Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel (Einzelhandel-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, wird verordnet:
Lehrberuf Einzelhandel
§ 1. (1) Der Lehrberuf Einzelhandel ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
Allgemeiner Einzelhandel,
Baustoffhandel,
Einrichtungsberatung,
Eisen- und Hartwaren,
Elektro-Elektronikberatung,
Feinkostfachverkauf,
Gartencenter,
Kraftfahrzeuge und Ersatzteile,
Lebensmittelhandel,
Parfümerie,
Schuhe,
Sportartikel,
Telekommunikation,
Textilhandel,
Uhren- und Juwelenberatung.
(2) Aufbauend auf die Inhalte des Schwerpunktes Allgemeiner Einzelhandel ist maximal die Ausbildung in einem der Schwerpunkte gemäß Z 2 bis Z 15 möglich.
(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau) zu bezeichnen.
(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Lehrberuf Einzelhandel
§ 1. (1) Der Lehrberuf Einzelhandel ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
Allgemeiner Einzelhandel,
Baustoffhandel,
Einrichtungsberatung,
Eisen- und Hartwaren,
Elektro-Elektronikberatung,
Feinkostfachverkauf,
Gartencenter,
Kraftfahrzeuge und Ersatzteile,
Lebensmittelhandel,
Parfümerie,
Schuhe,
Sportartikel,
Telekommunikation,
Textilhandel,
Uhren- und Juwelenberatung,
Digitaler Verkauf.
(2) Aufbauend auf die Inhalte des Schwerpunktes Allgemeiner Einzelhandel ist unbeschadet Abs. 2a maximal die Ausbildung in einem der Schwerpunkte gemäß Abs. 1 Z 2 bis Z 15 möglich.
(2a) Nur der Schwerpunkt gemäß Abs. 1 Z 16 kann ergänzend zu den Schwerpunkten gemäß Abs. 1 Z 1 bis Z 15 gewählt werden.
(2b) Der Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. In die Ausbildung in diesem Schwerpunkt kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 eingetreten werden.
(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau) zu bezeichnen.
(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Lehrberuf Einzelhandel
§ 1. (1) Der Lehrberuf Einzelhandel ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
Allgemeiner Einzelhandel,
Baustoffhandel,
Einrichtungsberatung,
Eisen- und Hartwaren,
Elektro-Elektronikberatung,
Feinkostfachverkauf,
Gartencenter,
Kraftfahrzeuge und Ersatzteile,
Lebensmittelhandel,
Parfümerie,
Schuhe,
Sportartikel,
Telekommunikation,
Textilhandel,
Uhren- und Juwelenberatung,
Digitaler Verkauf.
(2) Aufbauend auf die Inhalte des Schwerpunktes Allgemeiner Einzelhandel ist unbeschadet Abs. 2a maximal die Ausbildung in einem der Schwerpunkte gemäß Abs. 1 Z 2 bis Z 15 möglich.
(2a) Nur der Schwerpunkt gemäß Abs. 1 Z 16 kann ergänzend zu den Schwerpunkten gemäß Abs. 1 Z 1 bis Z 15 gewählt werden.
(Anm.: Abs. 2b aufgehoben durch BGBl. II Nr. 115/2023)
(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau) zu bezeichnen.
(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Arbeitsgebiet
§ 2. Das Arbeitsgebiet des/der Einzelhandelskaufmanns/frau umfasst insbesondere:
fachkräftebezogene Tätigkeiten in Handelsunternehmen oder anderen selbstständigen Unternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten, wobei
die Verkaufstätigkeit der Mittelpunkt des kaufmännischen Aufgabenfeldes ist.
Darüber hinaus steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben und
unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf.
Berufliche Handlungskompetenzen
§ 3. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule unter Berücksichtigung von § 23 und § 27 Berufsausbildungsgesetz (BAG) verfügt der/die Einzelhandelskaufmann/frau über folgende zentrale berufliche Handlungskompetenzen. Diese umfassen jeweils eine fachliche, methodische, personale und soziale Dimension. Sie befähigen den/die Einzelhandelskaufmann/frau in seinem/ihrem Beruf selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.
Allgemeiner Einzelhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel
plant im Bewusstsein für die Wichtigkeit von lebensbegleitendem Lernen seine/ihre (weitere) Aus- und Weiterbildung für seinen/ihren individuellen beruflichen und persönlichen Erfolg,
entwickelt durch Selbstreflexion persönliche Stärke,
bildet sich anhand der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgänge eine eigene Meinung und Position,
kann die Bedeutung eines gepflegten Erscheinungsbildes des Verkäufers oder der Verkäuferin erklären,
kann mit Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung einschlägiger Kommunikations- und Feedbackregeln in Dialog treten, sie informieren und beraten,
verkauft Waren und Dienstleistungen unter Einsatz seiner/ihrer Warenkenntnisse und bietet Serviceleistungen an,
nimmt Bestellungen und Kundenaufträge entgegen und wickelt diese ab,
kann die Grundlagen von Garantie und Gewährleistung erklären,
nimmt Reklamationen entgegen und behandelt diese,
kennt die Bedeutung einer nachhaltigen, ökologischen Produktion und die Auswirkungen der Globalisierung,
ermittelt den Warenbedarf und wirkt bei der Warenbeschaffung mit,
wirkt bei der Warenannahme und Warenkontrolle mit, kontrolliert und pflegt Warenbestände, zeichnet Ware aus und lagert diese,
platziert und präsentiert Waren im Verkaufsraum und wirkt bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
bedient die Kassa und führt Kassaabrechnungen durch,
wertet Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leitet Maßnahmen daraus ab,
wirkt bei der Planung und Organisation von Arbeitsprozessen mit,
setzt Informations- und Kommunikationstechniken ein,
arbeitet team-, kunden- und prozessorientiert und setzt dabei seine/ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein.
(2) Wird der Lehrling in einem der folgenden Schwerpunkte ausgebildet, verfügt der/die Einzelhandelskaufmann/frau über nachstehende zusätzliche berufliche Handlungskompetenzen:
Baustoffhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Baustoffhandel
liest Baupläne in Hinblick auf die fachgerechte Mengenübermittlung und Verwendung von Baustoffen,
informiert über die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Baustoffen, Bauhilfsstoffen sowie über die zur Be- und Verarbeitung erforderlichen Werkzeuge und Kleinmaschinen,
informiert über die bei der Verwendung von Baustoffen wesentlichen Rechtsvorschriften,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften und der Anwendungsmöglichkeiten,
holt Angebote auf Grund spezieller Kundenwünsche und Baupläne ein.
