Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Aufhebung der Verordnung „Beschluss der Fachgruppentagung“ der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und Verordnung „Beschluss der Fachgruppentagung“ der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 59 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2016, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. März 2016, V 136-141/2015-20, dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugestellt am 4. April 2016, zu Recht erkannt:
Die Verordnung „Beschluss der Fachgruppentagung“ der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 7. Oktober 2011, verlautbart in der „Oberösterreichischen Wirtschaft“ vom 21. Dezember 2012, Nr. 51/52, betreffend Grundumlage 2013, und in der „Oberösterreichischen Wirtschaft“ vom 13. Dezember 2013, Nr. 50, betreffend Grundumlage 2014, sowie die Verordnung „Beschluss der Fachgruppentagung“ der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Niederösterreich vom 28. September 2012, verlautbart in der „Niederösterreichischen Wirtschaft“ vom 20. Dezember 2013, Nr. 51/52, betreffend Grundumlage 2014, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
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