Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2016 – WBV 2016)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2016-01-01
Letzte Aktualisierung 2025-08-06
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 55
Änderungshistorie JSON API
1.A.1 Personal [pro Universität] (nach Geschlecht, Personalkategorie, Zählkategorie
Anzahl Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag 31. Dezember
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Personal alle Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Geschlecht – Frauen – Männer
Personalkategorie – wissenschaftliches/künstlerisches Personal – Professorinnen und Professoren – Äquivalente – Dozentinnen und Dozenten – Assoziierte Professorinnen und Professoren (KV) – wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (KV) – darunter Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten auf Laufbahnstellen (§ 13b Abs. 3 UG) – darunter über F E-Projekte drittfinanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung – Allgemeines Personal – darunter über F E-Projekte drittfinanziertes allgemeines Personal – darunter Ärztinnen und Ärzte mit ausschließlichen Aufgaben in öffentlichen Krankenanstalten – darunter Krankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt und Tierpflege in medizinischen Einrichtungen
Zählkategorie – Köpfe – Vollzeitäquivalente/Jahresvollzeitäquivalente
1.A.2 Anzahl der Berufungen an die Universität [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig] (nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber, Berufungsart)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Berufung an die Universität Besetzung (Dienstantritt) von Professuren gemäß §§ 98 und 99 UG
Geschlecht – Frauen – Männer
Herkunftsuniver-sität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber – eigene Universität – andere Herkunftsuniversität/Dienstgeber national – Herkunftsuniversität/Dienstgeber Deutschland – Herkunftsuniversität/Dienstgeber übrige EU – Herkunftsuniversität/Dienstgeber Schweiz – Herkunftsuniversität/Dienstgeber übrige Drittstaaten
Berufungsart – Berufung gemäß § 98 UG – Berufung gemäß § 99 Abs. 1 UG – Berufung gemäß § 99 Abs. 3 UG
1.A.3 Frauenquote in Kollegialorganen [pro Universität] (nach Geschlecht, Monitoring-Kategorie, Zählkategorie)
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Stichtag, Zeitraum Stichtag 31. Dezember bzw. bei Kollegialorganen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. Dezember beendet haben, die Zusammensetzung zum letzten Zeitpunkt des Tätigwerdens innerhalb des Kalenderjahres
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Frauenquoten Geschlechterrepräsentanz in ausgewählten Universitätsorganen mit besonderer Berücksichtigung der mindestens 50%-Frauenquote in Kollegialorganen
Geschlecht – Frauen – Männer
Monitoring-Kategorie – Rektorat – Rektorin oder Rektor – Vizerektorinnen und Vizerektoren – Universitätsrat – Vorsitzende oder Vorsitzender – sonstige Mitglieder – Senat – Vorsitzende oder Vorsitzender – sonstige Mitglieder – Habilitationskommissionen – Berufungskommissionen – Curricularkommissionen – sonstige Kollegialorgane
Zählkategorie – Kopfzahlen – Anteile in % – Frauenquoten-Erfüllungsgrad
1.A.4 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern (Lohngefälle in ausgewählten Verwendungen/Gender Pay Gap) [pro Universität] (nach Geschlecht, Personalkategorie, Zählkategorie)
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Lohngefälle zwischen Frauen und Männern/ Gender Pay Gap Unterschiede in den Gehältern zwischen Frauen und Männern auf Basis aller im Kalenderjahr von der Universität geleisteten Lohn- bzw. Gehaltszahlungen an sämtliche Personen der ausgewählten Verwendungen; die Normierung der Gehaltszahlungen erfolgt auf Grundlage der Bildung von Jahresvollzeit-äquivalenten, die Darstellung der Unterschiede erfolgt in der Form „Frauenlöhne entsprechen ...% der Männerlöhne“
Ausgewählte Verwendungen sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 28, 81 bis 83 und 85 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni; falls im Kalenderjahr einer dieser Verwendungskategorien bei einem oder beiden Geschlechtern weniger als 3 Personen (Kopfzahl) zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes für die jeweilige Verwendungskategorie anstatt des Lohngefälles die Ausprägung „n.a.“ anzuführen
Geschlecht – Frauen – Männer