Einrichtungsberatung:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Einrichtungsberatung
liest Baupläne hinsichtlich einer möglichen Einrichtungsgestaltung und gestaltet Skizzen und Einrichtungspläne gemäß Kundenwünschen,
wirkt bei der Planung der Warenbeschaffung unter Berücksichtigung aktueller Wohntrends und Messeneuheiten, saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
wirkt bei der Einholung von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche und Einrichtungspläne mit,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und wirkt bei der Gestaltung von Kojen und Musterensembles mit Einrichtungsgegenständen mit,
entwickelt Einrichtungsideen unter Berücksichtigung von Funktion, Form und Farbe.
Eisen- und Hartwaren:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren
informiert über die fachgerechte Anwendung und Verwendung der einzelnen Produkte der Produktgruppen Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser und Materialien zur Befestigungstechnik,
berät Heimwerker/innen sowie gewerbliche Abnehmer/innen und bietet fachliche Hilfestellung an,
informiert über den Brandschutz, die Brandschutzklassen sowie über Versicherungswerte,
übernimmt Service- und Reparaturaufträge und wickelt diese ab,
wirkt bei der Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten mit.
Elektro-Elektronikberatung:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Elektro-Elektronikberatung
kann Gebrauchsanweisungen und Anleitungen für die Montage und Inbetriebnahme umsetzen,
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung neuer Technologien und Trends sowie der Produktzyklen und der Preisentwicklung mit,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften, der Einstellungen, der Anwendungsmöglichkeiten und der Inbetriebnahme,
informiert über die bei der Produktverwendung einzuhaltende Sicherheitsvorschriften vor dem Hintergrund der Regelungen der Produkthaftung,
informiert über Wirtschaftlichkeit, Energiebedarf und Energieeffizienz der Produkte unter Berücksichtigung von Kundenverhalten und Produktlebenszyklus.
Feinkostfachverkauf:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Feinkostfachverkauf
kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische sowie des Aussehens der Feinkostwaren (Brot und Backwaren, Käse, Wurst und Fleisch sowie spezielle Feinkostwaren),
beurteilt Fleischteile und Nebenprodukte nach ihrer Art und Qualität, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeit,
lagert, kühlt und pflegt das Feinkostsortiment fach- und produktgerecht,
bereitet das betriebliche Feinkostsortiment vor, stellt es bereit und präsentiert es verkaufsgerecht,
berät bei der Auswahl und Zusammenstellung sowie über die Zubereitung und informiert über den Verzehr von Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren,
garniert und stellt kalte und warme Imbissartikel her,
wirkt bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mit.
Gartencenter:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Gartencenter
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung des Kundenkreises, saisonaler und regionaler Erfordernisse, der Verkaufsschwerpunkte und des Marktsegments des Lehrbetriebs mit,
kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität und des Aussehens der Pflanzen,
informiert über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen sowie über gärtnerische Gestaltungsmöglichkeiten,
bereitet das betriebliche Warensortiment vor, stellt es bereit und präsentiert es verkaufsgerecht,
behandelt, pflegt und lagert Blumen und Pflanzen.
Kraftfahrzeuge und Ersatzteile:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile
wirkt bei der Beschaffungsplanung von Automobilen, deren Ersatzteilen und Zubehör mit,
informiert über Fahrzeugtechnologien, insbesondere deren Umwelt- und Sicherheitsaspekte und Betriebskosten bzw. Restwert,
erstellt Angebote auf Grund spezieller Kundenwünsche,
wirkt bei der Beratung hinsichtlich der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (zB Leasing) und Versicherungsmöglichkeiten mit,
informiert über die produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Gewährleistung, kraftfahrrechtliche Bestimmungen usw.).
Lebensmittelhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Lebensmittelhandel
kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische sowie des Aussehens der Nahrungs- und Genussmittel,
berät über die Aufbewahrung, Zusammenstellung, Zubereitung und informiert über den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln,
berät bei der Produktauswahl und bietet Serviceleistungen an,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und informiert über Aktionen und Ergänzungsartikel,
stellt Waren zusammen und verpackt diese gemäß Kundenwünschen,
wirkt bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mit.
Parfümerie:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Parfümerie
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung aktueller Trends, Designerlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht nach saisonalen und modischen Aspekten und Warengruppen,
berät bei der Produktauswahl hinsichtlich Parfums, Gesichts- und Körperpflegeprodukte und informiert über deren Zusammensetzung und Wirkungsweise,
berät über Make-Up hinsichtlich Stil, Farbe, Modetrends, Zusammensetzung und Verträglichkeit,
informiert über die Sonneneinwirkung auf der Haut sowie über Sonnenfilter und Hautpflege.
Schuhe:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Schuhe
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
bereitet das betriebliche Warensortiment vor, stellt es bereit, präsentiert es verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe, Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends und informiert über Materialien, Verträglichkeit und Pflege der Schuhe,
informiert über Schuhtypen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte und der Anatomie des Fußes,
bietet modische Kombinationen, Accessoires und Zubehör an,
führt Mehrkundenberatung durch.
Sportartikel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Sportartikel
präsentiert Sportartikel und Sportbekleidung verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe, Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends und informiert über Materialien, Verträglichkeit und Pflege der Textilien,
informiert über die richtige Verwendung von Sportgeräten sowie über die dazu notwendigen gesundheitlichen sowie physiotherapeutischen und orthopädischen Voraussetzungen,
bietet Kombinationen, Accessoires und Zusatzartikel an,
bietet Serviceleistungen des Sportartikelhandels an und führt diese aus,
berät über die für die verschiedenen Sportarten adäquaten Schutzausrüstungen.
Telekommunikation:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Telekommunikation
wendet Gebrauchsanleitungen sowie andere technische Unterlagen an,
bearbeitet branchenübliche Kundenanliegen (zB SIM-Karten tauschen, Sperren, Reparaturannahmen, Auskunft über Tarife und Einzelgesprächsnachweise usw.),
berät bei der Produktauswahl und informiert über grundlegende technische Entwicklungen und die Trends der angebotenen Warengruppen sowie über das entsprechende Zubehör,
informiert über Verbindungselemente unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten,
bietet Zusatzverkäufe an und führt Folgeverkäufe zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Anpassung an den technischen Fortschritt durch.
Textilhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Textilhandel
wirkt bei der Planung der Warenbeschaffung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien, saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe und Stil unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends sowie über die Zusammensetzung, die Verträglichkeit und die Pflege der Textilien und Accessoires,
schätzt Kunden und Kundinnen hinsichtlich der Konfektionsgröße und des persönlichen Kleidungstils richtig ein,
führt Mehrkundenberatung durch.
