportierenden Bilanzgruppe, der Art der Kapazitätsreservierung und der Identifikation der Kapazitätsreservierung garantieren.
17. Absender Zeitreihen-Version Die Zeitreihen-Version wird nur geändert, wenn sich eine Zeitreihe ändert. Die Zeitreihen-Version muss die gleiche sein, wie die Version des Dokuments in welcher diese hinzugefügt oder geändert wurde. Wenn ein Dokument zurückgesandt wird, müssen alle Zeitreihen, unabhängig davon, ob diese geändert wurden oder nicht, noch einmal übermittelt werden. Im Falle der Löschung einer Zeitreihe, wird diese für alle Zeiträume mit Nullen ausgefüllt und zurückgesandt.
18. Art des Geschäfts Genauere Bezeichnung der Art des Geschäfts, für das ein Fahrplan abgegeben wird. z. B. Erzeugungsfahrplan, interner oder externer Handel
19. Produkt Identifizierung eines Energieproduktes wie Leistung, Energie, Blindleistung, Übertragungskapazität, etc. Mögliches Codes beinhalten z. B. (nicht abschließend): 8716867000016 – Wirkleistung
20. Aggregationsebene des angegebenen Objekts Identifikation der Aggregationsebene eines Fahrplans; z. B. Aggregation je Regelzone oder (virtueller) Zählpunkt (z. B. Übergabestelle).
21. Liefergebiet (falls anwendbar) Gebiet (Zone) in welches das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.
22. Herkunftsgebiet (falls anwendbar) Gebiet (Zone) aus welchem das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.
23. Zählpunktbezeichnung (falls anwendbar) Die Kennung des Ortes an dem ein oder mehrere Produkte gemessen werden.
24. Importierende Bilanzgruppe (falls anwendbar) Energie aufnehmende Bilanzgruppe.
25. Exportierende Bilanzgruppe (falls anwendbar) Energie abgebende Bilanzgruppe.
26. Art der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar) Bezeichnet wie eine bestimmte Kapazitätsreservierung ausgehandelt wurde; z. B. tägliche Auktion, wöchentliche Auktion.
27. Identifikation der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar) Verweis auf eine bestimmte Kapazitätsreservierung, die einem Fahrplan zugrunde liegt.
28. Maßeinheit Die Maßeinheit die zum Ausdruck der Menge in der Zeitreihe verwendet wird.
29. Kurvenart (falls anwendbar) Codierte Darstellung der beschriebenen Kurvenart.
Ursache (falls anwendbar)
30. Ursachencode (falls anwendbar) Code zur Angabe, dass die Begründung für eine Änderung im Ursachentext, wörtlich erfolgt.
31. Ursachentext (falls anwendbar) Wörtliche Begründung einer Änderung.
Zeitraum
32. Zeitintervall Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des Zeitintervalls des betreffenden Zeitraums (ISO 8601).
33. Auflösung Auflösung, d. h. Anzahl der Zeiträume, in die sich das Zeitintervall gliedert (ISO 8601).
Intervall, Wiederholende Felder
34. Position Relative Position eines Zeitraums innerhalb eines Zeitintervalls.
35. Menge Die geplante Menge des Produkts für die Position im Zeitintervall.

Tabelle 6

Meldepflichtige Einzelheiten von Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit Nominierung und Zuweisung von Gas

Feld Nr. Feldbezeichnung Beschreibung
1. Netzkopplungspunkt EIC Code des buchbaren Netzkopplungspunktes.
2. Richtung „Entry“/“Exit“.
3. Kennung der Bilanzgruppe des Absenders EIC Code der Bilanzgruppe.
4. Kennung der Bilanzgruppe des Empfängers EIC Code der Bilanzgruppe.
5. Kennung des Transportvertrages Zugeordneter Transportvertrag unter dem die Nominierung erfolgt
6. Zeitstempel der Datenerstellung Datum und Uhrzeit der Übertragung der Nominierungsdaten (ISO 8601).
7. Zeitintervall Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des Zeitintervalls des betreffenden Zeitraums (ISO 8601).
8. Technische Kapazität Bezogen auf den Netzkopplungspunkt.
9. Art der Information Day-Ahead Nominierung, Re-Nominierung oder Allokation.
10. Verfügbare technische Kapazität Bezogen auf den Netzkopplungspunkt.
11. Gesamte allokierte Menge Allokierte Leistung.
12. Nutzung der verfügbaren technischen Kapazität Dies ist die gesamte allokierte Menge bezogen auf die verfügbare technische Kapazität des Netzkopplungspunktes.
13. Nominierte Kapazität zum letztgültigen Re-Nominierungs-Zeitpunkt Nominierte Leistung.
14. Day-Ahead Allokation Ja oder nein.
15. Reduktion der Allokation Reduktion um welche Energiemenge pro Zeiteinheit
16. Gebuchte Kapazität Day-Ahead Gebuchte Leistungseinheiten.