Personalkategorie – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (§ 98 UG, beamtet oder vertragsbedienstet) – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (§ 98 UG, KV) – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (§ 99 Abs. 1 UG) – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis sechs Jahre befristet und unbefristet (§ 99 Abs. 3 UG) – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (§ 99 Abs. 4 UG, via Universitätsdozentin oder Universitätsdozent bzw. via Assoziierte Professorin oder Assoziiertem Professor) – Assoziierte/r Professor/in (§ 99 Abs. 6 UG/§ 27 KV) – Personengruppe der Universitätsprofessor/inn/en – Universitätsdozentin oder Universitätsdozent – Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor (KV) – Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor (KV) – Universitätsassistentin oder Universitätsassistent auf Laufbahnstellen (§ 13b Abs. 3 UG) – kollektivvertragliche Professorin oder kollektivvertraglicher Professor (§ 98, § 99 Abs. 1, § 99 Abs. 3, § 99 Abs. 4 UG)
Zählkategorie – Kopfzahlen – Lohngefälle
1.A.5 Repräsentanz von Frauen in Berufungsverfahren [pro Universität] (nach Geschlecht, Prozessschritte, Chancenindikator, Zählkategorie)
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Geschlechter-repräsentanz Anzahl von Frauen und Männern sowie Frauenanteil im jeweiligen Prozessschritt des Verfahrens
Berufungsverfahren Verfahren gemäß § 98 UG, die im Kalenderjahr zum Dienstantritt einer Professorin/eines Professors geführt haben unabhängig davon, ob die Berufung bereits im Vorjahr erfolgt ist
Geschlecht – Frauen – Männer
Durchschnittliche Frauenanteile bei empfehlenden Personen/Kollegialorganen – Durchschnittlicher Fraueanteil Berufungskommission – Durchschnittlicher Frauenanteil Gutachter/innen
Durchschnittliche Frauenanteile in einzelnen Verfahrensstufen – Durchschnittlicher Frauenanteil Bewerber/innen – Durchschnittlicher Frauenanteil Hearing – Durchschnittlicher Frauenanteil Berufungsvorschlag – Durchschnittlicher Frauenanteil unter neu berufenen Professor/innen
Chancenindikator – Selektionschance für Frauen – Hearing – Selektionschance für Frauen – Berufungsvorschlag – Berufungschance für Frauen
Zählkategorie – Anteil in % – Chancenindikator
Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem Auslandsaufenthalt [pro Universität] (nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Gastlandkategorie)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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wissenschaftliches/ künstlerisches Personal Angehörige der Universität gemäß § 94 Abs. 2 UG
Auslandsaufenthalt Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen)
Geschlecht – Frauen – Männer
Aufenthaltsdauer – weniger als 5 Tage – 5 Tage bis zu 3 Monate – länger als 3 Monate
Gastlandkategorie – EU – Drittstaaten
1.C.1 Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig] (nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der Auftrag-/Fördergeber-Organisation)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Erlöse geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität
FE-Projekte Forschungsarbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird
Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste Arbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird
Auftrag-/ FördergeberOrganisation – EU – andere internationale Organisationen – Bund (Ministerien) – Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen) – Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) – FWF – FFG – ÖAW – Jubiläumsfonds der ÖNB – sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.) – Unternehmen – Private (Stiftungen, Vereine etc.) – sonstige
Sitz der Auftrag-/ FördergeberOrganisation – national – EU – Drittstaaten
1.C.2 Investitionen in Infrastruktur im FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig, pro Investitionsbereich]
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Investitionen Erst- und Ersatzinvestitionen
Forschungs-infrastrukturen/ Infrastrukturen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste mit einem Anschaffungswert von EURO 100.000 inkl. USt und darüber – Großgeräte/Großanlagen [(zB NMR Geräte, HPC)] – Core Facilities [(zB Biobanken, Genomics)] – Elektronische Datenbanken – Räumliche Forschungsinfrastruktur [(zB Reinräume)] – Sonstige Forschungsinfrastruktur
2.A.1 Professorinnen/Professoren und Äquivalente [pro Universität, pro Curriculum mit gesonderter Darstellung der Unterrichtsfächer derLehramtsstudien] (nach Personalkategorie)
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Stichtag für Vollzeitäquivalente Stichtag 31. Dezember des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres gemäß BidokVUni
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Zeitraum für Jahresvollzeitäquivalente Das dem Berichtsjahr vorangegangene Jahr gemäß BidokVUni.