Uhren- und Juwelenberatung:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends,
informiert über die Pflege und Aufbewahrung von Schmuck, Edelsteinen und Perlen/Kulturperlen,
informiert über die Pflege und Handhabung von Uhren und Uhrbändern,
reinigt und pflegt Schmuck, Edelsteine und Perlen/Kulturperlen,
bietet uhren- und schmuckspezifische Serviceleistungen an.
Berufliche Handlungskompetenzen
§ 3. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule unter Berücksichtigung von § 23 und § 27 Berufsausbildungsgesetz (BAG) verfügt der/die Einzelhandelskaufmann/frau über folgende zentrale berufliche Handlungskompetenzen. Diese umfassen jeweils eine fachliche, methodische, personale und soziale Dimension. Sie befähigen den/die Einzelhandelskaufmann/frau in seinem/ihrem Beruf selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.
Allgemeiner Einzelhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel
plant im Bewusstsein für die Wichtigkeit von lebensbegleitendem Lernen seine/ihre (weitere) Aus- und Weiterbildung für seinen/ihren individuellen beruflichen und persönlichen Erfolg,
entwickelt durch Selbstreflexion persönliche Stärke,
bildet sich anhand der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgänge eine eigene Meinung und Position,
kann die Bedeutung eines gepflegten Erscheinungsbildes des Verkäufers oder der Verkäuferin erklären,
kann mit Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung einschlägiger Kommunikations- und Feedbackregeln in Dialog treten, sie informieren und beraten,
verkauft Waren und Dienstleistungen unter Einsatz seiner/ihrer Warenkenntnisse und bietet Serviceleistungen an,
nimmt Bestellungen und Kundenaufträge entgegen und wickelt diese ab,
kann die Grundlagen von Garantie und Gewährleistung erklären,
nimmt Reklamationen entgegen und behandelt diese,
kennt die Bedeutung einer nachhaltigen, ökologischen Produktion und die Auswirkungen der Globalisierung,
ermittelt den Warenbedarf und wirkt bei der Warenbeschaffung mit,
wirkt bei der Warenannahme und Warenkontrolle mit, kontrolliert und pflegt Warenbestände, zeichnet Ware aus und lagert diese,
platziert und präsentiert Waren im Verkaufsraum und wirkt bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
bedient die Kassa und führt Kassaabrechnungen durch,
wertet Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leitet Maßnahmen daraus ab,
wirkt bei der Planung und Organisation von Arbeitsprozessen mit,
setzt Informations- und Kommunikationstechniken ein,
arbeitet team-, kunden- und prozessorientiert und setzt dabei seine/ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein.
(2) Wird der Lehrling in einem der folgenden Schwerpunkte ausgebildet, verfügt der/die Einzelhandelskaufmann/frau über nachstehende zusätzliche berufliche Handlungskompetenzen:
Baustoffhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Baustoffhandel
liest Baupläne in Hinblick auf die fachgerechte Mengenübermittlung und Verwendung von Baustoffen,
informiert über die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Baustoffen, Bauhilfsstoffen sowie über die zur Be- und Verarbeitung erforderlichen Werkzeuge und Kleinmaschinen,
informiert über die bei der Verwendung von Baustoffen wesentlichen Rechtsvorschriften,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften und der Anwendungsmöglichkeiten,
holt Angebote auf Grund spezieller Kundenwünsche und Baupläne ein.
Einrichtungsberatung:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Einrichtungsberatung
liest Baupläne hinsichtlich einer möglichen Einrichtungsgestaltung und gestaltet Skizzen und Einrichtungspläne gemäß Kundenwünschen,
wirkt bei der Planung der Warenbeschaffung unter Berücksichtigung aktueller Wohntrends und Messeneuheiten, saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
wirkt bei der Einholung von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche und Einrichtungspläne mit,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und wirkt bei der Gestaltung von Kojen und Musterensembles mit Einrichtungsgegenständen mit,
entwickelt Einrichtungsideen unter Berücksichtigung von Funktion, Form und Farbe.
Eisen- und Hartwaren:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren
informiert über die fachgerechte Anwendung und Verwendung der einzelnen Produkte der Produktgruppen Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser und Materialien zur Befestigungstechnik,
berät Heimwerker/innen sowie gewerbliche Abnehmer/innen und bietet fachliche Hilfestellung an,
informiert über den Brandschutz, die Brandschutzklassen sowie über Versicherungswerte,
übernimmt Service- und Reparaturaufträge und wickelt diese ab,
wirkt bei der Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten mit.
Elektro-Elektronikberatung:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Elektro-Elektronikberatung
kann Gebrauchsanweisungen und Anleitungen für die Montage und Inbetriebnahme umsetzen,
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung neuer Technologien und Trends sowie der Produktzyklen und der Preisentwicklung mit,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften, der Einstellungen, der Anwendungsmöglichkeiten und der Inbetriebnahme,
informiert über die bei der Produktverwendung einzuhaltende Sicherheitsvorschriften vor dem Hintergrund der Regelungen der Produkthaftung,
informiert über Wirtschaftlichkeit, Energiebedarf und Energieeffizienz der Produkte unter Berücksichtigung von Kundenverhalten und Produktlebenszyklus.
Feinkostfachverkauf:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Feinkostfachverkauf
kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische sowie des Aussehens der Feinkostwaren (Brot und Backwaren, Käse, Wurst und Fleisch sowie spezielle Feinkostwaren),
beurteilt Fleischteile und Nebenprodukte nach ihrer Art und Qualität, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeit,
lagert, kühlt und pflegt das Feinkostsortiment fach- und produktgerecht,
bereitet das betriebliche Feinkostsortiment vor, stellt es bereit und präsentiert es verkaufsgerecht,
berät bei der Auswahl und Zusammenstellung sowie über die Zubereitung und informiert über den Verzehr von Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren,
garniert und stellt kalte und warme Imbissartikel her,
wirkt bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mit.
Gartencenter:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Gartencenter
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung des Kundenkreises, saisonaler und regionaler Erfordernisse, der Verkaufsschwerpunkte und des Marktsegments des Lehrbetriebs mit,
kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität und des Aussehens der Pflanzen,
informiert über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen sowie über gärtnerische Gestaltungsmöglichkeiten,
bereitet das betriebliche Warensortiment vor, stellt es bereit und präsentiert es verkaufsgerecht,
behandelt, pflegt und lagert Blumen und Pflanzen.
