Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Verwendung eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems auf einem Abschnitt der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-10-16
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 100 Abs. 5b StVO 1960 wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.

§ 2. Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie der Datenerhebung sind anzuzeigen.

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 16. Oktober 2015 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Verwendung eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems auf einem Abschnitt der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt), BGBl. II Nr. 169/2007, in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt geändert wird (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2008), BGBl. II Nr. 429/2008, tritt mit Ablauf des 15. Oktober 2015 außer Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.