Professorinnen/ Professoren und Äquivalente Verwendungen 11, 12, 14, 81, 82 und 85 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 zur BidokVUni
Zuordnung der Professorinnen/ Professoren und Äquivalente nach ISCED-F-2013-Studienfeldern (3. Ebene) Die Jahresvollzeitäquivalente und Vollzeitäquivalente der Professor/innen und Äquivalente entsprechend der Kennzahl 1.A.1 (Professor/inn/en, Dozent/inn/en und Assoziierte Professor/inn/en) sind vollständig den gemäß § 51 Abs. 2 Z 14g UG definierten ISCED-F-2013-Studienfeldern (3. Ebene) zuzuordnen; das ISCED-Studienfeld 0114 „Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung“ ist nicht als eigenes Studienfeld darzustellen; vielmehr werden die diesem Studienfeld zugehörigen Studien gemäß § 3 Abs. 2 UniFinV anhand der Unterrichtsfächer/Spezialisierungen und deren zugrunde liegenden Fachbezeichnungen nach Stammfächern den entsprechenden Studienfeldern zugeordnet; darüber hinaus werden die aus dieser Zuordnung resultierenden Studien kumuliert als gesonderte Teilmenge der Gesamtsumme aller Studienfelder dargestellt. An den Medizinischen Universitäten haben, bedingt durch den zu leistenden Klinischen Mehraufwand, Abschlagsätze auf Grundlage von § 29 Abs. 5 UG zur Anwendung zu kommen.
Personalkategorie – Professorinnen und Professoren (Verwendungen 11, 12, 81 und 85 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 zur BidokVUni) – Dozentinnen und Dozenten (Verwendung 14) – Assoziierte Professorinnen und Professoren (Verwendung 82)
Zählkategorie – Vollzeitäquivalente – Jahresvollzeitäquivalente
2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien [pro Universität] (nach Studienart, Studienform, Programmbeteiligung)
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Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
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eingerichtete Studien Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien (inklusive Studien in Kooperation mit anderen Universitäten oder Hochschulen), die im Stichtagssemester begonnen werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Universitätslehrgänge, deren Curriculum in Kraft getreten ist.
Studienart – Diplomstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Bachelorstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Masterstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin) – davon PhD-Doktoratsstudien – angebotene Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierungen im Lehramtsstudium – Universitätslehrgänge für Graduierte unter Berücksichtigung der Instrumente – andere Universitätslehrgänge
Studienform – Präsenzstudien – davon zur Gänze englischsprachig studierbar – davon berufsbegleitend studierbar – Fernstudien – davon zur Gänze englischsprachig studierbar – davon berufsbegleitend studierbar
Programmbeteiligung – internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree Programme – nationale Studienkooperationen – davon gemeinsame Studienprogramme gemäß § 54d UG – davon gemeinsam eingerichtete Studien gemäß § 54e UG – sonstige Studienkooperationen
2.A.3 Studienabschlussquote [pro Universität, Studienart] (nach Geschlecht)
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Zeitraum Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
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Studienabschlussquote Anteil der abgeschlossenen fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien oder Masterstudien an allen beendeten fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien zumindest im dritten Semester oder Masterstudien pro Berichtsstudienjahr. Studienabschlüsse innerhalb der Nachfrist des vorangegangenen Berichtsstudienjahres (ohne Meldung im Berichtsstudienjahr) werden dem Berichtsstudienjahr zugerechnet.