Kraftfahrzeuge und Ersatzteile:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile
wirkt bei der Beschaffungsplanung von Automobilen, deren Ersatzteilen und Zubehör mit,
informiert über Fahrzeugtechnologien, insbesondere deren Umwelt- und Sicherheitsaspekte und Betriebskosten bzw. Restwert,
erstellt Angebote auf Grund spezieller Kundenwünsche,
wirkt bei der Beratung hinsichtlich der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (zB Leasing) und Versicherungsmöglichkeiten mit,
informiert über die produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Gewährleistung, kraftfahrrechtliche Bestimmungen usw.).
Lebensmittelhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Lebensmittelhandel
kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische sowie des Aussehens der Nahrungs- und Genussmittel,
berät über die Aufbewahrung, Zusammenstellung, Zubereitung und informiert über den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln,
berät bei der Produktauswahl und bietet Serviceleistungen an,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und informiert über Aktionen und Ergänzungsartikel,
stellt Waren zusammen und verpackt diese gemäß Kundenwünschen,
wirkt bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mit.
Parfümerie:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Parfümerie
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung aktueller Trends, Designerlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht nach saisonalen und modischen Aspekten und Warengruppen,
berät bei der Produktauswahl hinsichtlich Parfums, Gesichts- und Körperpflegeprodukte und informiert über deren Zusammensetzung und Wirkungsweise,
berät über Make-Up hinsichtlich Stil, Farbe, Modetrends, Zusammensetzung und Verträglichkeit,
informiert über die Sonneneinwirkung auf der Haut sowie über Sonnenfilter und Hautpflege.
Schuhe:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Schuhe
wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
bereitet das betriebliche Warensortiment vor, stellt es bereit, präsentiert es verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe, Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends und informiert über Materialien, Verträglichkeit und Pflege der Schuhe,
informiert über Schuhtypen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte und der Anatomie des Fußes,
bietet modische Kombinationen, Accessoires und Zubehör an,
führt Mehrkundenberatung durch.
Sportartikel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Sportartikel
präsentiert Sportartikel und Sportbekleidung verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe, Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends und informiert über Materialien, Verträglichkeit und Pflege der Textilien,
informiert über die richtige Verwendung von Sportgeräten sowie über die dazu notwendigen gesundheitlichen sowie physiotherapeutischen und orthopädischen Voraussetzungen,
bietet Kombinationen, Accessoires und Zusatzartikel an,
bietet Serviceleistungen des Sportartikelhandels an und führt diese aus,
berät über die für die verschiedenen Sportarten adäquaten Schutzausrüstungen.
Telekommunikation:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Telekommunikation
wendet Gebrauchsanleitungen sowie andere technische Unterlagen an,
bearbeitet branchenübliche Kundenanliegen (zB SIM-Karten tauschen, Sperren, Reparaturannahmen, Auskunft über Tarife und Einzelgesprächsnachweise usw.),
berät bei der Produktauswahl und informiert über grundlegende technische Entwicklungen und die Trends der angebotenen Warengruppen sowie über das entsprechende Zubehör,
informiert über Verbindungselemente unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten,
bietet Zusatzverkäufe an und führt Folgeverkäufe zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Anpassung an den technischen Fortschritt durch.
Textilhandel:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Textilhandel
wirkt bei der Planung der Warenbeschaffung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien, saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe und Stil unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends sowie über die Zusammensetzung, die Verträglichkeit und die Pflege der Textilien und Accessoires,
schätzt Kunden und Kundinnen hinsichtlich der Konfektionsgröße und des persönlichen Kleidungstils richtig ein,
führt Mehrkundenberatung durch.
Uhren- und Juwelenberatung:
Der/die Einzelhandelskaufmann/frau – Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung
berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends,
informiert über die Pflege und Aufbewahrung von Schmuck, Edelsteinen und Perlen/Kulturperlen,
informiert über die Pflege und Handhabung von Uhren und Uhrbändern,
reinigt und pflegt Schmuck, Edelsteine und Perlen/Kulturperlen,
bietet uhren- und schmuckspezifische Serviceleistungen an.
Digitaler Verkauf:
Der/Die Einzelhandelskaufmann/frau mit dem zusätzlichen Schwerpunkt Digitaler Verkauf
kann die Einsatzmöglichkeiten von mobilen Endgeräten im Rahmen der Verkaufstätigkeit abschätzen, ist sich aber auch der Risiken der digitalen Welt bewusst,
kann mobile Endgeräte bei seinen/ihren Verkaufs- und Beratungsgesprächen kunden- und bedarfsgerecht einsetzen,
nutzt mobile Endgeräte beim Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln und anderer betrieblicher Serviceleistungen,
weiß mit Retouren aus dem Multi-Channel-Selling (Online kaufen – Offline retournieren) umzugehen,
wirkt beim Beantworten von online-Anfragen im Rahmen seines/ihres Tätigkeitsbereiches mit.
Berufsbild
§ 4. (1) Der Erwerb der angeführten beruflichen Handlungskompetenzen ist Ziel der Lehrlingsausbildung. Für die Ausbildung im Lehrberuf Einzelhandel wird das nachstehende Berufsbild, gegliedert in folgende Ausbildungsbereiche, festgelegt:
Der Ausbildungsbetrieb
1.1. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels
1.2. Der Ausbildungsbetrieb
1.3. Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt
1.4. Arbeitsorganisation und Ausbildung im dualen System
1.5. Information und Kommunikation
1.6. Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit
Persönliche und soziale Kompetenz
2.1. Persönlichkeitsentwicklung
2.2. Teamarbeit, Kooperation und Konfliktlösungskompetenz
2.3. Selbstverantwortung und Motivation
2.4. Meinungsbildung in gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Sachverhalten
Warensortiment
Beratung und Verkauf
4.1. Grundlagen
4.2. Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
4.3. Beratungs- und Verkaufsgespräche
4.4. Umtausch, Beschwerden und Reklamationen
4.5. Verhalten in schwierigen Situationen
Servicebereich Kassa
5.1. Kassensysteme und Kassieren
5.2. Kassaabrechnung
Marketing-Grundlagen
6.1. Verkaufsvorbereitung
6.2. Warenpräsentation
6.3. Werbemaßnahmen und Verkaufsförderung
6.4. Preisbildung
Warenwirtschaft
7.1. Grundlagen
7.2. Warenbestellung
7.3. Wareneingang
7.4. Warenlagerung
7.5. Bestandskontrolle und Inventur
Rechnungswesen
8.1. Grundlagen
Die angeführten Berufsbildpositionen sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne der beruflichen Handlungskompetenzen befähigt wird.