Tabelle 7

Meldepflichtige Einzelheiten im Zusammenhang mit Regelreserveprodukte Strom

A.Ausschreibungen für die Vorhaltung von Regelleistung, alle Angebote

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Ausschreibung Bezeichnung der Ausschreibung.Format: Regelreservetyp_JJJJ_KWXX_(Zusatz)Werte Regelreservetyp: PRL ...... PrimärregelleistungSRL ...... SekundärregelleistungTRL ...... Ausfallsreserve- und TertiärregelleistungJJJJ ....... JahrKW ...... KalenderwocheXX ........ Nummer der KalenderwocheZusatz: z. B. für Second Call, Last Call
2. Zeitpunkt des Angebots Format: dd.mm.yyyy hh:mm
3. Angebotsnummer Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.
4. Regelreserveanbieter Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.
5. Produkt Alias Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
6. Lieferzeitraum von Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
7. Lieferzeitraum bis Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
8. Stunden Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
9. Leistung angeboten Regelreserveleistung, die angeboten wird.
10. Einheit von 9 Typischerweise MW.
11. Leistung akzeptiert Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat.
12. Einheit von 11 Typischerweise MW.
13. Leistungspreis Preis für die Vorhaltung von Regelreserve.
14. Einheit von 13 Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.
15. Energiepreis Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.
16. Einheit von 15 Typischerweise Euro/MWh.
17. Angebotswert Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.
18. Einheit von 17 Typischerweise Euro.
19. Rang Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für die Erteilung des Zuschlags.
20. Produkt ID Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).
21. Kennzeichnung Blockgebote Falls anwendbar.

BAusschreibungen für Regelenergiegebote (Anpassung der Energiepreise von Sekundär- und Tertiärregelreservegeboten soweit vorgesehen, kurzfristige Ausschreibungen Tertiäregelenergiegebote), alle Angebote

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Ausschreibung Bezeichnung der Ausschreibung.Format: Regelreservetyp_JJJJ_MM_DDWerte Regelreservetyp: SRL_DA ...... SekundärregelleistungTRL_DA ...... Ausfallsreserve- und TertiärregelleistungJJJJ ....... Jahr MM ...... Monat XX ........ Tag
2. Zeitpunkt des Angebots Format: dd.mm.yyyy hh:mm
3. Angebotsnummer Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.
4. Regelreserveanbieter Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.
5. Produkt Alias Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
6. Lieferzeitraum von Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
7. Lieferzeitraum bis Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
8. Stunden Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
9. Leistung angeboten Regelreserveleistung, die angeboten wird.
10. Einheit von 9 Typischerweise MW.
11. Leistung akzeptiert Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).
12. Einheit von 11 Typischerweise MW.
13. Leistungspreis Preis für die Vorhaltung von Regelreserve (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).
14. Einheit von 13 Euro/MW und Stunde der Vorhaltung.
15. Energiepreis Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.
16. Einheit von 15 Typischerweise Euro/MWh.
17. Angebotswert Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.
18. Einheit von 17 Typischerweise Euro.
19. Angebotsnummer Leistungsangebot Nur bei Anpassungen der Energiepreise. Verweis auf die Angebotsnummer des ursprünglichen Gebots. (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Marktet Makern kommen).
20. Aktivierte Energie Volumen tatsächlich aktivierter Regelreserve, das einem bestimmten Angebot zugeordnet ist.
21. Einheit von 20 Typischerweise MWh.
22. Rang Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für Energieabrufe.
23. Produkt ID Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).