Studienart – Bachelor-/Diplomstudien – Masterstudien
Geschlecht – Frauen – Männer
2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Verfahrensschritte)
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Anzahl Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
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Bewerberin, Bewerber jede Person, die zur Feststellung des Vorliegens der besonderen Zulassungsbedingungen für ein ordentliches Studium antritt
Besondere Zulassungs-bedingungen – § 63 Abs. 1 Z 4 UG: Zulassungsprüfungen für künstlerische Studien – § 63 Abs. 1 Z 5 UG: Überprüfung der sportlichen Eignung für sportwissenschaftliche Studien – § 63 Abs. 1a Z 4 UG: Eignung für das Studium und die jeweilige berufliche Tätigkeit zur Zulassung zu einem Lehramtsstudium oder einem Studium für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen – §§ 63a Abs. 1 und 7 UG: qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und Doktoratsstudien – § 63a Abs. 8 UG: Aufnahmeverfahren in Master- und Doktoratsstudien, die ausschließlich in Fremdsprache angeboten werden – § 71b UG: Aufnahmeverfahren in besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien – § 71c UG: Aufnahmeverfahren in vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien – § 71d UG: Aufnahmeverfahren in an einer Universität besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien
Geschlecht – Frauen – Männer
Verfahrensschritte – angemeldet – angetreten – zulassungsberechtigt
2.A.5 Anzahl der Studierenden [pro Universität] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Studierendenkategorie, Personenmenge)
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Anzahl Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004
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Studierende sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004)
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Studierenden-kategorie – ordentliche Studierende – außerordentliche Studierende
Personenmenge – im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) – bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert um Personenmenge PN)
2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)
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Zeitraum Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
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Prüfungsaktive Studien Prüfungsaktiv ist ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium, sofern der oder die Studierende im betreffenden Studium mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterstunden erbracht hat
Geschlecht – Frauen – Männer
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)
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Anzahl Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004
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belegte ordentliche Studien Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Geschlecht – Frauen – Männer
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing) [pro Universität] (nach Geschlecht, Gastland, Art der Mobilitätsprogramme)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing) ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich)
Geschlecht – Frauen – Männer
Gastland – EU – Drittstaaten
Art der Mobilitätsprogramme – ERASMUS+ (SMS) – Studienaufenthalte – ERASMUS+ (SMT) – Studierendenpraktika – Universitätsspezifische Mobilitätsprogramme – sonstige
2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming) [pro Universität] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der Mobilitätsprogramme)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming) ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – EU – Drittstaaten
Art der Mobilitätsprogramme – ERASMUS+ (SMS) – Studienaufenthalte – ERASMUS+ (SMT) – Studierendenpraktika – Universitätsspezifische Mobilitätsprogramme – sonstige
2.B.1 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [pro Universität] (nach Geschlecht, Personalkategorie, Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstruktur)
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Anzahl, Stichtag Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004 mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember
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Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum 31. Dezember.
Universität Universität gemäß § 6 Abs. 1 UG oder jene Kapitalgesellschaften gemäß § 10 Abs. 1 UG, an denen die Universität Gesellschaftsanteile entweder zu 100% (Tochter-Gesellschaften) oder teilweise (Beteiligungen) hält
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Personalkategorie (Verwendung) – drittfinanzierte wissenschaftliche /künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sonstige Verwendung
Ausbildungsstruktur – strukturierte Doktoratsausbildung mit mindestens 30 Wochenstunden Beschäftigungsausmaß – strukturierte Doktoratsausbildung mit weniger als 30 Wochenstunden Beschäftigungsausmaß – nicht-strukturierte Doktoratsausbildung
3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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Studienabschlüsse abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Art des Abschlusses – Erstabschluss – Weiterer Abschluss
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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Studienabschlüsse abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Abschlüsse in der Toleranzstudiendauer Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich zwei Semester, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß § 9 Abs. 3 UniStEV 2004 zu ermitteln.