Allgemeiner Einzelhandel:
| Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Der Ausbildungsbetrieb | |||||
| 1.1 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels | |||||
| 1.1.1 | Kenntnis der Bedeutung und der Struktur des Einzelhandels | – | – | |||
| 1.1.2 | Kenntnis der Trends und Entwicklungen in der Branche | |||||
| 1.2 | Der Ausbildungsbetrieb | |||||
| 1.2.1 | Kenntnis der Rechtsform und der Betriebsform des Lehrbetriebes | |||||
| 1.2.2 | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche | |||||
| 1.2.3 | Kenntnis der jeweiligen betrieblichen Qualitätsvorgaben bzw. des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems | – | ||||
| 1.2.4 | – | – | Anwenden der betrieblichen Qualitätsvorgaben bzw. des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems | |||
| 1.2.5 | Funktionsgerechtes Verwenden der betrieblichen Einrichtungen, Geräte und technischen Hilfsmittel des Verkaufs | |||||
| 1.3 | Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt | |||||
| 1.3.1 | Kenntnis der Werte und Visionen des Ausbildungsbetriebes, der Ziele und der Marktposition des Lehrbetriebes sowie der Standorteinflüsse | |||||
| 1.3.2 | Kenntnis des betrieblichen Umfeldes samt der Geschäftsbeziehungen des Lehrbetriebs | |||||
| 1.3.3 | Kenntnis der Waren bzw. Warengruppen und Dienstleistungen des Lehrbetriebes | |||||
| 1.4 | Arbeitsorganisation und Ausbildung im dualen System | |||||
| 1.4.1 | Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen inklusive ihrer Aufgaben und Befugnisse im Betrieb | |||||
| 1.4.2 | Kenntnis der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||||
| 1.4.3 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag und aus dem Berufsausbildungsgesetz bzw. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz ergebenden Rechte und Pflichten | |||||
| 1.4.4 | Rechtliches und rechnerisches Kontrollieren des Gehaltszettels, der Lehrlingsentschädigung bzw. des Gehaltes | |||||
| 1.4.5 | Kenntnis der Inhalte und Ziele der Ausbildung sowie der einschlägigen Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten | |||||
| 1.4.6 | Kenntnis der Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung und der damit verbundenen rechtlichen Aspekte | |||||
| 1.5 | Information und Kommunikation | |||||
| 1.5.1 | Kenntnis der Grundlage des Datenschutzes | – | – | |||
| 1.5.2 | Anwenden aktueller Informations- und Kommunikationsmittel | |||||
| 1.5.3 | Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien und situationsgerechtes Einsetzen zur Kommunikation im Geschäftsbereich | |||||
| 1.6 | Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit | |||||
| 1.6.1 | Kenntnis der Grundlagen und Anwendung der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) | |||||
| 1.6.2 | Kenntnis der Sicherheitsrisiken um Unfälle zu vermeiden. Beachtung der rechtlichen Vorschriften, ökologischen Aspekte und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften | |||||
| 1.6.3 | Kenntnis der entsprechenden Vorschriften des Umweltschutzes und der Entsorgung | – | – | |||
| 1.6.4 | – | Mitwirken bei der rechtlich-betriebskonformen Abfallentsorgung | ||||
| 2. | Persönliche und soziale Kompetenz | |||||
| 2.1 | Persönlichkeitsentwicklung | |||||
| 2.1.1 | – | Finden von Lösungen und darauf aufbauend Fällen von berufstypischen Entscheidungen im Kompetenzbereich | ||||
| 2.1.2 | – | Beurteilen der Qualität der durchgeführten Arbeiten und Ableiten von möglichen Verbesserungen | ||||
| 2.1.3 | Entwickeln der Fähigkeit die Allgemeinbildung zu vertiefen und fachspezifisch einzusetzen | |||||
| 2.2 | Teamarbeit, Kooperation und Konfliktlösungskompetenz | |||||
| 2.2.1 | Eigenständiges Arbeiten im Team und Identifizieren mit der Aufgabe im Unternehmen | |||||
| 2.2.2 | – | Zielgruppengerechtes und lösungsorientiertes Kommunizieren mit Kunden und Kundinnen, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen und anderen Personengruppen | ||||
| 2.2.3 | Selbst motiviertes Arbeiten, Fähigkeiten zur Selbstreflexion und Annehmen und Geben von Feedback | |||||
| 2.3 | Selbstverantwortung und Motivation | |||||
| 2.3.1 | Kenntnis des eigenen Verantwortungsbereiches | |||||
| 2.3.2 | Bewusstmachen des eigenen Handelns, Erkennen von Konsequenzen und Einbeziehen dieser in die persönliche Weiterentwicklung | |||||
| 2.3.3 | Kenntnis der Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie Erkennen und Planen der eigenen beruflichen Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten | |||||
| 2.4 | Meinungsbildung in gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Sachverhalten | |||||
| 2.4.1 | Kenntnis über den Aufbau und die Wirkungsweise des demokratischen Systems in Österreich, insbesondere im Zusammenhang mit demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten | |||||
| 2.4.2 | – | Kenntnis der Mitgliedschaften Österreichs in europäischen und internationalen Organisationen und der sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen | ||||
| 2.4.3 | Kenntnis der grundlegenden marktwirtschaftlichen und sozialpolitischen Zusammenhänge | – | ||||
| 2.4.4 | – | Verstehen von Medienberichten zu gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitischen Themen | ||||
| 3. | Warensortiment | |||||
| 3.1 | Kenntnis des betrieblichen Sortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit | |||||
| 3.2 | Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen und Produktdeklaration | |||||
| 4. | Beratung und Verkauf | |||||
| 4.1 | Grundlagen | |||||
| 4.1.1 | Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen und der rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen von Kaufverträgen und ihrer Bestandteile | – | ||||
| 4.1.2 | Kenntnis des Ablaufes und der Gestaltung des Verkaufsgespräches | – | – | |||
| 4.1.3 | Kenntnis der Regeln der verkaufsorientierten Gesprächsführung | – | ||||
| 4.1.4 | – | Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln sowie Serviceleistungen | ||||
| 4.1.5 | Fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Ware | – | – | |||