C.Aktivierte Regelreserve (Zeitreihen im Viertelstundenraster)

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Zeitstempel Beginn der Viertelstunde. Format: dd.mm.yyyy hh:mm
2. SRL+ Menge Volumen aktivierter Sekundärregelenergie (ohne Ausfallsreserve 24).
3. Einheit von 2 Typischerweise MWh.
4. SRL- Menge Volumen aktivierter negativer Sekundärregelenergie.
5. Einheit von 5 Typischerweise MWh.
6. INC+ Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation. Richtung: Import
7. Einheit von 6 Typischerweise MWh.
8. INC- Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation. Richtung: Export
9. Einheit von 8 Typischerweise MWh.
10. Settlementpreis INC Verrechnungspreis für 6 und 8.
11. Einheit von 10 Typischerweise Euro/MWh.
12. SRL+ Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 2 in einer Viertelstunde.
13. Einheit von 12 Typischerweise Euro/MWh.
14. SRL- Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 4 in einer Viertelstunde.
15. Einheit von 14 Typischerweise Euro/MWh.
16. TRL+ Menge Volumen aktivierter positiver Tertiäregelenergie (beinhalte auch Mengen, die als Ausfallsreserve 26 zu verrechnen sind).
17. Einheit von 16 Typischerweise MWh.
18. TRL- Menge Volumen aktivierter negativer Tertiärregelenergie.
19. Einheit von 18 Typischerweise MWh.
20. TRL+ Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 16 in einer Viertelstunde.
21. Einheit von 20 Typischerweise Euro/MWh.
22. TRL- Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 18 in einer Viertelstunde.
23. Einheit von 22 Typischerweise Euro/MWh.
24. ARE Menge Volumen aktivierter Ausfallsreserve, die von 20 abzuziehen und 2 zuzuschlagen ist.
25. Einheit von 24 Typischerweise MWh.
26. ARE Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 24 in einer Viertelstunde.
27. Einheit von 26 Typischerweise Euro/MWh.
28. UA Menge Volumen Rücklieferung für ungewollten Austausch.
29. Einheit von 28 Typischerweise MWh.
30. UA Durchschnittspreis Preis Rücklieferung für ungewollten Austausch (EXAA Börsenpreis).
31. Einheit von 30 Typischerweise Euro/MWh.
32. IGCC+ Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation. Richtung: Import
33. Einheit von 32 Typischerweise MWh.
34. IGCC- Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation. Richtung: Export
35. Einheit von 34 Typischerweise MWh.
36. Settlementpreis IGCC Verrechnungspreis für 32 und 34.
37. Einheit von 36 Typischerweise Euro/MWh.

D.Informationen über die Ausschreibungen und deren Ergebnisse

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Ausschreibung Siehe oben Tabellen A und B, Feld 1.
2. Regelreservetyp Werte Regelreservetyp: PCR ...... PrimärregelleistungSCR ...... SekundärregelleistungTCR ...... Ausfallsreserve- und TertiärregelleistungSCE…….SekundärregelenergieTCE……Ausfallsreserve- und Tertiärregelenergie
3. Subtyp Werte: First CallSecond CallLast CallEmergency CallIntraday Emergency Call
4. Geplante Öffnung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
5. Geplante Schließung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
6. Lieferung von Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
7. Lieferung bis Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
8. Veröffentlichungsdatum Format: dd.mm.yyyy hh:mm
9. Ausschreibungseröffnung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
10. Ausschreibungsschließung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
11. Produkt Alias Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
12. Stunden Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
13. Ausgeschriebene Menge Regelreserveleistung, die in der Ausschreibung beschafft werden soll.
14. Einheit von 13 Typischerweise MW.
15. Angebotene Menge Summe der angebotenen Regelreserveleistungen.
16. Einheit von 15 Typischerweise MW.
17. Akzeptierte Menge Summe der angebotenen Regelreserveleistungen, die einen Zuschlag erhalten haben.
18. Einheit von 17 Typischerweise MW.
19. Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis für ein Regelreserveprodukt.
20. Einheit von 19 Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.
21. Teilnehmer Anzahl der Anbieter, die an der Ausschreibung teilnehmen.
22. Teilnehmer mit Zuschlag Anzahl der Anbieter mit bezuschlagten Angeboten.

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