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Art des Abschlusses – Erstabschluss – Weiterer Abschluss
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit studienbezogenem Auslandsaufenthalt [pro Universität] (nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthalts)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September), das dem Berichtsjahr vorangegangen ist
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Studienabschlüsse mit studienbezogenem Auslandsaufenthalt Erhebungsdaten der Statistik Austria aufgrund § 9 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz anlässlich des Abgangs der Studierenden (UStat 2 Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte) im Bereich ordentlicher Studienabschlüsse an öffentlichen Universitäten
Geschlecht – Frauen – Männer
Gastland des Auslandsaufenthaltes – EU – Drittstaaten
3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig] (nach Typus von Publikationen, nach internationalen Ko-Publikationen)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung
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wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen (unabhängig vom Medium/darunter auch nicht-textliche wie zB Filme)
Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23 bis 28 und 81 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Typus von Publikationen – Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern – erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und AHCI-Fachzeitschriften – erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften – erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken – sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen – künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger – Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern – Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke – Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken
Internationale Ko-Publikationen Wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen des Typus „erstveröffentlichte Beiträge in SCI-, SSCI- und AHCI-Fachzeitschriften“, die in Kooperation mit einem oder mehreren Partnerinnen und Partnern unter Nennung mindestens einer ausländischen Hochschule/Forschungseinrichtung veröffentlicht werden.
3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig] (nach Geschlecht, Vortragsort, Veranstaltungs-Typus)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Vortrag oder Präsentation science to science/ art to art Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter
Vortrag oder Präsentation science to public Sämtliche Vorträge des wissenschaftlichen Personals an ein nicht-wissenschaftliches Zielpublikum
wissenschaftliche/ künstlerische Veranstaltung (science to science/ art to art) Kongresse, Konferenzen, Tagungen, Seminare etc., deren Ziel die Weitergabe und Diskussion von auf wissenschaftlichen/künstlerischen Standards erarbeiteten Erkenntnissen zumindest eines/einer Vortragenden oder Präsentatoren/-innen ist und diese dem wissenschaftlichen Austausch innerhalb einer Wissenschaftsdisziplin/Kunstdisziplin dient und/oder interdisziplinär ausgelegt ist. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Veranstaltungen, deren Ziel die Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse an ein Fachpublikum sind (science to science/art to art)
Veranstaltung zur Vermittlung/ Verbreitung von Fachwissen an ein nicht-wissenschaftliches Publikum (science to public/ art to public) Leistungsschauen, Informationsveranstaltungen etc, deren Ziel die Vermittlung bzw. Verbreitung von Fachwissen an ein nicht-wissenschaftliches/nicht-künstlerisches Publikum ist (science to public/ art to public)
Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23 bis 28 und 81 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Geschlecht – Frauen – Männer
Vortragsort – Inland – Ausland
Veranstaltungstypus – science to science/art to art – science to public/art to public
3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge [pro Universität] (nach Patenterteilung, Art der Verträge, Verwertungspartnerinnen und -partnern, Verwertungs-Spin-Offs)
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Anzahl Gesamtanzahl der innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) erfolgten Neuzugänge
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Patentanmeldungen zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des EPÜ bzw. des PCT sind, im Berichtszeitraum angemeldet wurden, wobei jedes angemeldete Patent einzeln gezählt wird. Bei der Erteilung eines Patents nach dem EPÜ sind die nationalen Validierungen nicht einzeln zu zählen. Darüber hinaus sind jene Prioritäts-Patentanmeldungen durch Dritte zu erfassen, die aufgrund einer Rechteübertragung durch die Universität durchgeführt werden, und der Anmeldegegenstand eine Diensterfindung der Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, darstellt.
Patenterteilung – national – EU/EPÜ – Drittstaaten
Lizenzverträge Anzahl der Verträge, die die Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) betreffen. Erfasst werden nur jene Lizenzverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Optionsverträge zu zählen sind Verträge betreffend die Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen. Erfasst werden nur jene Optionsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Verkaufsverträge gezählt werden Verträge betreffend den Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How). Erfasst werden nur jene Verkaufsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Art der Verträge – Lizenzverträge – Optionsverträge – Verkaufsverträge
Verwertungspartner-innen und –partner – Anzahl der Unternehmen – Anzahl der (außer)universitären Forschungseinrichtungen Falls im Kalenderjahr insgesamt weniger als 3 Verwertungspartnerinnen und –partner zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes anstatt der Anzahl der Verwertungspartnerinnen und –partner die Ausprägung „n.a.“ anzuführen.