| 4.1.6 | – | Kenntnis der Bedeutung einer nachhaltigen, ökologischen Produktion und der Auswirkungen der Globalisierung | ||||
| 4.2 | Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten | |||||
| 4.2.1 | Kenntnis des betriebsinternen Erscheinungsbildes und der Bedeutung des gepflegten Erscheinungsbildes eines Verkäufers oder einer Verkäuferin | – | – | |||
| 4.2.2 | Freundliches und zuvorkommendes Begrüßen und Verabschieden von Kunden/innen | – | – | |||
| 4.2.3 | Kenntnis der Bedeutung von Kundenbindungsprogrammen | – | ||||
| 4.2.4 | Anwenden und Erläutern des Nutzens des Kundenbindungsprogramms für Betrieb und Kunden/innen | – | ||||
| 4.3 | Beratungs- und Verkaufsgespräche | |||||
| 4.3.1 | Führen von Verkaufsgesprächen, Ermitteln des Bedarfs und der Wünsche der Kunden und Kundinnen und Ableiten von Verkaufsargumenten; Berücksichtigen von Fragen und Einwänden der Kundinnen und Kunden | |||||
| 4.3.2 | Beraten in Verkaufssituationen entsprechend der Produktkenntnis in sprachlich richtiger Form; Eingehen auf unterschiedliche Kundentypen, Kundenwünsche und Kundenerwartungen | |||||
| 4.3.3 | Informieren und Beraten über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts- und Preisunterschiede sowie bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage auf Grund der Waren- und Verkaufskenntnisse | |||||
| 4.3.4 | – | Verwenden und Verstehen der für den Beruf relevanten Fachausdrücke und üblichen Bezeichnungen | ||||
| 4.3.5 | Mitwirken bei der Erstellung von Angeboten und/oder Informationen über die betriebliche Leistung | |||||
| 4.3.6 | – | – | Führen einfacher Beratungs- und Verkaufsgespräche in englischer Sprache | |||
| 4.3.7 | – | Umgehen mit schwierigen Gesprächssituationen | ||||
| 4.4 | Umtausch, Beschwerden und Reklamationen | |||||
| 4.4.1 | – | Kenntnis und Information über Grundlagen von Garantie und Gewährleistung | ||||
| 4.4.2 | Kenntnis der branchenrelevanten Regelungen zum Konsumentenschutz | |||||
| 4.4.3 | Bearbeiten von Beschwerden, Reklamationen und Umtausch nach den betrieblichen Regelungen unter Beachtung der branchenüblichen Vorgangsweisen | |||||
| 4.5 | Verhalten in schwierigen Situationen | |||||
| 4.5.1 | Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Ladendiebstahl und rechtskonformes und betriebsspezifisch angemessenes Verhalten in diesen Situationen | |||||
| 5. | Servicebereich Kassa | |||||
| 5.1 | Kassensysteme und Kassieren | |||||
| 5.1.1 | – | Kenntnis und Anwendung der mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen; Bedienen der Kassa | ||||
| 5.1.2 | – | Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen zur Ausstellung von Rechnungen | ||||
| 5.1.3 | – | Verantwortungsvolles Abwickeln des Zahlungsvorganges mit dem Kassasystem (zB Scannerkassa) des Lehrbetriebs unter Beachtung der dabei vom Betrieb vorgegebenen Regeln im Kundenumgang | ||||
| 5.1.4 | – | Kennen aller im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel und Überprüfen dieser anhand der Merkmale auf ihre Echtheit und Gültigkeit | ||||
| 5.1.5 | – | – | Bearbeiten besonderer Situationen an der Kassa (zB eine Wechselgeldreklamation, Retouren) | |||
| 5.1.6 | – | Erstellen von Belegen im Rahmen des betrieblichen Kassensystems sowie Ausrechnen und Ausweisen der Umsatzsteuer | ||||
| 5.2 | Kassaabrechnung | |||||
| 5.2.1 | – | – | Durchführen des Kassaabschlusses | |||
| 6. | Marketing-Grundlagen | |||||
| 6.1 | Verkaufsvorbereitung | |||||
| 6.1.1 | Kenntnis und Durchführung der Verkaufsvorbereitung | |||||
| 6.2 | Warenpräsentation | |||||
| 6.2.1 | Kenntnis der Grundregeln der Warenpräsentationen unter Berücksichtigung der betrieblichen Regelungen und Anforderungen | – | ||||
| 6.2.2 | – | Mitwirken bei der zielgruppen- und anlassbezogenen Umsetzung der Warenpräsentation unter Berücksichtigung der Kundenerwartungen | ||||
| 6.2.3 | Betreuen der Regale und sonstigen Präsentations- und Verkaufsflächen entsprechend den betrieblichen Regelungen und fachgerechtes Platzieren der Ware sowie einfache Dekorationsarbeiten | – | ||||
| 6.2.4 | Kenntnis und Anwendung der Preisauszeichnungsvorschriften | |||||
| 6.3 | Werbemaßnahmen und Verkaufsförderung | |||||
| 6.3.1 | Kenntnis der Grundlagen der werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen | – | ||||
| 6.3.2 | – | Mitwirken bei der Organisation und Durchführung von betriebsspezifischen verkaufsfördernden Maßnahmen | ||||
| 6.3.3 | – | Kenntnis der werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen der Branche | ||||
| 6.4 | Preisbildung | |||||
| 6.4.1 | – | Kenntnis der relevanten, für den Einzelhandelsbetrieb geltenden Faktoren für die Preisgestaltung | ||||
| 6.4.2 | – | Kenntnis der betrieblichen Kosten, ihrer Zusammensetzung und Auswirkungen auf die Rentabilität und Preisgestaltung | ||||
| 6.4.3 | – | Kenntnis der Bestandteile der Kalkulation | ||||
| 7. | Warenwirtschaft | |||||
| 7.1 | Grundlagen | |||||
| 7.1.1 | – | – | Kenntnis des branchen- und betriebsüblichen Beschaffungswesens | |||
| 7.1.2 | – | Durchführen der Arbeiten im Rahmen des betrieblichen Warenwirtschaftssystems | ||||
| 7.1.3 | – | Kenntnis über die betrieblichen Bezugsquellen und Einkaufsmöglichkeiten | ||||
| 7.1.4 | – | Kenntnis über die relevanten Bedingungen und Regelungen des Warenbezuges | ||||
| 7.2 | Warenbestellung | |||||
| 7.2.1 | – | Grundkenntnisse über das Einholen und Vergleichen von Angeboten | ||||
| 7.2.2 | – | Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfs unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel | ||||
| 7.2.3 | – | – | Mitwirken bei der Festlegung von Bestellmengen und Bestellzeitpunkte unter Beachtung der Einkaufsgewohnheiten der Kunden/innen | |||
| 7.2.4 | – | – | Vornehmen von Bestellungen in verschiedenen Kommunikationsformen unter Berücksichtigung von Menge, Preis und Qualität | |||
| 7.2.5 | – | – | Grundkenntnisse über die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einer falschen Bestellung | |||
| 7.3 | Wareneingang | |||||
