Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen zum 30. Juni 2017
Die Beschäftigungsquote älterer Personen gemäß § 1a Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 75/2017, beträgt zum 30. Juni 2017:
für 55- bis 59-jährige Männer 75,4 %,
für 60- bis 64-jährige Männer 35,5 %,
für 55- bis 59-jährige Frauen 63,2 %.
Der Zielwert gemäß § 1 Abs. 3 AMPFG wird bei der Altersgruppe der 55- bis 59-jährigen Männer um 1,8 Prozentpunkte, bei der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen Männer um 2,4 Prozentpunkte und bei der Altersgruppe der 55- bis 59-jährigen Frauen um 3,1 Prozentpunkte überschritten.
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