Verwertungs-Spin-Offs Verwertungs-Spin-offs sind Unternehmensgründungen der Universität bzw. Unternehmen, an welchen die Universität direkt oder indirekt beteiligt ist bzw. Unternehmen für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren, dh. die Gründung wäre ohne Nutzung dieser Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste oder eines daraus resultierenden Schutzrechts (zB Patente, Lizenzen etc.) nicht erfolgt. Zu zählen sind Neugründungen im Berichtsjahr. – Anzahl der Verwertungs-Spin-Offs
Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist:
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4.1 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission einschließlich aller Klinischen Studien [pro Universität] (nach Begutachtungstyp)
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Begutachtungen einschließlich Klinischer Studien im Kalenderjahr erstmals durch die Ethikkommission durchgeführte Begutachtungen einschließlich aller Klinischer Studien. Durchführung von Beurteilungen Klinischer Studien und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)). Davon Begutachtung im eigenen Bereich der Universität/Medizinischen Fakultät Begutachtung für Externe
Klinische Studien systematische Untersuchungen von Medikamenten, von bestimmten Behandlungsformen bzw. medizinischen Interventionen oder von Medizinprodukten, die einer Genehmigung der Ethikkommission unterliegen. Dies umfasst auch klinische Prüfungen gemäß § 2a Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/1983, in der jeweils geltenden Fassung, bzw. eines Medizinprodukts gemäß § 3 Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996, in der jeweils geltenden Fassung.
Kategorien – Klinische Prüfung eines Arzneimittels (registriert/nicht registriert) – nicht interventionelle Studie (NIS) gemäß Arzneimittelgesetz – Klinische Prüfung eines Medizinproduktes – Sonstige Studien (alle anderen Studien)
Ethikkommission vom Senat eingerichtete Kommission gemäß § 30 UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung
4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von Klinischen Studien im eigenen Bereich der Universität [pro Universität]
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer an allen klinischen Studien, die bei Beendigung der Studie der Ethikkommission zu melden sind, aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens
Klinische Studien systematische Untersuchungen von Medikamenten, von bestimmten Behandlungsformen bzw. medizinischen Interventionen oder von Medizinprodukten, die einer Genehmigung der Ethikkommission unterliegen. Dies umfasst auch Klinische Prüfungen gemäß § 2a Arzneimittelgesetz bzw. eines Medizinprodukts gemäß § 3 Medizinproduktegesetz
Kategorien – Klinische Prüfung eines Arzneimittels (registriert/nicht registriert) – nicht interventionelle Studie (NIS) gemäß Arzneimittelgesetz – Klinische Prüfung eines Medizinprodukt – Sonstige Studien (alle anderen Studien)
Beendigung Beendigung der Klinischen Studie im Sinne des § 2a Abs. 4 Arzneimittelgesetz bzw. gemäß § 3 Abs. 10 Medizinproduktegesetz
4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt [pro Universität] (nach Geschlecht, Dienstgeberin oder Dienstgeber)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Ausbildungsvertrag Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß § 8 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, in der jeweils geltenden Fassung
Dienstgeberin oder Dienstgeber – Universität – Krankenanstaltenträger
Geschlecht – Frauen – Männer
4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste [pro Universität]
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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verlängerter Dienst verlängerter Dienst gemäß § 4 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, BGBl. I Nr. 8/1997, in der jeweils geltenden Fassung
Datenbedarfskennzahlen gemäß § 14 für sämtliche Universitäten:
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1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro [pro Universität]
Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Aufwendungen in Euro Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c, d, e und f Univ. Rech-nungsabschlussVO, BGBl. II Nr. 292/2003, in der jeweils geltenden Fassung [a) Löhne Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt: – Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro – Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG in Euro
Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG Bundespersonal, das am 31. Dezember 2003 an der Universiät tätig war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter, gegebenenfalls in Ausbildung (§ 132 UG), steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist
1.2 Erlöse aus Verwertungs-Spin-Offs sowie Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen in Euro [pro Universität] (nach Art der Erlöse)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Erlöse Die im Rechnungsjahr tatsächlich einlangenden Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs
Lizenzverträge Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (z. B. Patente, Urheberrechte)
Optionsverträge Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen
Verkaufsverträge Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (z. B. Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How)
Verwertungs-Spin-Offs Unternehmensgründungen bzw. –beteiligungen der Universität für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren
Art der Erlöse – Verwertungs-Spin-Offs – Lizenzverträge – Optionsverträge – Verkaufsverträge
1.3 Erlöse aus privaten Spenden in Euro [pro Universität] (nach Spendengeber, Sitz des Spendengebers)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Erlöse Wert für erbrachte Geldleistungen an die Universität
Spenden Unentgeltliche Bereitstellung von Geld durch Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung der Universität jeweils über einem Betrag von 3.500 Euro, mit Ausnahme jener Unternehmen, an denen die Universität beteiligt ist. Als Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit dürfen über Spenden finanzierte Hörsäle, Professuren o.ä. Namen von spendenden Unternehmen bzw. Privatpersonen tragen, wobei dies nicht mit der Verwendung von Firmenlogos o.ä. einhergehen darf.