| 7.3.1 | – | – | Überwachen von Lieferterminen und Setzen von Maßnahmen bei Lieferverzug | |||
| 7.3.2 | – | Annehmen von Waren und Überprüfen der Wareneingänge und Bearbeiten der Lieferpapiere | ||||
| 7.3.3 | – | Feststellen von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen unter Einschluss anfallender schriftlicher Arbeiten | ||||
| 7.4 | Warenlagerung | |||||
| 7.4.1 | Kenntnis der Lagerungsvorschriften, der Organisation und der Arbeitsabläufe im Lager | |||||
| 7.4.2 | – | Mitwirken bei der produktgerechten Lagerung unter Beachtung von Ordnung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit | ||||
| 7.4.3 | – | Kenntnis der Aufgaben der in den Bereichen Warenwirtschaft und Lagerung eingesetzten Vorrichtungen und Geräte, für die keine formalen Ausbildungen erforderlich sind | ||||
| 7.5 | Bestandskontrolle und Inventur | |||||
| 7.5.1 | Prüfen der Warenbestände auf Menge und Qualität | |||||
| 7.5.2 | – | Einleiten von entsprechenden Maßnahmen bei Bestandsabweichungen | ||||
| 7.5.3 | Kenntnis der Bedeutung und Mitarbeit bei notwendigen Arbeiten bei der Inventur | |||||
| 8. | Rechnungswesen | |||||
| 8.1 | Grundlagen | |||||
| 8.1.1 | – | Kenntnis über die Aufgaben und die Funktion sowie wichtiger Begriffe des betrieblichen Rechnungswesens und der verschiedenen Belege | ||||
| 8.1.2 | – | Grundkenntnisse über betriebliche Steuern und Abgaben | ||||
| 8.1.3 | – | – | Kenntnis der verschiedenen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen | |||
| 8.1.4 | – | Bearbeiten und Interpretieren von Dateien und Statistiken | ||||
| 8.1.5 | Durchführen von einschlägigen Schriftverkehrsarbeiten inklusive Ablage | |||||
| 8.1.6 | – | – | Grundkenntnisse über den Zahlungsverkehr mit Lieferanten/innen, Kunden/innen, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten | |||
| 8.1.7 | – | – | Grundkenntnisse des Verfahrens bei Zahlungsverzug | |||
| 8.1.8 | – | Grundkenntnisse des betrieblichen Rechnungswesens | ||||
| 8.1.9 | Kenntnis des Kaufvertrages und seiner Bestandteile | |||||
(2) Für die zusätzliche Ausbildung in einem der Schwerpunkte werden folgende ergänzende und konkretisierende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Berufsbildpositionen sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne der beruflichen Handlungskompetenzen befähigt wird.
Baustoffhandel:
| Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3. | Warensortiment | |||||
| 3.3 | Kenntnis des Sortiments nach dem Warenschlüssel für Baustoffe (Grundbaustoffe für den Hoch- und Tiefbau sowie Baustoffe und Elemente für den Ausbau) | |||||
| 3.4 | Kenntnis der für die Ver- und Bearbeitung der Baustoffe notwendigen Werkzeuge und Kleinmaschinen | |||||
| 3.5 | – | Kenntnis über Bauchemie, Baubiologie und Ökologie | ||||
| 4. | Beratung und Verkauf | |||||
| 4.1 | Grundlagen | |||||
| 4.1.7 | Grundkenntnisse über die verschiedenen Bauverfahren sowie spezifischer Begriffe (Tiefbau, Hochbau) | – | – | |||
| 4.1.8 | Grundkenntnisse über Baukonstruktionen und ihrer Merkmale | – | ||||
| 4.1.9 | – | – | Kenntnis über Feuchtigkeits- und Brandschutz, Wärme- und Schalldämmung | |||
| 4.1.10 | Grundkenntnisse über das Lesen von Bauplänen im Hinblick auf die fachgerechte Verwendung bzw. den Einsatz von Baumaterialien | – | ||||
| 4.1.11 | – | – | Kenntnis der für den Einsatz der Baustoffe wesentlichen baurechtlichen Bestimmungen | |||
| 4.1.12 | Grundkenntnisse über die EU-Bauprodukte-Verordnung | |||||
| 4.3 | Beratungs- und Verkaufsgespräche | |||||
| 4.3.8 | – | – | Informieren über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten | |||
| 7. | Warenwirtschaft | |||||
| 7.2 | Warenbestellung | |||||
| 7.2.6 | – | Einholen von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche und Baupläne | ||||
Einrichtungsberatung:
| Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
|---|---|---|---|
| 1. | Der Ausbildungsbetrieb | ||
| 1.5 | Information und Kommunikation | ||
| 1.5.4 | Durchführen der für den Einrichtungsfachhandel spezifischen Schriftverkehrsarbeiten, insbesondere Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferauskünfte, Ablage und Evidenz | ||
| 4. | Beratung und Verkauf | ||
| 4.1 | Grundlagen | ||
| 4.1.7 | – | Mitwirken beim Erstellen von Skizzen und Einrichtungsplänen nach Kundenwünschen | |
| 4.1.8 | – | Lesen und Verstehen von Bauplänen | |
| 4.3 | Beratungs- und Verkaufsgespräche | ||
| 4.3.8 | – | Entwickeln von Einrichtungsideen unter Berücksichtigung von Funktion, Form und Farbe | |
| 6. | Marketing-Grundlagen | ||
| 6.2 | Warenpräsentation | ||
| 6.2.5 | Mitwirken bei der Gestaltung von Kojen und Musterensembles | ||
| 7. | Warenwirtschaft | ||
| 7.1 | Grundlagen | ||
| 7.1.5 | – | Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung von aktuellen Wohntrends und Messeneuheiten sowie saisonaler und regionaler Erfordernisse und Verkaufsschwerpunkte | |
| 7.2 | Warenbestellung | ||
| 7.2.6 | – | Mitwirken bei der Einholung von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche und Einrichtungspläne | |
| 7.4 | Warenlagerung | ||
| 7.4.4 | Kenntnis und Beachtung der produktspezifischen Lagervoraussetzungen (zB Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit) und Überwachung des Lagerbestandes | ||
Eisen- und Hartwaren:
| Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
|---|---|---|---|
| 3. | Warensortiment | ||
| 3.3 | Kenntnis des betrieblichen Warensortiments (insbesondere Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser, Materialien zur Befestigungstechnik) hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe, Eigenschaften, Form, Ausführung, Sorten, Qualität, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit | ||
| 4. | Beratung und Verkauf | ||
| 4.1 | Grundlagen | ||
| 4.1.7 | Grundkenntnisse über die produktbezogenen Normen und rechtlichen Bestimmungen zB über die Entsorgung und die damit verbundenen Kosten von für den Eisen- und Hartwarenhandel typischen Produkten und über die den Handel treffenden Rücknahmeverpflichtungen (Batterie- und Lampenverordnung) | ||