Spendengeber – Privatpersonen – Unternehmen – Private Stiftungen – sonstige
Sitz der Spendengeber – national – sonstige EU – Drittstaaten
1.4 Kosten der Lehre in Euro [pro Universität, pro KLR-Disziplinengruppe] (nach Zählkategorie)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Kosten Die Gesamtsumme der Kosten gemäß § 4 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten (KLRV Universitäten), BGBl. II Nr. 69/2017 für Leistungen gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 KLRV Universitäten. Für die Kosten gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 KLRV Universitäten sind Normkosten gemäß Anlage 1 KLRV Universitäten anzusetzen.
KLR-Disziplinengruppen an der Universität vorhandene KLR-Disziplinengruppen gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten
Prüfungsaktive Studien Anzahl der prüfungsaktiven Studien auf Ebene der KLR-Disziplinengruppen gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten entsprechend Kennzahl 2.A.6 „Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“
Studienabschlüsse Anzahl der abgeschlossenen Studien auf Ebene der KLR-Disziplinengruppe gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten. Zu zählen sind abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 UniStEV 2004) eingeschränkt auf ordentliche Studien, der Studienarten Diplomstudium, Bachelorstudium und Masterstudium.
Zuordnung der Studien zum Rechnungsjahr Für die Berechnung der Kosten sind jene prüfungsaktiven Studien und Studienabschlüsse heranzuziehen, die im Studienjahr beginnend mit 1. Oktober des dem Rechnungsjahr vorangehenden Jahres bis 30. September des Rechnungsjahres erfasst wurden.
Zählkategorie – Kosten absolut – Kosten je prüfungsaktivem Studium – Kosten je Studienabschluss
1.5 Kosten der Forschung und Entwicklung/EEK in Euro [pro Universität, pro KLR-Disziplinengruppe] (nach Zählkategorie)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Kosten Die Gesamtsumme der Kosten gemäß § 4 KLRV Universitäten für Leistungen gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 bis Z 4 KLRV Universitäten. Für die Kosten gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 KLRV Universitäten sind Normkosten gemäß Anlage 1 KLRV Universitäten anzusetzen.
KLR-Disziplinengruppen an der Universität vorhandene KLR-Disziplinengruppen gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten
Personalkategorie Summe der Jahresvollzeitäquivalente der Personalkategorien gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 2 KLRV Universitäten (Professor/innen und Äquivalente)
Zählkategorie – Kosten absolut – Kosten je Professor/in und Äquivalent
1.6 Personal in ausgewählten Verwendungen nach Fächergruppen in Vollzeitäquivalenten [pro Universität, pro Fächergruppe] (nach Personalkategorie, Geschlecht, Zählkategorie)
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Stichtag für Vollzeitäquivalente Stichtag 31. Dezember des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres gemäß BidokVUni
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Zeitraum für Jahresvollzeitäquivalente Das dem Berichtsjahr vorangegangene Jahr gemäß BidokVUni.