| 4.1.8 | Grundkenntnisse über Anleitungen für die Montage und die Inbetriebnahme von Arbeitsmaschinen und Geräte | ||
| 4.1.9 | Grundkenntnisse über die notwendigen Anschlusswerte | – | |
| 4.1.10 | Kenntnis der Ver- und Bearbeitung von Holz, Metall und Beton und die dafür notwendigen Werkzeuge und Maschinen | ||
| 4.1.11 | Kenntnis der für die Anwendung der Maschinen und Geräte notwendigen Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen | ||
| 4.1.12 | – | Kenntnis über Energiebedarf, Anschlusswerte und Leistung der Elektromaschinen | |
| 4.1.13 | Kenntnis der produktbezogenen Normen und Bestimmungen zB ÖNORMEN, Brandklassen | ||
| 4.1.14 | – | Kenntnis über Brandschutzwerte und Schalldämmung | |
| 4.1.15 | – | Kenntnis über das Erstellen von Schließplänen | |
| 4.1.16 | Kenntnis über die Möglichkeiten der Zustellung und Montage | ||
| 4.1.17 | Kenntnis des fachgerechten Einbaus von Beschlägen (zB Türschließer) | ||
| 4.1.18 | – | – | Kenntnis und Beratung über Brandschutzklassen und die Versicherungswerte von Tresoren und anderen feuerfesten Schränken |
| 4.1.19 | Kenntnis über die Wirtschaftlichkeit und den Energiebedarf der Produkte für den vom Kunden oder der Kundin vorgesehenen Einsatz | ||
| 4.1.20 | – | Grundkenntnisse über Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten | |
| 4.3 | Beratungs- und Verkaufsgespräche | ||
| 4.3.8 | – | – | Informieren über Brandschutzklassen und Versicherungswerte von Tresoren und anderen feuerfesten Schränken |
| 4.3.9 | Übernehmen und Abwickeln von Serviceaufträgen | ||
| 4.3.10 | Informieren über Ersatzteile und Zubehör | ||
| 4.3.11 | – | – | Informieren über Brandschutz |
| 4.3.12 | Beraten von Heimwerker/innen bzw. gewerblichen Abnehmer/innen und Anbieten fachlicher Hilfestellungen | ||
| 4.3.13 | Informieren über die fachgerechte Anwendung und Verwendung der einzelnen Produkte der Produktgruppen Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser, Materialien zur Befestigungstechnik | ||
| 4.3.14 | Informieren über den Energiebedarf, die Anschlusswerte und die Leistung von Elektromaschinen und Geräten | ||
| 4.3.15 | Mitwirken bei der Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten | ||
| 4.3.16 | – | Beraten auf Basis der Kundenangaben hinsichtlich der technischen Infrastruktur, für die Inbetriebnahme eines technischen Gerätes zB Anschlüsse für Strom laut Typenschild bzw. Gebrauchsanleitung und/oder Schaltplan | |
| 4.4 | Umtausch, Beschwerden und Reklamationen | ||
| 4.4.4 | – | Übernehmen und Abwickeln von Reparaturaufträgen unter Berücksichtigung der Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen | |
Elektro-Elektronikberatung:
| Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
|---|---|---|---|
| 1. | Der Ausbildungsbetrieb | ||
| 1.5 | Information und Kommunikation | ||
| 1.5.4 | – | Durchführen der für den Elektro- und Elektronikhandel spezifischen Schriftverkehrsarbeiten, insbesondere Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferauskünfte, Ablage und Evidenzen | |
| 3. | Warensortiment | ||
| 3.3 | Kenntnis der im Elektro- und Elektronikhandel üblichen generellen und markenspezifischen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke | ||
| 3.4 | – | Grundkenntnisse über produktspezifische physikalische Kennwerte und Leistungsmerkmale (zB Leistung, Spannung) und die Berücksichtigung dieser hinsichtlich der Produktverwendung | |
| 3.5 | Kenntnis über notwendige Kennzeichnung betreffend Energieeffizienz und fachgerechte Entsorgung | ||
| 4. | Beratung und Verkauf | ||
| 4.1 | Grundlagen | ||
| 4.1.7 | Lesen von Gebrauchsanweisungen und Anleitungen für Montage und Inbetriebnahme | – | |
| 4.1.8 | Grundkenntnisse über die Anschlusswerte und die Energieberatung | – | |
| 4.1.9 | – | Kenntnis über Energiebedarf, Anschlusswerte und Leistung der Elektro- und Elektronikgeräte | |
| 4.1.10 | Kenntnis über die technische Installation und elektronische Einstellung der Geräte | ||
| 4.1.11 | Kenntnis der produktbezogenen Normen und rechtlichen Bestimmungen, zB über die Entsorgung von für den Elektrohandel typischen Produkten (Kühl- und Gefriergeräte-Entsorgungsplakette) und die damit verbundenen Kosten und über den Handel treffende Rücknahmeverpflichtungen (Batterie- und Lampenverordnung) und Elektroaltgeräteverordnung | ||
| 4.1.12 | Kenntnis über Möglichkeiten der Zustellung und Montage bzw. Einbau | ||
| 4.3 | Beratungs- und Verkaufsgespräche | ||
| 4.3.8 | Informieren über die bei der Produktverwendung einzuhaltende Sicherheitstechnik im Hinblick auf Produkthaftung | ||
| 4.3.9 | – | Kenntnis und Beratung über die Wirtschaftlichkeit und den Energiebedarf und die Energieeffizienz der Produkte für den vom Kunden vorgesehenen Einsatz unter Berücksichtigung des gesamten Produktlebenszyklus | |
| 4.3.10 | – | Abklären der technischen Infrastruktur beim Kunden für die Inbetriebnahme eines technischen Gerätes: zB Anschlüsse für Strom und Wasser laut Typenschild bzw. Gebrauchsanleitung und/oder Schaltplan, Einbaumöglichkeiten, Absicherung | |
| 4.3.11 | – | Abklären der räumlichen Voraussetzungen beim Kunden für Abmessungen, Abstand, Lautstärke bzw. Klangvolumen | |
| 4.3.12 | Informieren über die Richtung der technischen Entwicklung und die Trends der angebotenen Warengruppe | ||
| 4.3.13 | Informieren über das für die Verwendung der technischen Geräte benötigte Zubehör | ||
| 4.3.14 | Informieren über Verbindungselemente unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten beim Kunden oder der Kundin | ||
| 4.3.15 | – | Durchführen von Zusatz- und Folgeverkäufen zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Adaptierung an den technischen Fortschritt im Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte | |
| 7. | Warenwirtschaft | ||
| 7.1 | Grundlagen | ||
| 7.1.5 | – | Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung neuer Technologien und Trends sowie der Produktzyklen und der Preisentwicklung | |
Feinkostfachverkauf:
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