Personal Sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 26 bis 28 und 81 bis 83 sowie 85 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Zuordnung des Personals nach Fächergruppen Zuordnung von Teilergebnissen der Wissensbilanz-Kennzahl 1.A.1 (Jahresvollzeitäquivalente und Vollzeitäquivalente) zu den Fächergruppen gemäß Anlage 4 (Zuordnungstabelle ÖFOS 2012 – Fächergruppen), unabhängig davon, wie viel Zeit innerhalb der einzelnen Personalkategorien tatsächlich für Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste aufgewendet wird. Die Zuordnung der Personalkategorien zu den Fächergruppen erfolgt nach dem Überwiegensprinzip auf Basis der organisatorischen Zuordnung auf Institutsebene oder damit vergleichbaren Organisationseinheiten, unter Berücksichtigung von 70 vH Abschlägen für Krankenversorgung bei den Vollzeitäquivalenten bzw. Jahresvollzeitäquivalenten des klinischen Bereichs.
Personalkategorie – Professorinnen und Professoren (Verwendungen 11, 12, 81 und 85 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 zur BidokVUni) – Äquivalente zu Professorinnen und Professoren (Verwendungen 14 und 82) – sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Verwendungen 16, 21, 26 bis 28 und 83) – darunter Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (KV) (Verwendung 83), die sich auf dem Karrierepfad in die Professorinnen- bzw. Professorenschaft befinden
Geschlecht – Frauen – Männer
Zählkategorie – Vollzeitäquivalente – Jahresvollzeitäquivalente
Datenbedarfskennzahlen gemäß § 12 für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist:
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2.1 Nutzfläche, der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt, in m² [pro Universität]
Stichtag Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember
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Nutzfläche Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung
Dritte Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG
Lehr- und Forschungszwecke Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer)
zur Verfügung stellen ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung
2.2 Zeitvolumen des in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehenden wissenschaftlichen Personals im Klinischen Bereich in Lehre und Forschung [in Vollzeitäquivalenten und in Prozent der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) dieses Personals] [pro Universität] (nach Geschlecht, nach Tätigkeitsbereich)
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Zeitvolumen tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität
wissenschaftliches Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23, 26 bis 28 und 81 bis 87 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni, die in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehen
Lehre und Forschung Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit
Klinischer Bereich Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß § 31 UG
Vollzeitäquivalent tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (zB zwei zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben ein Vollzeitäquivalent)
Prozent Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden)
Geschlecht – Frauen – Männer
Tätigkeitsbereich – Ärztinnen/Ärzte – Ärztinnen/Ärzte in Facharztausbildung
2.3 Personal im Klinischen Bereich in Vollzeitäquivalenten [pro Universität] (nach Geschlecht)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Klinischer Bereich Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß § 31 UG
Personal – Ärztinnen und Ärzte gemäß § 1 Ärztegesetz 1998 – Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 5 Zahnärztegesetz, BGBl. Nr. 126/2005, in der jeweils geltenden Fassung – Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß § 94 Abs. 2 Z 3 UG – anderes wissenschaftliches Personal – allgemeines Personal, davon – Ärztinnen und Ärzte gemäß § 94 Abs. 3 Z 5 UG – Krankenpflegepersonal gemäß § 94 Abs. 3 Z 4 UG
Geschlecht – Frauen – Männer
2.4 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro [pro Universität]
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Klinischer Mehraufwand Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/ -betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KaKuG), BGBl. I Nr. 1/1957, in der jeweils geltenden Fassung, als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstalten-träger zu leisten ist
Paktierte Investitionen Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen – tatsächliche Ausgaben € – diesbezügliche Rückstellungen € – bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € – bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger €
2.5 Ausgleichszahlungen des laufenden Klinischen Mehraufwands in Euro [pro Universität, pro Kategorie]
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Klinischer Mehraufwand Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß § 55 Z 2 KAKuG, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger
laufend Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben – tatsächliche Ausgaben€ – diesbezügliche Rückstellungen€ – bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger€ – bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger€
Kategorien – Gesamtbetrag laut Leistungsvereinbarung – je Vertrag
2.6 Wissenschaftliches Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss [pro Universität] (nach Geschlecht)
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Personal wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (einschließlich Bundesbeamte)
Nicht-medizinischer Studienabschluss Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin
Geschlecht – Frauen – Männer

Abkürzung

WBV 2016

Anlage 1

zu den §§ 5 und 14

Definitionen der Kennzahlen gemäß den §§ 5 und 14

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